Interessantes Urteil

Wir könnten auch mit diesem Hick Hack aufhören

oder DU könntest mir belegen, warum Du diese Worte an mich richtest:

Davon einmal abgesehen, der Zeitungs-Bericht ist vom 23.09.2015 in dem es heißt, dass das Gericht eine Berufung zulässt... also kann es noch kein Urteil vom Oberverwaltungsgericht geben...

Denn nachweislich und für jeden hierlesbar

habe ich NICHT geschrieben, dass es ein Urteil des OVG gibt....

Die waren nicht an dich gerichtet, sondern auf einen Beitrag hier der meinen mal wieder verdreht hat.. aber ich spiele jetzt nicht mehr mit... ;-) ist ja nicht der erste Beitrag der zugemüllt wird..

Also, viel Spaß weiterhin beim recherchieren... ;)

legt man Wert auf Seriosität dann recherchiert man einfach und siehe da:
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.11.2015 - VG 24 K 202.14
 
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