Sticha Georg
Super Knochen
Umwelt/Tiere/Recht/Justiz
2010-11-23 / 15:27:47 / Wiener Tierschutzverein
Hundetöter im "Fall Damian" nach Strafgesetz verurteilt
Utl.: WTV und Vier Pfoten sehen Urteilsspruch als wichtigen Präzedenzfall =
Wien (OTS) - Damians Zukunft schien rosig. Nach langer Zeit des
Wartens im Wiener Tierschutzhaus hatte der American Staffordshire
Terrier endlich ein Zuhause gefunden. Doch der Schein war trügerisch.
Damian wurde vom damaligen Lebensgefährten seiner neuen Halterin
derart misshandelt und mit Fußtritten traktiert, dass er in Folge
schwerer innerer Verletzungen starb.
Heute wurde dieser Mann am Bezirksgericht Donaustadt nach § 222
StGB für schuldig befunden und wegen Tierquälerei zu einer bedingten
Strafe von 3 Monaten verurteilt (noch nicht rechtskräftig). Der
Wiener Tierschutzverein (WTV) hatte sich der Klage gegen den
Hundetöter angeschlossen.
WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic: "Auch wenn Damian dadurch
nicht mehr lebendig wird und 3 Monate bedingt sehr milde sind, bin
ich froh über diesen Urteilsspruch. Endlich wird Tierquälerei nach
dem Strafgesetz geahndet. Und dieser Fall zeigt auch, dass
verteufelte Rassen - eben wie der American Staffordshire Terrier -
nicht die Täter, sondern die Opfer sind. Als nächster Schritt muss
für den Verurteilten ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden, da
davon auszugehen ist, dass der Mann ungeeignet für die Haltung von
Tieren ist."
Johanna Stadler, Geschäftsführerin der Vier Pfoten, begrüßt das
Urteil ebenfalls: "Heute wurde ein wichtiger Präzedenzfall
geschaffen. Gratulation an den Richter! Tierquälerei ist kein
Kavaliersdelikt - es ist wichtig, dass endlich nach §222 verurteilt
wurde. Auch VIER PFOTEN war bereits oft damit konfrontiert, dass
dieser für uns so wichtige Paragraph schlicht nicht judiziert wurde."
Rückfragehinweis:
Mag. Alexander Willer, Pressesprecher Wiener Tierschutzverein:
0699/ 1660 40 30
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3812/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0244 2010-11-23/15:27
231527 Nov 10
Ich sag BRAVO !!!!!!!!!!!!!!!!!
2010-11-23 / 15:27:47 / Wiener Tierschutzverein
Hundetöter im "Fall Damian" nach Strafgesetz verurteilt
Utl.: WTV und Vier Pfoten sehen Urteilsspruch als wichtigen Präzedenzfall =
Wien (OTS) - Damians Zukunft schien rosig. Nach langer Zeit des
Wartens im Wiener Tierschutzhaus hatte der American Staffordshire
Terrier endlich ein Zuhause gefunden. Doch der Schein war trügerisch.
Damian wurde vom damaligen Lebensgefährten seiner neuen Halterin
derart misshandelt und mit Fußtritten traktiert, dass er in Folge
schwerer innerer Verletzungen starb.
Heute wurde dieser Mann am Bezirksgericht Donaustadt nach § 222
StGB für schuldig befunden und wegen Tierquälerei zu einer bedingten
Strafe von 3 Monaten verurteilt (noch nicht rechtskräftig). Der
Wiener Tierschutzverein (WTV) hatte sich der Klage gegen den
Hundetöter angeschlossen.
WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic: "Auch wenn Damian dadurch
nicht mehr lebendig wird und 3 Monate bedingt sehr milde sind, bin
ich froh über diesen Urteilsspruch. Endlich wird Tierquälerei nach
dem Strafgesetz geahndet. Und dieser Fall zeigt auch, dass
verteufelte Rassen - eben wie der American Staffordshire Terrier -
nicht die Täter, sondern die Opfer sind. Als nächster Schritt muss
für den Verurteilten ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden, da
davon auszugehen ist, dass der Mann ungeeignet für die Haltung von
Tieren ist."
Johanna Stadler, Geschäftsführerin der Vier Pfoten, begrüßt das
Urteil ebenfalls: "Heute wurde ein wichtiger Präzedenzfall
geschaffen. Gratulation an den Richter! Tierquälerei ist kein
Kavaliersdelikt - es ist wichtig, dass endlich nach §222 verurteilt
wurde. Auch VIER PFOTEN war bereits oft damit konfrontiert, dass
dieser für uns so wichtige Paragraph schlicht nicht judiziert wurde."
Rückfragehinweis:
Mag. Alexander Willer, Pressesprecher Wiener Tierschutzverein:
0699/ 1660 40 30
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*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
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231527 Nov 10
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