Interessantes Urteil

Auch wenns die Bild ist, doch das Verfahren muss es so schon gegeben haben. Und ich finde das richtig gut in dem Fall, dass endlich auch mal von behördlicher Seite gegen Qualzuchten vorgegangen wird.
 
Die Züchterin kann ja noch in Berufung gehen.. Das Urteil wird sicher spannend und wäre endlich mal ein Zeichen, gegen Qualzuchten...

Und was die Quelle betrifft... da wird's nur unseriös, wenn der Beitrag nicht gefällt... hier passt das schon... ;)


legt man Wert auf Seriosität dann recherchiert man einfach und siehe da:


Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.11.2015 - VG 24 K 202.14
 
legt man Wert auf Seriosität dann recherchiert man einfach und siehe da:
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.11.2015 - VG 24 K 202.14

Davon einmal abgesehen, der Zeitungs-Bericht ist vom 23.09.2015 in dem es heißt, dass das Gericht eine Berufung zulässt... also kann es noch kein Urteil vom Oberverwaltungsgericht geben...


"Das Gericht hatte angekündigt, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Berufung zuzulassen. Und diese hat Frauchen Jacqueline L. auch schon angekündigt – sie will vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Notfalls wolle sie durch alle Instanzen gehen."

http://www.bild.de/regional/berlin/prozess/um-kastration-von-nacktkatze-42692378.bild.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Davon einmal abgesehen, der Zeitungs-Bericht ist vom 23.09.2015 in dem es heißt, dass das Gericht eine Berufung zulässt... also kann es noch kein Urteil vom Oberverwaltungsgericht geben...


"Das Gericht hatte angekündigt, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Berufung zuzulassen. Und diese hat Frauchen Jacqueline L. auch schon angekündigt – sie will vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Notfalls wolle sie durch alle Instanzen gehen."

http://www.bild.de/regional/berlin/prozess/um-kastration-von-nacktkatze-42692378.bild.html

???????????:confused::confused:

WO habe ich gesagt, dass es ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes gibt?????ich sagte, dass es ein Urteil des VG gibt.....

VG steht für Verwaltungsgericht, das Urteil ist vorhanden und da eine Berufung zulässig ist, geht die Sache in die nächste Instanz, zum Oberverwaltungsgericht

Rechtsprechung
VG Berlin, 23.09.2015 - 24 K 202.14
 
???????????:confused::confused:

WO habe ich gesagt, dass es ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes gibt?????ich sagte, dass es ein Urteil des VG gibt.....

VG steht für Verwaltungsgericht, das Urteil ist vorhanden und da eine Berufung zulässig ist, geht die Sache in die nächste Instanz, zum Oberverwaltungsgericht

Rechtsprechung
VG Berlin, 23.09.2015 - 24 K 202.14


Dazu hättest aber nicht recherchieren müssen ;) weil dieses Urteil bereits aus dem eingestellten Bericht hervorgeht.. Oder was sonst wolltest mir mit deinen Zeilen sagen??????????????

legt man Wert auf Seriosität dann recherchiert man einfach und siehe da:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.11.2015 - VG 24 K 202.14
 
Dazu hättest aber nicht recherchieren müssen ;) weil dieses Urteil bereits aus dem eingestellten Bericht hervorgeht.. Oder was sonst wolltest mir mit deinen Zeilen sagen??????????????

Deine Worte : Und was die Quelle betrifft... da wird's nur unseriös, wenn der Beitrag nicht gefällt... hier passt das schon...

Und deswegen Taminos Beitrag ;)
 
Deine Worte : Und was die Quelle betrifft... da wird's nur unseriös, wenn der Beitrag nicht gefällt... hier passt das schon...

Und deswegen Taminos Beitrag ;)

Meine Worte:
Die Züchterin kann ja noch in Berufung gehen.. Das Urteil wird sicher spannend und wäre endlich mal ein Zeichen, gegen Qualzuchten...

