• Liebe WUFFler, Clubber und andere Forum-Nutzer!

    Leider müssen wir euch mitteilen, dass dieses Forum zum 31. März 2026 dauerhaft abgeschaltet wird.

    Bedingt durch interne Umstrukturierungen (und u.a. auch geplante Seitenmigrationen) werden wir das Forum ab dem 01.04.2026 leider nicht mehr weiter betreiben. Die Seite wird ab diesem Datum nicht mehr aufrufbar sein. Wenn ihr mit Bekannten und Freunden aus diesem Forum weiter in Kontakt bleiben möchtet oder andere Inhalte habt, die euch wichtig sind, sichert diese bitte bis spätestens zu diesem Datum! Danach kann nicht länger auf die Inhalte zugegriffen werden. Selbstverständlich werden nicht nur alle Beiträge und Medien dauerhaft entfernt, sondern auch alle Nutzer- und personenbezogenen Daten.

    Wir sagen DANKE an euch für die Zeit bei- und miteinander und würden uns freuen, den einen oder anderen vielleicht im DER HUND Club oder auf derhund.de einmal wiederzusehen!

    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

hundesteuer

Ich glaube nur fertig ausgebildete Rettungshunde, Polizeihunde, Blindenhunde sind von der Hundesteuer befreit und die Listenhunde zahlen bei uns auch mehr, in meiner Gemeinde den doppelten Betrag. Ansonsten gibt es keine Befreiungen.

In der Nachbargemeinde reicht Schutzhund (kann sein 1)
Polizeihund und Blindenhund ist e klar. Rettungshund? keine Ahnung sind ja oft in Privatbesitz.
Was ist denn bei eine Staff als Rettungshund? müßte für so was das ideale Tier sein: klein, kompakt, freundlich, leicht zu händeln
 
Wenn Du alles gelesen hättest, hättest Du auch gelesen, dass dem hier nicht so ist..... :rolleyes:, dass Hunde aus dem Tierheim steuerbefreit sind. Solange sie IM TH sind, ja klar, dass dafür dann keine Steuern bezahlt werden müssen.

Ich habe alles gelesen deshalb meine Antwort, weil Pflegestelle auch vom TH sein kann...

Und was soll denn das für eine Logik sein, natürlich keine Hundesteuer IM TH... :rolleyes:
... aber es gibt auch Kommunen die 1 Jahr Steuerbefreiung geben wenn ein Tierheimhund auf Pflege ist.. ;)

Und wenn dir meine Antworten nicht passen, dann lese sie nicht... ganz einfach... aber unterlasse deine Dummfrechen und überflüssigen Kommentare auf meine Beiträge.. Danke.. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
danke für eure fürsorge, tutwirklich gut:) es ist aber schon so, daß es bei uns eh keine probleme gibt und die besitzerin eh alles bezahlt. von der logik her wär ich aber der meinung gewesen, daß hundesteuer eigentlich dort bezahlt werden müsste, wo hund lebt.
wenn ich vom beispiel wien ausgehen würde wärs doch logischer, daß in dem bezirk die abgabe entrichtet wird, wo hund die sackerl konsumiert und die hundezone benützt (nochmal, nur ein beispiel) und net in zb gänserndorf, wenn das die wohnadresse der besitzerin wäre
 
Da wo ich wohne muss Hundesteuer gezahlt werden, sobald ein Hund 4 Wochen in einem Haushalt lebt.. eine Stadt weiter ist es schon wieder anders.. Das kann bei uns jede Kommune selbst entscheiden, wie die Höhe der Hundesteuer...

Viel spaß mit deinem Pflegehund...
 
Ich glaube nur fertig ausgebildete Rettungshunde, Polizeihunde, Blindenhunde sind von der Hundesteuer befreit und die Listenhunde zahlen bei uns auch mehr, in meiner Gemeinde den doppelten Betrag. Ansonsten gibt es keine Befreiungen.
Servicehunde sind ebenfalls von der Hundesteuer befreit
Und was soll denn das für eine Logik sein, natürlich keine Hundesteuer IM TH... :rolleyes:
Na ja, das ist eben so, dass IM Tierheim keine Hundesteuer fällig ist;).
 
Auch wenn Du es wieder gelöscht hast, aber Deine Antwort stimmt.

Ich habe es nur gelöscht, weil das wieder Diskussionen ausgelöst hätte. Aber man muss nicht zu Allem seinen Senf dazu geben. Besonders dann nicht, wenn man mit seiner Wortmeldung so gar nichts dazu beitragen kann, eine gestellte Frage zu beantworten. Man muss nicht immer zu Allem und Jedem etwas dazuschreiben, nur um präsent zu sein.
 
Oben