Hundetöter im "Fall Damian" nach Strafgesetz verurteilt

Sticha Georg

Super Knochen
Umwelt/Tiere/Recht/Justiz



2010-11-23 / 15:27:47 / Wiener Tierschutzverein



Hundetöter im "Fall Damian" nach Strafgesetz verurteilt

Utl.: WTV und Vier Pfoten sehen Urteilsspruch als wichtigen Präzedenzfall =



Wien (OTS) - Damians Zukunft schien rosig. Nach langer Zeit des

Wartens im Wiener Tierschutzhaus hatte der American Staffordshire

Terrier endlich ein Zuhause gefunden. Doch der Schein war trügerisch.

Damian wurde vom damaligen Lebensgefährten seiner neuen Halterin

derart misshandelt und mit Fußtritten traktiert, dass er in Folge

schwerer innerer Verletzungen starb.



Heute wurde dieser Mann am Bezirksgericht Donaustadt nach § 222

StGB für schuldig befunden und wegen Tierquälerei zu einer bedingten

Strafe von 3 Monaten verurteilt (noch nicht rechtskräftig). Der

Wiener Tierschutzverein (WTV) hatte sich der Klage gegen den

Hundetöter angeschlossen.



WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic: "Auch wenn Damian dadurch

nicht mehr lebendig wird und 3 Monate bedingt sehr milde sind, bin

ich froh über diesen Urteilsspruch. Endlich wird Tierquälerei nach

dem Strafgesetz geahndet. Und dieser Fall zeigt auch, dass

verteufelte Rassen - eben wie der American Staffordshire Terrier -

nicht die Täter, sondern die Opfer sind. Als nächster Schritt muss

für den Verurteilten ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden, da

davon auszugehen ist, dass der Mann ungeeignet für die Haltung von

Tieren ist."



Johanna Stadler, Geschäftsführerin der Vier Pfoten, begrüßt das

Urteil ebenfalls: "Heute wurde ein wichtiger Präzedenzfall

geschaffen. Gratulation an den Richter! Tierquälerei ist kein

Kavaliersdelikt - es ist wichtig, dass endlich nach §222 verurteilt

wurde. Auch VIER PFOTEN war bereits oft damit konfrontiert, dass

dieser für uns so wichtige Paragraph schlicht nicht judiziert wurde."



Rückfragehinweis:

Mag. Alexander Willer, Pressesprecher Wiener Tierschutzverein:

0699/ 1660 40 30



Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3812/aom



*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***



OTS0244 2010-11-23/15:27



231527 Nov 10


Ich sag BRAVO !!!!!!!!!!!!!!!!!
 
endlich mal ein Urteil, auch wenn es meiner Meinung nach viel zu mild ausgefallen ist. Ich finde Tierquälereien müssten schwerer bestraft werden. Leider ist das nur ein Wunschtraum, da von den Politikern niemand ein härteres Gesetzt macht. Ich versteh das abernicht. Traut man sich nicht, oder sind den Politikern die Tiere (egal welche) so egal?
 
Endlich mal ein Urteil und Gerechtigkeit. Vielleicht tut sich nun endlich mal was in Österreich in Punkto Tierquälerei...
 
endlich mal ein Urteil, auch wenn es meiner Meinung nach viel zu mild ausgefallen ist.

Ich bin kein Jurist und kenne den Strafrahmen nicht, aber der Richter hat zumindest so gewirkt, als ob er die Sache ERNST nehmen würde und das ist schonmal ein grosser Schritt in die richtige Richtung!
Beim Urteil ist zu bedenken, dass der Täter "unbescholten" war und der Richter hier sicher milder urteilen MUSS, weil sonst für Wiederholungstäter keine Steigerung mehr da wäre.

Dieses "unbescholten" gilt gerade im Fall Damian nur laut Gesetz - der letzte Hund, der unter der Aufsicht des Hundemörders "gestorben" ist, hat ja leider keine Verhandlung zur Folge gehabt.

