Hundeverbot in Eigentumswohnung?

gysmo

Neuer Knochen
Hallo,

meine Eltern, die regelmäßig auf meine drei Hunde aufpassen, haben ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen in dem steht das plötzlich ALLE Haustiere verboten sind! Dazu muss ich sagen, dass meine Eltern schon seit über 35 Jahren Eigentümer der Wohnung sind. Die Hausgemeinschaft besteht aus 56 Parteien. Einige davon Hundebesitzer!
Meine Frage: geht das rechtlich überhaupt? Darf ich Hunde in einer Eigentumswohnung verbieten?

Danke schon mal vorab für eure Antworten!

LG, Nicole
 
Hat es eine Abstimmung gegeben ? So etwas funktioniert allenfalls in einem Haus wo (noch) keine Haustiere vorhanden sind mittels Mehrheitsbeschluss. Keinesfalls geht das durch, wenn Tierhaltung üblich ist und die Durchsetzung dieses Beschlusses eine Abgabe von Tieren oder die Aufgabe der Wohnung erfordern würde. Die Hausverwaltung hat in einem Eigentumshaus nicht das Sagen.
 
Hallo,

meine Eltern, die regelmäßig auf meine drei Hunde aufpassen, haben ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen in dem steht das plötzlich ALLE Haustiere verboten sind! Dazu muss ich sagen, dass meine Eltern schon seit über 35 Jahren Eigentümer der Wohnung sind. Die Hausgemeinschaft besteht aus 56 Parteien. Einige davon Hundebesitzer!
Meine Frage: geht das rechtlich überhaupt? Darf ich Hunde in einer Eigentumswohnung verbieten?

Danke schon mal vorab für eure Antworten!

LG, Nicole

da musst du dich an einen Rechtsanwalt wenden....
 
Hat es eine Abstimmung gegeben ? So etwas funktioniert allenfalls in einem Haus wo (noch) keine Haustiere vorhanden sind mittels Mehrheitsbeschluss. Keinesfalls geht das durch, wenn Tierhaltung üblich ist und die Durchsetzung dieses Beschlusses eine Abgabe von Tieren oder die Aufgabe der Wohnung erfordern würde. Die Hausverwaltung hat in einem Eigentumshaus nicht das Sagen.

Meine Eltern wissen nichts von einer Abstimmung, auch die Hausmeisterin und der Haussprecher nicht! Es gibt eine böse Hexe im Haus, die sich selbst nicht mag! Ich vermute ja das sie die Anstifterin dessen war, aber eine Person allein kann da ja auch nichts ausrichten, oder?

Meine Mama wird nächste Woche auf jeden Fall mal zur AK fahren und sich erkundigen!
 
Die Hausverwaltung kann einem Wohnungseigentümer überhaupt nichts verbieten, dazu bedarf es - wie schon erwähnt - einer Unterschriftenaktion und die Eigentümer müssen zustimmen (Mehrheitsbeschluss), was sicherlich in diesem Haus nicht der Fall sein kann, wenn es auch andere Hundebesitzer gibt. Auch hätte man zu Deinen Eltern zwecks Unterschrift kommen müssen, da ALLE die Möglichkeit ja oder nein zu sagen haben müssen.

Die Hausverwaltung wird von den Wohnungseigentümern bestellt und darf nur das machen,was diese gemeinschaftlich wollen. Sie wird ja auch von denen bezahlt.....
 
Hallo Nicole,

keine Sorge, selbst mit einem Mehrheitsbeschluss könnte man die Haustierhaltung nicht verbieten. Dies wäre höchstens mit einer Benützungsregelung machbar, die wiederum die Zustimmung ALLER Miteigentümer voraussetzen würde.
 
das hätte müssen von beginn an so geregelt gewesen sein, jetzt so von heut auf morgen, geht das nicht. muß wie schon erwähnt bei einer wohnungseigentümerversammlung geklärt werden
 
Nicht besorgt werden.
Das geht nur, - wenn WIRKLICH eine regelmäßige Störung durch die Tiere geschieht - durch Mehrheitsbeschluß a l l e r dazu aufgeforderten Miteigemtümer - nur für die w i r k l i c h störenden (Lärmbelästigung...30 min am Stück, Verunreinigungen, Beißvorfälle.... u.ä.) Tiere -- wenn das nicht schon von der allerersten Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mehrheitsbeschluß - also vor mehr als den 35 J , seit denen Deine Eltern dort Eigentümer sind...

:D ;) :cool: :)

Ganz gelassen bleiben und auf das "übergeordnete" wirkliche Recht vertrauen... Menschen- und Tierrechte.... :) (Die Tierhaltung - Hundehaltung - ist Menschenrecht - und erst recht das Recht, von Tieren besucht zu werden - über längere Zeit.... ;) )

Liebe Grüße

F-K
 
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