Und was die Quelle betrifft... da wird's nur unseriös, wenn der Beitrag nicht gefällt... hier passt das schon... ;)

Also war bekannt, dass es bereits ein Urteil gab, weil es aus dem Bericht hervorgeht und dann kommt der Beitrag:
legt man Wert auf Seriosität dann recherchiert man einfach und siehe da: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.11.2015 - VG 24 K 202.14

Ja, siehe da???

Also, was siehe da??? Das Urteil war bekannt.. Aber irgendwie schafft ihr es jeden Beitrag zu Schreddern.. ;)
 
Deine Worte : Und was die Quelle betrifft... da wird's nur unseriös, wenn der Beitrag nicht gefällt... hier passt das schon...

Und deswegen Taminos Beitrag ;)

:)Danke, ich wollte damit zum, Ausdruck bringen, dass es Menschen gibt, die eben abgleichen, andere Quellen suchen, ganz egal, ob der Inhalt gefällt oder nicht.....
 
@Caro:

Du schriebst im Posting, dass es ja noch kein Urteil geben kann, weil man in Berufung geht....


Sorry, aber die Rechtslage ist eben so, dass es erst ein Urteil/Beschluss vom Erstgericht gegen muss, wogegen man berufen/Einspruch erheben kann.
 
@Caro:
Du schriebst im Posting, dass es ja noch kein Urteil geben kann, weil man in Berufung geht....
.

Das solltest du mir belegen, wo ich so einen Schwachsinn geschrieben haben soll.. zudem aus dem Zeitungsbericht hervorgeht, dass es ein Urteil gibt, weshalb Berufung zulässig ist... Wird ja immer schlimmer mit euch... :rolleyes:
 
Davon einmal abgesehen, der Zeitungs-Bericht ist vom 23.09.2015 in dem es heißt, dass das Gericht eine Berufung zulässt... also kann es noch kein Urteil vom Oberverwaltungsgericht geben...


"Das Gericht hatte angekündigt, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Berufung zuzulassen. Und diese hat Frauchen Jacqueline L. auch schon angekündigt – sie will vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Notfalls wolle sie durch alle Instanzen gehen."

http://www.bild.de/regional/berlin/prozess/um-kastration-von-nacktkatze-42692378.bild.html



für Caro !
 
Dazu hättest aber nicht recherchieren müssen ;) weil dieses Urteil bereits aus dem eingestellten Bericht hervorgeht.. Oder was sonst wolltest mir mit deinen Zeilen sagen??????????????

Meine Worte:


Also war bekannt, dass es bereits ein Urteil gab, weil es aus dem Bericht hervorgeht und dann kommt der Beitrag:


Ja, siehe da???

Also, was siehe da??? Das Urteil war bekannt.. Aber irgendwie schafft ihr es jeden Beitrag zu Schreddern.. ;)

Ich hätte nicht recherchieren MÜSSEN, aber da die Bild für mich eben keine seriöse Quelle darstellt, habe ich eine seriöse Quelle gesucht, denn was aus einem Zeitungsbericht hervorgeht, ist nicht immer seriös...

und mein "siehe da" bezog sich darauf, dass das was in der Bild steht, von einer seriösen Quelle bestätigt wird.....

denn z.B.

in diversen Print u.a. Medien war damals auch zu lesen: "Hundehaltung kann in Ö von Vermietern nicht mehr verboten werden" und das war nun mal leider eine riesige Ente.....
 
Das solltest du mir belegen, wo ich so einen Schwachsinn geschrieben haben soll.. zudem aus dem Zeitungsbericht hervorgeht, dass es ein Urteil gibt, weshalb Berufung zulässig ist... Wird ja immer schlimmer mit euch... :rolleyes:

Wir könnten auch mit diesem Hick Hack aufhören

oder DU könntest mir belegen, warum Du diese Worte an mich richtest:

Davon einmal abgesehen, der Zeitungs-Bericht ist vom 23.09.2015 in dem es heißt, dass das Gericht eine Berufung zulässt... also kann es noch kein Urteil vom Oberverwaltungsgericht geben...

Denn nachweislich und für jeden hierlesbar

habe ich NICHT geschrieben, dass es ein Urteil des OVG gibt....
 
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