Falls der Strafrahmen wirklich nicht viel mehr hergibt, wären tatsächlich die Politiker gefragt, aber DAS sind die Letzten, bei denen ich auf Sinnvolles hoffen würde.
 
..bemerkenswert war einerseits die unglaubliche brutalität mit der dieser hund zu tote getreten wurde und anderer seits das absolute abstreiten der tatsachen und mangelde reue, eines menschen den man am treffensten als "milchbubi" beschreiben würde. :mad:

Wohl ein part der bei bemessung des "harten" urteils zu tragen kam !
 
Dann sind die drei Monate LEIDER eh ganz ok.

Welche Steigerung würde man sonst einem Wiederholungstäter androhen oder jemanden, der den Hund nicht nur im Zorn (und das dürfte es gewesen sein), sondern voll geplant misshandelt, verstümmelt und tötet?

Schade - ein Jahr sollte MINDESTSTRAFE sein :cool:
 
Dann sind die drei Monate LEIDER eh ganz ok.

Welche Steigerung würde man sonst einem Wiederholungstäter androhen oder jemanden, der den Hund nicht nur im Zorn (und das dürfte es gewesen sein), sondern voll geplant misshandelt, verstümmelt und tötet?

Schade - ein Jahr sollte MINDESTSTRAFE sein :cool:

Durch den Rahmen der Strafbedrohung sind die drei Monate wirklich "ganz OK" (auch wenn sie es natürlich nicht sind). Unbedingt war nicht zu erreichen, die Unbescholtenheit kann nicht außer Acht gelasen werden.

Es ist -meiner Meinung nach - wichtig, dass Rechtskraft eintritt. Ein Versuch ein Exempel zu statuieren, würde ev. einen Instanzenzug nach sich ziehen, ich finde eine ev. Aufhebung wäre ein größerer Schaden als das jetzige Strafmaß.

Ein lebenslanges Halteverbot ist aber ganz genauso wichtig.
 
Durch den Rahmen der Strafbedrohung sind die drei Monate wirklich "ganz OK" (auch wenn sie es natürlich nicht sind). Unbedingt war nicht zu erreichen, die Unbescholtenheit kann nicht außer Acht gelasen werden.

Es ist -meiner Meinung nach - wichtig, dass Rechtskraft eintritt. Ein Versuch ein Exempel zu statuieren, würde ev. einen Instanzenzug nach sich ziehen, ich finde eine ev. Aufhebung wäre ein größerer Schaden als das jetzige Strafmaß.

Ein lebenslanges Halteverbot ist aber ganz genauso wichtig.

Der W. hat um 3 Tage Bedenkzeit gebeten. Wenn er das Urteil annimmt, gut. Wenn nicht und er in Berufung gehen moechte, dann wird das Verfahren halt auf einer hoeheren Instanz ausgetragen. Wir bleiben auf jeden Fall dran.
 
Der W. hat um 3 Tage Bedenkzeit gebeten. Wenn er das Urteil annimmt, gut. Wenn nicht und er in Berufung gehen moechte, dann wird das Verfahren halt auf einer hoeheren Instanz ausgetragen. Wir bleiben auf jeden Fall dran.

Wenn er klug beraten ist, wird er es annehmen. Denn jeder Anwalt würde sagen, selbst von einer Herabsetzung auf z.B. 2 Monate, haben Sie nichts. Und die Chancen auf Kippen sind minimalst."

Die Möglichkeit eines höherenStrafmaßes bestünde zwar dann auch, aber DAS glaube ich nicht bzw. erst wenn es gesprochen bzw. rechtskräftig wäre.:o

Ich kanns mir zwar absolut nicht vorstellen, dass es im Instanzenzug gekippt würde, aber trotzdem habe ich davor Bammel. I.S. Urteilen gibts so einiges was es eigentlich nicht gibt.

Ich denk halt, es ist so unglaublich wichtig, dieses "verurteilt zu"...
Mit dem Bedingt hab ich natürlich ein persönliches Problem, es wäre halt auch wichtig, den Finger auf ein "Der sitzt" legen zu können. Aber auf das war ich schon vorbereitet, mit dem kann ich daher sachlicher umgehen.
 
