Markus Pollak
Super Knochen
Prinzipiell finde ich deinen Vorschlag ja gut, aber was passiert, wenn du das nicht zahlst?
...es kommt eine Verwaltungsstrafe (in meinem Fall inkl. Androhung eines Hundehalteverbotes, weil ich auch die geforderten Unterlagen NICHT vorlege).
Es ist ja gesetzlich festgelegt worden (zumindest in NÖ), dass für diese bestimmten Listenhunde MINDESTENS das Zehnfache der Nutzhundesteuer zu entrichten ist.
Eben...das bedeutet, dass (wenn immer nur der Mindestsatz verrechnet wird) alleine für die Bearbeitung der Unterlagen das 5-fache der Abgabe für "normale" Hunde zu zahlen ist.
Ergibt also in diesem Fall Mehrkosten von 52,32 Euro pro Hund (bei mir sind das 366,24), nur weil sie ein paar Papierln einordnen und einen Vermerk in der Liste machen müssen....guter Stundensatz, den hätt ich auch gern!
Hast du eine Ahnung, welche Sanktionen bei der von dir vorgeschlagenen Verweigerungsaktion drohen? So könnte man ja drüber nachdenken, ob man sich darauf einlässt? Welche Handhabe hat die Gemeinde? Schicken die dann den Exekutor oder was passiert dann?
Nein, vorher kommt der gerichtliche Zahlungsbefehl und den beeinsprucht man möglichst noch innerhalb der vorgegebenen Frist (4 Wochen).
Schwupps...und schon kann sich das Gericht mit der Forderung herumschlagen und es bis an den VfGH weiterleiten
Schritt 2: jeder Hundehalter hat Nachbarn und sofern man mit ihnen gut auskommt, hat man schon eine ganze Reihe an Personen, die beim nächsten Feuerwehrfest dem Bürgermeister auf die Nerven gehen können
Wenn das in jeder Gemeinde, in der ein Listenhund gehalten wird, so gemacht wird, werden sie recht flott wegen dem Arbeitsaufwand und dem Ärger in der Gemeinde jammern.
Beim VfGH schaut es auch besser aus, wenn nicht nur 1 oder 2 Hundehalter Arbeit schicken, sondern einige HUNDERT Hundehalter!!!