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"Wenn ein Arbeitgeber einmal die Tierhaltung im Büro duldet oder erlaubt, muss er unter Gleichheitsgesichtspunkten sie auch anderen Mitarbeitern erlauben - außer es sprechen fachliche Gründe dagegen", sagt Stefan Nägele, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
"Wenn ein Arbeitgeber einmal die Tierhaltung im Büro duldet oder erlaubt, muss er unter Gleichheitsgesichtspunkten sie auch anderen Mitarbeitern erlauben - außer es sprechen fachliche Gründe dagegen", sagt Stefan Nägele, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
"Wenn ein Arbeitgeber einmal die Tierhaltung im Büro duldet oder erlaubt, muss er unter Gleichheitsgesichtspunkten sie auch anderen Mitarbeitern erlauben - außer es sprechen fachliche Gründe dagegen", sagt Stefan Nägele, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
"Wenn ein Arbeitgeber einmal die Tierhaltung im Büro duldet oder erlaubt, muss er unter Gleichheitsgesichtspunkten sie auch anderen Mitarbeitern erlauben - außer es sprechen fachliche Gründe dagegen", sagt Stefan Nägele, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
"Wenn ein Arbeitgeber einmal die Tierhaltung im Büro duldet oder erlaubt, muss er unter Gleichheitsgesichtspunkten sie auch anderen Mitarbeitern erlauben - außer es sprechen fachliche Gründe dagegen", sagt Stefan Nägele, Fachanwalt für Arbeitsrecht.