Wenn er klug beraten ist, wird er es annehmen. Denn jeder Anwalt würde sagen, selbst von einer Herabsetzung auf z.B. 2 Monate, haben Sie nichts. Und die Chancen auf Kippen sind minimalst."

Die Möglichkeit eines höherenStrafmaßes bestünde zwar dann auch, aber DAS glaube ich nicht bzw. erst wenn es gesprochen bzw. rechtskräftig wäre.:o

Ich kanns mir zwar absolut nicht vorstellen, dass es im Instanzenzug gekippt würde, aber trotzdem habe ich davor Bammel. I.S. Urteilen gibts so einiges was es eigentlich nicht gibt.

Ich denk halt, es ist so unglaublich wichtig, dieses "verurteilt zu"...
Mit dem Bedingt hab ich natürlich ein persönliches Problem, es wäre halt auch wichtig, den Finger auf ein "Der sitzt" legen zu können. Aber auf das war ich schon vorbereitet, mit dem kann ich daher sachlicher umgehen.

Tamino, wir auch......wie gesagt, wir waren uns Anfangs nicht sicher, dass es ueberhaupt zu einer Verurteilung kommen wird. Nicht weil wir von seiner Schuld nicht ueberzeugt waren, daran bestanden keine Zweifel, aber weil so viele andere Faktoren eine Rolle gespielt haben.

Meine persoenliche Erfahrung, ohne einen kompetenten und engagierten Anwalt kann man das "Ganze" vergessen. Die Details kann ich hier nicht reinschreiben, aber es war definitiv kein einfacher Weg. Und das finde ich wiederrum sehr bedenklich.
 
Bedingt und im russ. Gulag...

ääähm...nönö, "bedingt" hat er ja leider ;)


Wenn er klug beraten ist, wird er es annehmen. Denn jeder Anwalt würde sagen, selbst von einer Herabsetzung auf z.B. 2 Monate, haben Sie nichts. Und die Chancen auf Kippen sind minimalst."

Das denke ich auch und der Schuldspruch ist wirklich wichtig gewesen, auch wenn es Damian nicht mehr hilft.

...die Beschreibung der Verletzungen und das bisschen Phantasie, das man noch braucht um den eingeschüchterten, verängstigten Hund am Boden liegen zu sehen, wärend er immer und immer wieder getreten wird, waren für mich keine Kleinigkeit, die man einfach so wegsteckt - das Urteil MUSS wenigstens für zukünftige Fälle ein Signal an die Richter sein!
 
ääähm...nönö, "bedingt" hat er ja leider ;)



Das denke ich auch und der Schuldspruch ist wirklich wichtig gewesen, auch wenn es Damian nicht mehr hilft.

...die Beschreibung der Verletzungen und das bisschen Phantasie, das man noch braucht um den eingeschüchterten, verängstigten Hund am Boden liegen zu sehen, wärend er immer und immer wieder getreten wird, waren für mich keine Kleinigkeit, die man einfach so wegsteckt - das Urteil MUSS wenigstens für zukünftige Fälle ein Signal an die Richter sein!

Ja, es bleibt zu hoffen........es gehoert schon eine ordentliche Portion Gefuehlskaelte und Verrohung dazu, einen Hund dermassen zu quaelen und dann auch noch keinerlei Gefuehlsregung, keinen Funken Reue zu zeigen. Aber es ist sinnlos, manche Subjekte sind einfach nur.......:mad:


Damian:

boo259ahoubytinr6.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schon im anderen Fredl geschrieben hoffe ich nur, dass das Urteil in möglichst vielen Printmedien abgedruckt wird.

Wenn dann nur EIN Mensch sich denkt "stimmt, der Wastl von nebenan winselt auch öfter so jämmerlich" und dann zum Hörer greift, um das anzuzeigen, sind Damians erlittene Qualen zwar nicht weniger, aber sie sind dann wenigstens nicht so himmelschreiend sinnlos gewesen.:(
 
Oben