Ich soll meinen Hund weggeben!!!!!!!Hilfe!!!!!!

Neufi schrieb:
Ich würd fürs erste auch mal ruhig bleiben.

Aber versuche dringendst die Hausordung aufzutreiben bzw. sollte diese am schwarzen Brett aufgehängt sein.
Wenn nicht kannst dir ja über die Hausverwaltung eine zuschicken lassen.

Wenn dann definitiv Tiere verboten sind wird es schwierig.

LG

Susanne

normalerweise bekommt jeder mieter, vom vermieter, bei aushändigung des
mietvertrages, auch eine hausordnung.
in unserer hausordnung steht z.b., dass man sich, bevor man sich einen
hund nimmt, erst um genehmigung eines hundes, bei der hausverwaltung ansuchen muß.
spätestens jedoch bei besitz des hundes, muß dieser in der
hausverwaltung gemeldet werden.
l.g.w.
 
Hallo!

Ich melde mich erst jetzt wieder weil ich übers Wochenende daheim keinen Computer habe.
Mittlerweile habe ich mich an den Mieterschutzverband gewandt. Mein großer Vorteil ist, dass der Hund im Mietvertrag enthalten ist. Das heißt, dass mir vom Gesetz her eine gleichwertige Wohnung zum selben Preis besorgt werden muss und mir sämtliche Auslagen die ich in dieser Wohnung hatte rückerstattet werden müssen und zwar von der Vermieterin.
Solange keine gleichwertige Wohnung in Sicht ist, kann ich mit Kindern und Hund in dieser Wohnung bleiben und wenn es zwei Jahre oder mehr dauert.
Es wird allerdings eine Eigentümersitzung einberufen, bei der wegen des Hundes abgestimmt wird. Ich habe alle Eigentümer, diie ich dieses Wochenende erreicht habe gefragt, ob der Hund für sie ein Problem darstellt und jeder sagte, dass es für ihn kein Problem wäre. Einige fehlen noch. Schaun wir mal.
ICH GEBE AYANA NICHT HER !!!!!!!!!!!!!!!

Liebe Grüße Frederike
 
Das hört sich ja mal nicht schlecht an!

Ich drück euch die Daumen, dass du und deine Süße in der Wohnung bleiben könnt!

LG Beate
 
Bei mir ist es umgekehrt. Tiere sind alle erlaubt, aber die Nachbarn sind dumm und haben Probleme mit den Hunden, aber ich würd sie nie hergeben, auch lieber ausziehen. Ich versteh dich aber sehr gut und weiss das die Lage für dich unangenehm ist. Ich halt dir die Daumen, aber nachdem was du geschrieben hast, wird es gut für euch ausgehen, da bin ich sicher. Sei einfach zuversichtlich!

ALLES GUTE!

LG Sylvia
 
Ich weiß garnicht ob bei mir das halten von Tieren überhaupt erlaubt ist, aber ich wohne auch in einen Privathaus mit nur 4 Partein. Meine Nachbarin hat auch eine Katze und daher hatte ich mir auch eine geholt. Im Sommer vor 2 jahren wohnte dann auch noch eine Bekannte hier im Haus (Aber nur übergangsmäßig) und hatte auch einen Hund. Daher hab ich garnicht erst nachgefragt. Jetzt habe ich 2 Katzen und einen Hund und alle 3 werden von den anderen Hausbewohnern geliebt!

LG Beate
 
hallo

sag mal hab ich es überlesen, wenn ja sorry für die frage: aber was steht denn jetzt in der hausordnung.
ich hab mich mal beim rechtsanwalt erkundigt und wenn in der hausordnung tiere erlaubt sind (bei uns ist es z.b nur ein hund pro haushalt) dann sind andere "beeinträchtigungen" wie zb hundehaare ect automatisch zu akzeptieren, da jeder eigentümer die hausordnung akzeptieren muß und die haltung von hunden das bellen und die hundehaare mit sich bringt und somit nicht mehr extra definiert sein muß.

ich bin ja kein jurist, aber ich denke nicht dass ein wohnungseigentümer über die gemeinsamen anlagen (wie zb das stiegenhaus) in einem mietvertrag bestimmen kann, sondern nur über die wohnung die ihm gehört. daher glaube ich persönlich ehrlich gesagt nicht daß es rein vom mietvertrag abhängt (ich hoffe du hast deine finanziellen investitionen darin erwähnt und eine ablöse vom egt vereinbart?)

lg
katrin
 
Also wenn die Wohnungseigentümerin der Mieterin die Wohnung vermietet hat mit der Klausel Hund erlaubt, aber die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Hundehalteverbot (DAVOR) beschlossen hatte , ist die Wohnungseigentümerin bescheuert, und das Recht ist auf Deiner Seite, egal wie es kommen mag !

Das Problem warum es in immer mehr Häuser ein Hundehalteverbot gibt, liegt übrigens nicht automatisch daran, dass alle Hundehasser geworden sind, aber ich möchte ehrlich gesagt auch nicht neben jemandem wohnen, der 10 Hunde und 30 Katzen hält oder gar "vermehrt" .

Ich hab selbst eine Wohnung vermietet mit der Klausel : Haustierhaltung nur nach Rücksprache mit dem Vermieter - um eben solchen Auswüchsen vorzubeugen , aber nicht weil ich gegen Haustierhaltung bin !
 
hallo

soweit ich es verstanden habe kann sich die eigentümerin und vermieterin in einem mit dritten abgeschlossenen mietvertrag einer einzelnen wohnung in einem wohnhaus nicht über die bestimmungen die allgemeinde flächen betreffend hinwegsetzen.
sehrwohl ist sie aber dann für ersatz zuständig da sie dich ja wissentlich getäuscht hat (als eigentümerin muß sie die hausordnung kennen)

lg
katrin
 
wow das kling doch gut ayana *freu* :)

ich hoffe es geht weiter so gut voran und ihr könnt euch dort in ruhe einleben und ein friedliches weihnachtsfest dort feiern!!!

viele grüße Frances, Sunny und Blacky
 
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