Info zu Hunde im Freilauf - NÖ

babs1980

Profi Knochen
hallo,

für alle die es interessiert:

Das NÖ Polizeistrafgesetz schafft die Verpflichtung, an öffentlichen Orten im Ortsbereich mit größerer Menschenansammlung wie Einkaufszentren, Bahnhöfen etc. den Beißkorb oder die Leine zu verwenden.

Eine Gemeindeverordnung kann darüber hinausgehen und sich auch auf das gesamte Gemeindegebiet beziehen - denn so weit reicht die Verfügungsgewalt des Bürgermeisters/Gemeinderates. Dann kann im gesamten Gemeindegebiet Leine und/oder Beisskorb gelten.

Das Jagdgesetz (Revieren, Wildern) wird durch den Beisskorb nicht ausser Kraft gesetzt - d.h. dass auch ein Hund mit Beisskorb nach NÖ JG wildern oder revieren kann - denn für das Stören der Wildtiere kommt es nicht auf den Beisskorb sondern auf die Präsenz des Hundes abseits von öffentlichen Wegen an.

Daher: "Frei im Feld" geht nicht - dafür sind Hundes-Auslaufzonen oder eingezäunte Grundstücke da.

Mail von LJV NÖ, 30.10.2006

lg Barbara
 
Daher: "Frei im Feld" geht nicht - dafür sind Hundes-Auslaufzonen oder eingezäunte Grundstücke da.

Mail von LJV NÖ, 30.10.2006

lg Barbara

1. Blödsinn - selbst die Jäger sagen, wenn der Hund nicht jagt, darf er laufen.

NÖ Jagdgesetz sagt, dass Hunde prinzipiell laufen dürfen, aber abgeschossen werden dürfen, wenn sie jagen.

2. Wo gibts Hundzonen?? in NÖ?????? Bitte!

3. Gibt es auch Privatgrund, die Felder in unserer Umgebung gehören den Bauern in der Umgebung, und die Bauern haben nichts dagegen dass die Hunde da laufen wenn sie abgeerntet sind bzw. brach liegen.
 
Vielleicht irgendwann mal Hund nur mehr ruhiggestellt mit Mauli und Zwangsjacke und man darf ihn nurmehr tragen, achja und Windelhosen soll er dann auch noch anhaben.......
Kommt irgendwann genauso wie die Atemluftsteuer.....

Die mit ihren absolut abartigen Vorschriften!!!

Denn, bitte wo sind hier in Nö am Land denn Freilaufzonen???? In den größeren Städten vielleicht, aber sicher nicht hier irgendwo......

Bei uns in Traisen fragt kein Mensch danach, denn wir haben super große Wiesen rund um unseren Ort und zu 90% gehen die ganzen Halter hier sehr verantwortungsbewußt um mit den Hunde, d.h. es wird angeleint wenn von weitem ein anderer Hund kommt es sei denn man (oder Hund) kennt sich!

Und irgenwo muß Hund ja laufen auch!!!!
 
Außerdem denk ich mir, daß frei im Feld nicht Sache der Gemeinde sein kann wenn die Gemeinde nicht Eigentümer von dem Feld ist in dem mein Hundläuft..........
 
3. Gibt es auch Privatgrund, die Felder in unserer Umgebung gehören den Bauern in der Umgebung, und die Bauern haben nichts dagegen dass die Hunde da laufen wenn sie abgeerntet sind bzw. brach liegen.[/QUOTE]

dazu hatte ich die info mal bekommen:

die jagd im gemeindegebiet ist (von wem auch immer) gepachtet. rechtlich gesehen, dürfte dir der bauer nicht erlauben, den hund auf seinem feld laufen zu lassen. (weil ja an die jagdgesellschaft verpachtetet) deshalb darf man auch als spaziergänger nur die feldwege benützen und nicht durch ein feld einen "abstecher" gehen (nicht weil man die pflanzen zerstören würde, sondern das wild aufscheuchen würde und somit vielleicht ein "superbock" ins fremde revier wechseln würde... :rolleyes: ups... um das wild nicht zu stören natürlich)
 
