Hundehalter schlägt hund

_sunny_

Medium Knochen
heute war ich mit einer freundin in der hundezone. Vor der hundezone sind 2 männer mit 2 hunden spazieren gegangen. der eine mann ist mit (s)einem hund schon richtung auto gegangen. dem anderen mann sein hund (ohne leine) ist zum zaun der hundezone gelaufen und ist freudig davor gesessen und hat durch den zaun unsere hundebeschnuppert. der mann geht langsam und grantig zum zaun um seinen hund zu holen, da dieser nicht hört. er hatte eine ziemlich komische leine (leine und halsband in einem, bzw dünne schnur mit schlaufe, die er dem hund um den hals gebunden hat, recht fest zugezogen hat und das andre ende hielt er in der hand). der mann hatte ebenfalls einen dünnen langen ast dabei. wir dachten uns zuerst nicht viel. der mann war sehr komisch und hat dann einfach seinen hund genommen und ist ebenfalls zu seinem freund? zum auto gegangen. auf den weg dort hin hat der mann den hund mit dem stock einmal geschlagen. Was kann man da tun? Kann man den anzeigen oder kann man überhaupt irgendetwas machen? ich hab mir das kennzeichen des autos aufgeschrieben. aber ich befürchte fast, dass eine anzeige bei der polizei nichts bringen wird .. oder doch?
 
ich kenne dieses problem... nach einem ähnlichen fall habe ich eine bekannte gefragt. die hat gemeint, die einzige möglichkeit wäre die tierombudsstelle zu verständigen. dafür braucht man aber natürlich irgendwas wie die hundemarkennummer. und ob die dann irgendwas machen ist natürlich auch fraglich...

aber da kennt sich ein anderer sicher besser aus. würd mich auch brennend interessieren!

ich hasse sowas. man ist dann so richtig hilflos... zum heulen. ich frag die leute, ob sie denn mit ihren kindern auch so umgehen würden... hilft aber natürlich auch nix...

lg sophie
 
Die komische Leine war eine Moxon- oder Retrieverleine. Leine und Halsband in einem. Finde ich recht praktisch, aber nur bei Hunden, die nie ziehen oder in die Leine springen. Zum wegzerren ist sowas natürlich auch total ungeeignet.
Mit dem Kennzeichen hast du ja schon was in der Hand und du könntest auf der Bezirkshauptmannschaft (Polizei ist nicht zuständig) eine Anzeige machen.
 
Die komische Leine war eine Moxon- oder Retrieverleine. Leine und Halsband in einem. Finde ich recht praktisch, aber nur bei Hunden, die nie ziehen oder in die Leine springen. Zum wegzerren ist sowas natürlich auch total ungeeignet.
Mit dem Kennzeichen hast du ja schon was in der Hand und du könntest auf der Bezirkshauptmannschaft (Polizei ist nicht zuständig) eine Anzeige machen.

Das problem ist leider, dass nicht der "schläger" sondern sein freund gefahren ist, das heißt, man wird dadurch auch nicht viel herausfinden können, ich glaube kaum, dass der freund den "schläger" verpfeifen wird. aber gut zu wissen, dass man bei der bh anzeige erstattan kann. wenn ich denn mann wieder seh, werde ich ein foto von ihm machen. dann hab ich kennzeichen und schläger, vielleicht können die dann eher den typen anzeigen. aber ganz ehrlich bringt das was? ist ja eigentlich sachbeschädigung des eigenen gegenstandes. denn tierschutz gesetz in dem sinn haben wir ja nicht wirklich. oder kann dem typen dann auch wirklich der hund weg genommen werden. denn nur eine anzeige allein, würde glaub ich denn mann eher aggressiver machen und dann wird es bestimmt der hund ausbaden müssen.
 
ich kenne dieses problem... nach einem ähnlichen fall habe ich eine bekannte gefragt. die hat gemeint, die einzige möglichkeit wäre die tierombudsstelle zu verständigen. dafür braucht man aber natürlich irgendwas wie die hundemarkennummer. und ob die dann irgendwas machen ist natürlich auch fraglich...

aber da kennt sich ein anderer sicher besser aus. würd mich auch brennend interessieren!

ich hasse sowas. man ist dann so richtig hilflos... zum heulen. ich frag die leute, ob sie denn mit ihren kindern auch so umgehen würden... hilft aber natürlich auch nix...

lg sophie

nachdem petra mir gerade gesagt hat, dass es eine retriver leine ist, habe ich auch keine marke oder sonst etwas gesehen. ich muss auch ehrlich gesagt zu geben. der mann war mir und auch den andren etwas unheimlich um da irgendwie zu versuchen eine diskussion anzufangen oder den namen und marke ausfindig zu machen.
 
@sunny: Wir haben schon ein Tierschutzgesetz und es bringt meiner Meinung auch etwas, wenn man Mißstände aufzeigt. Die (Verwaltungs) Strafen sind auch nicht unerheblich. Ich kenne leider einen Fall, wo ein Nachbar dauernd Hundebesitzer bei der BH anzeigt und angibt, dass sie ihre Hunde schlecht halten und quälen. Die BH wird bei uns jedes Mal tätig und schickt Amtstierarzt usw. vorbei, die natürlich nie was feststellen, weil die Tiere super gehalten werden. Der Nachbar will einfach erreichen, dass die Hunde wegkommen, obwohl sie wirklich niemanden stören. Ich wollte damit nur sagen, dass Anzeigen auf der BH ernstgenommen werden und ihnen auch nachgegangen wird (auf jeden Fall in unserem NÖ-Bezirk).

Hier der Auszug aus dem Tierschutzgesetz mit den Strafbestimmungen:

§ 38. TSchG

(1) Wer
1.
einem Tier entgegen § 5 Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt oder
2.
ein Tier entgegen § 6 tötet oder
3.
an einem Tier entgegen § 7 Eingriffe vornimmt oder
4.
gegen § 8 verstößt,
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 7 500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15 000 Euro zu bestrafen.


Du hast aber wahrscheinlich das Strafgesetzbuch gemeint, in dem Tiere einer Sache gleichgestellt sind und man Sachbeschädigung geltend machen kann (parallel zum TSchG).

Außerdem besteht noch die Möglichkeit, dass man sich an den Tierschutzombudsmann des jeweiligen Bundeslandes wenden kann. Hier bekommt man auch Tipps, wie man sich in solchen Situatione verhalten kann.

Übrigens das mit der Marke: Ich habe von unserer Gemeinde gar keine bekommen.
 
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