das ist rechtlich nicht möglich, eine versicherung kann nur aus bestimmten gründen kündigen, wie z.b. eben nach einem schadensfall, nicht einhaltung der obliegenheiten, betrug, nicht zahlung der erst-oder folgeprämie und noch einige gründe. aber sicher nicht weil ein neuer tarif auf den markt kommt, das würde gegen das versicherungsvertragsgesetz verstossen. viele meinen zwar, versicherungen machen was sie wollen, aber so ist es nicht, da rennt alles sehr büroöratisch und nach den bedingungen, versvg und agb.
also keine angst, sie können eure bestehenden verträge nicht kündigen
@luna wer hat dir denn so einen schwachsinn erklärt?????