3. Gibt es auch Privatgrund, die Felder in unserer Umgebung gehören den Bauern in der Umgebung, und die Bauern haben nichts dagegen dass die Hunde da laufen wenn sie abgeerntet sind bzw. brach liegen.

dazu hatte ich die info mal bekommen:

die jagd im gemeindegebiet ist (von wem auch immer) gepachtet. rechtlich gesehen, dürfte dir der bauer nicht erlauben, den hund auf seinem feld laufen zu lassen. (weil ja an die jagdgesellschaft verpachtetet) deshalb darf man auch als spaziergänger nur die feldwege benützen und nicht durch ein feld einen "abstecher" gehen (nicht weil man die pflanzen zerstören würde, sondern das wild aufscheuchen würde und somit vielleicht ein "superbock" ins fremde revier wechseln würde... :rolleyes: ups... um das wild nicht zu stören natürlich)[/QUOTE]


Hihi...welches Wild? Gibts bei uns so gut wie gar nimmer, bin auch sicher daß kein Jäger da wo wir immer gehen, eine Jagd gepachtet hat....denn wenn kein Wild da ist, kann auch kein Jäger schiessen....

Gut - okay - ich darf nicht immer von mir ausgehen, woander ist es anders.....
 
die jagd im gemeindegebiet ist (von wem auch immer) gepachtet. rechtlich gesehen, dürfte dir der bauer nicht erlauben, den hund auf seinem feld laufen zu lassen. (weil ja an die jagdgesellschaft verpachtetet) deshalb darf man auch als spaziergänger nur die feldwege benützen und nicht durch ein feld einen "abstecher" gehen (nicht weil man die pflanzen zerstören würde, sondern das wild aufscheuchen würde und somit vielleicht ein "superbock" ins fremde revier wechseln würde... :rolleyes: ups... um das wild nicht zu stören natürlich)

wer sagt denn, dass alle felder an die jagd verpachtet sind? ausserdem, was soll da gejagt werden? da wo vorher getreide war? was wird da gejagt? da gibts goar nix ausser erde, in der sich die fanny wälzt:D

und na ich hab den bauer nicht gefragt, aber wenn er täglich mit dem traktor vorbeifährt und mich freundlich begrüsst, obwohl die hund herumrennen, nehm ich mal an, er hat nix dagegen:D

da gehen seit jahren die leute mit ihren hunden, ob zwei mehr oder weniger ist ja wurscht.

sicher ist klar, hunde gehören im wohngebiet an die leine, im wald an die leine, und nicht in ein getreidefeld oder in blumen, vorgärten, usw.
aber irgendwo muss ein hund rennen dürfen, also die fanny würd durchdrehen wenn sie das nicht könnte.
 
folgendes:
das Mail ist vom LandesJagdVerband NÖ, auf meine Frage, ob der Hund denn wenigstens mit Maulkorb frei laufen darf aus folgenden Grund:

Wir wurden gestern von einem Jäger angesprochen das es uns untersagt sei, die Hunde ohne Leine laufen zu lassen
Wir erklärten ihm dann, dass wir uns auf einen Privatgrund von einem Bauern befinden, der uns den Freilauf u. die Nutzung des Grundes erlaubt hat

Darauf kam die Antwort, dass alles der Jagdpacht unterliegt u. somit der Bauer erlauben kann was er will, solange das Grundstück nicht eingezäunt ist

und klar DARF man seinen Hund ÜBERALL laufen lassen...allerdings darf man sich dann nicht aufregen, wenn der Jäger von seinem Recht gebrauch macht u. den Hund erschießt. Weil es noch dazu in seinem Ermessen liegt, ob der Hund gerade am wildern ist :rolleyes:

Eines noch: wir suchen uns in der Gemeinde gerade einen Grund zu Pachten, damit die Hunde wenigstens so zu einem leinenfreien Auslauf kommen, denn eins ist klar, wir stehen ab sofort unter Beobachtung :mad:

Freilaufzonen gibts bei uns übrigens nicht. Werden aber mal ein Wörtchen mit dem Bürgermeister wechseln

So macht Hundehaltung u. Hundeauslauf doch richtig Spaß :mad:
 
