Bitte fühlt euch angesprochen, Private und Orgas, wer hat Kontakte oder möglichkeiten, hier direkt zu helfen oder zu vermitteln, DANKE!
Kontakt:
[URL="http://service.gmx.net/de/cgi/g.fcgi/mail/new?CUSTOMERNO=36817603&t=de1321540415.1263295042.50b06ad8&to=edith.zellweger%40gmx.ch"]edith.zellweger@gmx.ch[/URL]
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Rita Gerritsen
An: Gerritsen
Gesendet: Freitag, 8. Januar 2010 12:04
Betreff: IMMER NOCH AKTUELL UND DRINGEND!!! TIERSCHUTZORGAS. OD. TIERSCHÜTZER IN ITALIEN GESUCHT, SIEHE UNTEN...
Kontakt:
[URL="http://service.gmx.net/de/cgi/g.fcgi/mail/new?CUSTOMERNO=36817603&t=de1321540415.1263295042.50b06ad8&to=edith.zellweger%40gmx.ch"]edith.zellweger@gmx.ch[/URL]
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Rita Gerritsen
An: Gerritsen
Gesendet: Freitag, 8. Januar 2010 12:04
Betreff: IMMER NOCH AKTUELL UND DRINGEND!!! TIERSCHUTZORGAS. OD. TIERSCHÜTZER IN ITALIEN GESUCHT, SIEHE UNTEN...
HUNGERNDE, SICH SELBST ÜBERLASSENE PFERDE BRAUCHEN HILFE.....
WER VON EUCH KENNT ITALIENISCHE TIERSCHÜTZER, ODER ORGANISATIONEN DIE HELFEN KÖNNTEN VOR ORT?
MEHR INFOS DAZU UNTER:
edith.zellweger@gmx.ch
ICH SELBER HABE JENE DIE ICH KENNE BEREITS ANGESCHRIEBEN......LEIDER KEIN ERFOLG BIS JETZT- UND DIE ZEIT LÄUFT.....
Herzlichen Dank und liebe Grüsse
Rita L. Gerritsen, Tierschutzbund Innerschweiz
http://indemini.tierschutznews.ch/2009/12/05/guten-tag/
http://indemini.tierschutznews.ch/2009/12/22/wildpferde-im-tessin-werden-eingefangen/
http://indemini.tierschutznews.ch/2009/12/27/patti-chiari/
Zum Leserbrief "Den Tieren bringt das gar nichts" von Herrn Josef Stirnimann vom 6.1.10:
Wir vom Tierschutzbund Innerschweiz (TBI) verstehen nicht, warum sich der Luzerner Kantonstierarzt gegen einen effizienten Strafrechtsvollzug im Tierschutzbereich wehrt. Ein Tieranwalt würde den kantonalen Veterinärdienst unterstützen und sinnvoll ergänzen, da er im Bereich Strafrecht tätig werden könnte. Denn das Strafverfahren ist den Verwaltungsbehörden nicht zugänglich. Gemäss Aussage von Herrn Stirnimann ist es oft nicht nötig, bei Widerhandlungen gegen die Tierschutzgesetzgebung ein Strafverfahren einzuleiten. Warum? Im Strassenverkehrsrecht ist es selbstverständlich und unbestritten, dass bei Verkehrsdelikten sowohl Verwaltungsmassnahmen (z.B. Entzug des Führerausweises) als auch zusätzlich ein Strafverfahren (z.B. Busse oder Freiheitsstrafe) zum Zuge kommen. Dieses Vorgehen dient durch seine abschreckende Wirkung besonders der Prävention. Warum also sollten Tierquäler im Vergleich dazu mit Samthandschuhen angefasst werden? Ein aktuelles Beispiel aus dem Kanton Schwyz: zwei Brüdern wurden jüngst illegale Schächtungen nachgewiesen, früher schon sind die beiden durch verbotenen Handel mit Hundefleisch und schlechte Haltung von Hunden aufgefallen – ein paar Massnahmen wurden verfügt, gebüsst wurden die Brüder nicht. Ein Tieranwalt hätte hier die Möglichkeit einzugreifen und strafrechtliche Sanktionen durchzusetzen. Leider gibt es einen solchen Anwalt (ausser im Kanton Zürich) bisher nicht. Der TBI empfiehlt daher allen StimmbürgerInnen: JA zum Tieranwalt am 7. März 2010!
Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Vanessa Gerritsen
MLaw, juristische Mitarbeiterin
Wildbachstrasse 46
Postfach 1033
CH - 8034 Zürich
Tel. +41 (0) 43 443 06 43
gerritsen@tierimrecht.org
www.tierimrecht.org / ww.tierschutz.org
MEHR INFOS DAZU UNTER:
edith.zellweger@gmx.ch
ICH SELBER HABE JENE DIE ICH KENNE BEREITS ANGESCHRIEBEN......LEIDER KEIN ERFOLG BIS JETZT- UND DIE ZEIT LÄUFT.....
Herzlichen Dank und liebe Grüsse
Rita L. Gerritsen, Tierschutzbund Innerschweiz
http://indemini.tierschutznews.ch/2009/12/05/guten-tag/
http://indemini.tierschutznews.ch/2009/12/22/wildpferde-im-tessin-werden-eingefangen/
http://indemini.tierschutznews.ch/2009/12/27/patti-chiari/
Zum Leserbrief "Den Tieren bringt das gar nichts" von Herrn Josef Stirnimann vom 6.1.10:
Wir vom Tierschutzbund Innerschweiz (TBI) verstehen nicht, warum sich der Luzerner Kantonstierarzt gegen einen effizienten Strafrechtsvollzug im Tierschutzbereich wehrt. Ein Tieranwalt würde den kantonalen Veterinärdienst unterstützen und sinnvoll ergänzen, da er im Bereich Strafrecht tätig werden könnte. Denn das Strafverfahren ist den Verwaltungsbehörden nicht zugänglich. Gemäss Aussage von Herrn Stirnimann ist es oft nicht nötig, bei Widerhandlungen gegen die Tierschutzgesetzgebung ein Strafverfahren einzuleiten. Warum? Im Strassenverkehrsrecht ist es selbstverständlich und unbestritten, dass bei Verkehrsdelikten sowohl Verwaltungsmassnahmen (z.B. Entzug des Führerausweises) als auch zusätzlich ein Strafverfahren (z.B. Busse oder Freiheitsstrafe) zum Zuge kommen. Dieses Vorgehen dient durch seine abschreckende Wirkung besonders der Prävention. Warum also sollten Tierquäler im Vergleich dazu mit Samthandschuhen angefasst werden? Ein aktuelles Beispiel aus dem Kanton Schwyz: zwei Brüdern wurden jüngst illegale Schächtungen nachgewiesen, früher schon sind die beiden durch verbotenen Handel mit Hundefleisch und schlechte Haltung von Hunden aufgefallen – ein paar Massnahmen wurden verfügt, gebüsst wurden die Brüder nicht. Ein Tieranwalt hätte hier die Möglichkeit einzugreifen und strafrechtliche Sanktionen durchzusetzen. Leider gibt es einen solchen Anwalt (ausser im Kanton Zürich) bisher nicht. Der TBI empfiehlt daher allen StimmbürgerInnen: JA zum Tieranwalt am 7. März 2010!
Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Vanessa Gerritsen
MLaw, juristische Mitarbeiterin
Wildbachstrasse 46
Postfach 1033
CH - 8034 Zürich
Tel. +41 (0) 43 443 06 43
gerritsen@tierimrecht.org
www.tierimrecht.org / ww.tierschutz.org