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Im Folgenden die genaue Info (man muß nicht unbedingt aufs Magistrat pilgern. Die moderne Wiener Stadtverwaltung machts auch elektronisch
)
Der von der MA 58 (E-mail: post@m58.magwien.gv.at) formulierte Gesetzesentwurf - die Neuerungen sind damit noch nicht rechtsgültig, sondern müssen erst vom Landtag beschlossen werden -
liegt ab 19. Februar bis 30. März in den Magistratischen Bezirksämtern Montag bis Freitag von 8. bis 15.30 Uhr, an
Donnerstagen bis 17.30 Uhr, zur öffentlichen Einsicht auf. Zum Gesetzesentwurf können auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben
werden. Während der Auflage ist der Gesetzestext samt Erläuterungen auch in wien.online www.wien.at/ zu finden.****
Über www.wien.gv.at/mdva/begut/ und die dort vorhandene E-mail-Möglichkeit können Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf auch
gemailt werden.