Wir wurden gestern von einem Jäger angesprochen das es uns untersagt sei, die Hunde ohne Leine laufen zu lassen
Wir erklärten ihm dann, dass wir uns auf einen Privatgrund von einem Bauern befinden, der uns den Freilauf u. die Nutzung des Grundes erlaubt hat

Darauf kam die Antwort, dass alles der Jagdpacht unterliegt u. somit der Bauer erlauben kann was er will, solange das Grundstück nicht eingezäunt ist

.... wenn das grundstück eingezäunt ist, darf der bauer über sein eigenes grundstück verfügung..... pervers... aber wahr! die bauern bekommen einen lächerlichen betrag für diese jagdpacht... der wildschaden, (bei uns wird das wild "gezüchtet... in meinem hinteren teil des grundstückes hab´ ich schon einen wildpark.....) der wildschaden dagegen ist - zumindest bei uns bedeutend höher... die bauern selbst sind aber machtlos....


Eines noch: wir suchen uns in der Gemeinde gerade einen Grund zu Pachten, damit die Hunde wenigstens so zu einem leinenfreien Auslauf kommen, denn eins ist klar, wir stehen ab sofort unter Beobachtung :mad:

Freilaufzonen gibts bei uns übrigens nicht. Werden aber mal ein Wörtchen mit dem Bürgermeister wechseln


ein tipp: vor ca. 5 jahren wurde in stockerau eine "hundeverordnung" herausgegeben (überall leinenpflicht, hunde dürfen nicht in öffentlichen brunnen gebadet werden :rolleyes: usw.) ich habe damals der kronenzeitung die verordnung übermittelt. nach einem "scharfen" bericht von m. entenfellner (wiederspricht jeder artgerechten haltung etc) war der bürgermeister zumindest genötigt, eine hundefreilaufzone zu errichten... die man aber leider auch vergessen kann..


So macht Hundehaltung u. Hundeauslauf doch richtig Spaß :mad:[/QUOTE]

.... wir sind auf´s land gezogen mit 1ha eingezäunten grundstück :)
 
@doris

NEID ! zumindest bin i dir den Zaun neidig
Das noch uneingezäunte Grundstück das wir ins Auge gefasst haben, liegt direkt gegenüber unserem, allerdings quer übern Mühlbach u. hat auch so ca. 1ha. Wird also schön teuer der Zaun (aber was tut man nicht alles für die Hunde)

Müssen morgen dann mal auf die Gemeinde, ob das Grundstück noch frei ist u. wenn die Pacht leistbar ist...

Schade nur, dass sowas am Land wirklich notwendig ist
Noch dazu haben wir einen Dobi, der seinen Lauf ohne Leine wirklich braucht um seine Auslastung zu haben.

Danke für den Tipp mit der Verordnung. Werden morgen mal beim Bürgermeister sanft nachfragen u. dann ist es gut zu wissen das es so eine Möglichkeit gibt
 
@ king: wildschutzzaun mit holzstehern und einige kräftige männer... ist billig und steht in nu.

soweit ich mich erinnern kann, wurde von entenfellner damals dahingehend argumentiert, dass die gemeinde, wenn eine generelle leinenpflicht besteht, für eine alternative sogar zu sorgen hat... nimm mit ihr kontakt auf... die hilft euch sicher.
 
@ king: wildschutzzaun mit holzstehern und einige kräftige männer... ist billig und steht in nu.

soweit ich mich erinnern kann, wurde von entenfellner damals dahingehend argumentiert, dass die gemeinde, wenn eine generelle leinenpflicht besteht, für eine alternative sogar zu sorgen hat... nimm mit ihr kontakt auf... die hilft euch sicher.
Sag mal, in welcher Gemeinde lebst du denn?
lg romana
 
Immer wieder dieselbe alte Geschichte, dieselbe Unsicherheit, und jeder läßt sich einschüchtern:( :( :(

Im Ortsgebiet gilt das NÖ Polizeistrafgesetz, in Wald und Flur das NÖ Jagdgesetz.

