Hundhalter Wiens erhebt Einspruch.....

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Irish

Guest
in euren zuständigen Bezirksamt liegt der neue Gesetzesentwurf vor und es kann einspruch dagegen erhoben werden...
Also leute auf ins amt...
Lg Irish
 
Im Folgenden die genaue Info (man muß nicht unbedingt aufs Magistrat pilgern. Die moderne Wiener Stadtverwaltung machts auch elektronisch
wink.gif
)

Der von der MA 58 (E-mail: post@m58.magwien.gv.at) formulierte Gesetzesentwurf - die Neuerungen sind damit noch nicht rechtsgültig, sondern müssen erst vom Landtag beschlossen werden -
liegt ab 19. Februar bis 30. März in den Magistratischen Bezirksämtern Montag bis Freitag von 8. bis 15.30 Uhr, an
Donnerstagen bis 17.30 Uhr, zur öffentlichen Einsicht auf. Zum Gesetzesentwurf können auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben
werden. Während der Auflage ist der Gesetzestext samt Erläuterungen auch in wien.online www.wien.at/ zu finden.****

Über www.wien.gv.at/mdva/begut/ und die dort vorhandene E-mail-Möglichkeit können Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf auch
gemailt werden.
 
Danke Hans *schäm* das sitze ich vorm Pc
und denke nicht daran....*schäm*

peinliche grüsse
Irish
 
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