<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maddog:
Da sich die Vereinsleitung fast außschließlich aus Schutzsportlern zusammen setzt hat das Gespäch wohl wenig Sinn.
Denn genau diese Personen benutzen diese Dinger.
Es handelt sich um zwei Plätze in NÖ.
[/quote]
Hallo
Hier der Auszug des NÖ Tierschutzgesetz,
wo dezidiert steht das Stachelhalsbäder verboten sind.
Ob bei §6 Absatz 4 das Verbot auch für Hundeausbildung gilt, ist wahrscheinlich
auslegung des Gesetzestext.
Hannes und Rotti OTTO
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§ 6
HUNDEHALTUNG
(1) Hunden muß ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend Gelegenheit zum
Auslauf gegeben werden.
(2) Für Hunde, die im Freien gehalten werden, muß ein angemessen
großer Schutzraum (Hütte) bereitgestellt werden. Die Hütte muß
das Tier gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit schützen,
aus wärmedämmendem Material hergestellt sein,
eine für den Hund geeignete Auflage (Matte) aufweisen und
trocken und sauber gehalten werden.
(3) Ein Zwinger im Freien muß ohne Hütte für einen mittelgroßen Hund
mindestens 10 m2 groß sein. Für jeden weiteren in einem Zwinger
gehaltenen Hund (ausgenommen Welpen beim Muttertier) ist eine
zusätzliche Grundfläche von mindestens 3 m2 vorzusehen.
(4) Werden Hunde angebunden gehalten, muß ein Halsband oder ein
Brustgeschirr verwendet werden, das den Tieren keine Schmerzen
bereitet (z.B. kein Würge- oder Stachelhalsband). Die Kette muß an
einer mindestens 5 m langen Laufvorrichtung angebracht sein und
dem Hund einen seitlichen Bewegungsraum von mindestens 2,5 m
bieten. Der Hund darf nicht daran gehindert sein, seine Hütte
aufzusuchen. Der Bewegungsbereich des Hundes darf jedoch durch
keine anderen Gegenstände eingeschränkt sein, die ihn behindern
oder gefährden könnten. Die verwendete Kette muß mit drehbaren
Wirbeln versehen sein, damit sie sich nicht verkürzen kann. Das
Gewicht der Kette muß der Größe des Hundes angemessen sein.
(5) Ketten- und Zwingerhunden muß bei hohen Außentemperaturen
außerhalb der Hütte ein schattiger Platz bereitgestellt werden.
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Hannes und die Rottibande
www.rotti.de.vu