Wer sich nicht sicher ist, soll das NÖ Jagdgesetz runterladen und sich die entsprechende Stelle mitnehmen und dem Jäger zeigen, wenn er angesprochen wird. Der Jäger möge dann bitte die Stelle bezeichnen, wo was von Leinenpflicht in Wald und Feld steht.
Seine Macht mißbrauchen kann so ein Jäger immer, die Gefahr besteht auch, wenn der Hund an einer ( längeren, dünneren zB Flexi ) Leine ist. Er darf weder stöbern noch Wild hetzen, und muß abrufbar in Rufweite sein, es gibt also keine Begrenzung 10 Meter, 5 Meter oder so.

Ich persönlich halte es so, wenn ich die Sitten der ortsansässigen Jäger nicht kenne, dann schaue ich halt sehr darauf, dass die Hunde am Weg bleiben, keinesfalls in den Wald rein laufen und auch nicht zu weit voraus rennen.

Wer sich nicht sicher ist bezüglich der Abrufbarkeit seines Hundes, sollte diesen natürlich besser an der Leine führen, wo es Wild gibt, eh klar.

Ein Bürgermeister kann zwar alles mögliche verordnen, ob so eine Verordnung, die sich über das NÖ ( Landes ) Polizeigesetz stellt, allerdings rechtsgültig ist, ist fraglich. Er kann definitiv bestimmte Zonen zu Freilaufzonen erklären, ob er das geltende Gesetz auch verschärfen darf, ist nicht so eindeutig.
 
@ cato: auch wenn es die generelle leinenpflicht nicht gibt, wird der herr jäger immer am längeren ast sitzen, weil, wie du schon geschrieben hast, die definition "ausserhalb des einflussbereiches" sehr weitläufig ist.

und obwohl im einflussbereich (mit feldleine) hatten wir schon probleme...

der letzte herr jäger hat mir sogar eingeredet, ich dürfte am feldweg (mit kurzer leine) nicht spazieren gehen... ich bin dann nicht mehr gegangen,sondern hab´ mich eine stunde hingesetzt und telefoniert... geschossen hat der leider nichts mehr...
 
@ Doris70: Du hast schon Recht, aber soll ich mich davon ewig abhalten lassen, dass es ein paar ( oder leider ziemlich viele ) ungute Jäger gibt?
Ich sehe das gar nicht ein.

Mein zweiter Hund ist wirklich Jagen gegangen, da wurde mir schon öfters ernsthaft angedroht, beim nächsten Mal wird wirklich geschossen - das habe ich auch eingesehen und wo Wild war, gab es dann eben nur noch Leine. Zum Schutz des Hundes und des Wildes.
Aber es gibt Fälle, da wird ein Hund auf dem eigenen Grundstück oder an der Leine erschossen, also übereifriges Wohlverhalten schützt mich bzw meinen Hund nicht vor Wahnsinnigen - und diejenigen, die vernünftig sind, die akzeptieren auch einen ( nicht jagenden ) Hund ohne Leine. Wozu also anleinen?

Dazu muss ich allerdings sagen, ich bin generell eher kein ängstlicher Mensch und lasse mich von vielen Dingen nicht abhalten, nur weil eventuell ein wenig Gefahr damit verbunden sein könnte. Zumindest dort nicht, wo meine persönliche Freiheit eingeschränkt wäre, und das weite ich eben auch auf meine Hunde und ihren Freilauf aus, da bin ich besonders heikel.;)
 
sag mal is das a setter???
3. Gibt es auch Privatgrund, die Felder in unserer Umgebung gehören den Bauern in der Umgebung, und die Bauern haben nichts dagegen dass die Hunde da laufen wenn sie abgeerntet sind bzw. brach liegen.

dazu hatte ich die info mal bekommen:

die jagd im gemeindegebiet ist (von wem auch immer) gepachtet. rechtlich gesehen, dürfte dir der bauer nicht erlauben, den hund auf seinem feld laufen zu lassen. (weil ja an die jagdgesellschaft verpachtetet) deshalb darf man auch als spaziergänger nur die feldwege benützen und nicht durch ein feld einen "abstecher" gehen (nicht weil man die pflanzen zerstören würde, sondern das wild aufscheuchen würde und somit vielleicht ein "superbock" ins fremde revier wechseln würde... :rolleyes: ups... um das wild nicht zu stören natürlich)[/quote]
 
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