hundegebell + böse nachbarn

rapunzel67

Neuer Knochen
hallo.
ich hab 3 hunde die leider des öfteren bellen. vor allem wenn sie von passaten geärgert werden (treten gegen den zaun, schimpfen auf meine hunde, kinder die absichtlich ständig mit dem rad bei den hunden vorbeifahren).
obwohl ich versuche die bellerei im zaum zu halten, erhalte ich des öfteren anrufe meiner nachbarn, die sich über das gebelle aufregen.
letztens kam einer meiner nachbarn sogar zum zaun und besprühte meine hunde durch den zaun mit einem spray (nachdem ich von dem spray auch einiges abbekommen habe vermute ich mal eine art zitronenspray). :mad:

trotzdem ich die polizei aufgesucht habe, können die nix gegegen den machen. es liegt weder körperverletzung noch sachbeschädigung vor.

so, jetzt meine eigentliche frage:
lt. meiner tierärztin gibt es einen beschluß des OGH in dem steht, daß hundegebell erst ab 20 minuten als lärmstörung empfunden werden darf. sie weiß leider nicht mehr wo sie das gelesen hat. ich hab schon auf www.ris.bka.gv.at/jus/ geschaut finde aber auch nichts.

habt ihr vielleicht schon davon gelesen/gehört oder wißt ihr wo ich den beschluß im net finde?

danke.
doris
 
Hi Doris,

meine Meinung ist, dass es weniger wichtig ist, aufgrund irgendwelcher Entscheidungen "Recht zu haben", sondern im Interesse der Hunde in Frieden mit den Nachbarn zu leben und auch auf deren Bedürfnisse nach Ruhe Rücksicht zu nehmen.

Ich habe auch 3 Hunde, die jedesmal wenn jemand vorbeigeht zum Zaun laufen und bellen. Glücklicherweise hab ich zwei Nachbarn, die selbst einen Hund haben. Und wenn es dann mal 12 Hunde sind, die zum Zaun laufen (wie beim Petmedia Treffen in meinem Garten), gab es auch kein Problem!

Dennoch versuche ich, mich halbwegs an Ruhezeiten zu halten, d. h. vor 6 und nach 22 Uhr lass ich meine Hunde nicht unbeaufsichtigt in den Garten und auch zu Mittag zwischen 12 und 14 Uhr achte ich möglichst auf Ruhe. Zu den anderen Zeiten dürfen sie bellen, so lange jemand den Zaun entlang geht, aber langes Bellen ohne ersichtlichen Grund lass ich nicht zu.

Hast Du keine Möglichkeit, den Zaun irgendwie "blickdicht" zu machen? Damit würde Deinen Hunde die Motivation zum Bellen genommen und wären sie andererseits auch vor Belästigung durch Passanten geschützt.

Was bringt es Dir, ein OHG-Urteil zu haben, wenn ein böser Nachbar vielleicht irgendwann die Nerven wegen dem Gebelle schmeißt und Gift über den Zaun wirft??

In der Siedlung, in der mein Vater wohnt, wurden im letzten Jahr 7 Hunde vergiftet!!!

Also spring mal über Deinen Schatten, setz Dich mit den Nachbarn zusammen, versuch Verständnis für Deine Hunde zu erwirken, aber auch mit den Nachbarn zu haben.

Oder sind die Nachbarn so schlimm, dass gar nix mehr geht????
Inge
 
hallo inge.
ja hab schon einen sichtschutz montiert. zumindest an der stelle wo die hunde meistens rausbellen.
mit den nachbarn einigen ist etwas schwer da die anscheinend absolut keine hunde wollen. die anrufe von denen erfolgen bereits nach 3-4 minuten gebell. und diese bellerei erfolgt meistens aufgrund irgendwelcher sticheleien von irgendwelchen leuten.

der eine ist ein oberstleutnant im ruhestand (wenn der zum schreien anfängt jessas...) und der andere irgendein direktor im ruhestand. denke das sind solche leute die einem beschluß des ogh eher glauben, als mir. hätte mich interessiert ob das mit den 20 minuten wirklich stimmt.

ich finds auch schlimm, daß man absolut nix machen kann wenn man bzw. ein hund von leuten "besprüht" wird. (ausser zivilrechtlich)

werd jedenfalls noch mehr sichtschutzplanen montieren um ruhe zu haben.

danke für deinen rat
doris
 
Hallo Ihr,

ich besitze zur Zeit 11 Hunde und habe mit meinen Nachbar keine Probleme! Aber hier einige Infos bzw. Anregungen für ein solches Problem!
Auch wir schauen darauf das unsere Hunde nicht ohne Grund bellen! Wenn Leute vorbei gehen bellen Sie trotzdem, wir haben eine hohe Mauer und einen Holzzaun wo Sie früher hinaus schauen konnten! Also Sichtschutz kannst du so viel anbringen wie du willst, helfen wird es dir nichts, weil die Hunde richen oder hören es wenn wer vorbei geht!
Um deine Hunde vor die Nachbar zu schützen, würde ich Dir vorschlagen im Garten ca. 1m bis 2m vor den Zaun wo sie hinbellen, einen Holzzaun zu montieren. Diese Elemente die es im Baumarkt gibt, 1m breit und 2m hoch, sind dafür ideal, somit verhinderst du schon das man deine Hunde mit Sprays usw. verletzen könntest! Und wenn die Nachbarn deine Hunde nicht sehen können, geben Sie vielleicht auch eine Ruhe, sie können sie nicht belästigen deine Hunde!

Liebe Grüße :eek:
 
Ich meine das Problem liegt bei den Nachbarn :confused:
, so wie du sie beschreibst,
aber ich kann dazu leider keinen Tip geben.#
Vielleicht klappt Groenis Vorschlag ja!?
 
hallo.
die sichtschutzplane die ich montiert hab wirkt schon etwas. die idee mit dem zweiten (inneren) zaun ist auch recht gut, werd mir das beim baumax mal anschauen.
am allermeisten wäre mir ja geholfen, wenn die passanten einfach vorbeigehen und nicht mit stöcken den holzzaun entlangrattern, oder mit einem holzstecken durch die zaunlatten auf die hunde losgehen oder manchmal sogar zurückbellen (was etwas komisch aussieht....).
der erste hund hat, nachdem ich ihn vom tierheim geholt hab, absolut überhaupt nicht gebellt, aber dann hat das durch die leute irgendwie angefangen. mittlerweile hat er sich zum richtigen keiffer entwickelt. die beiden anderen (anfangs ebenfalls äußerst ruhig) haben sich ihm jetzt natürlich angeschlossen und bellen was das zeug hält.
meistens ruf ich sie jetzt rein wenn sie zum bellen anfangen und geb ihnen ein leckerli, sie kommen auch immer gleich. ich hoffe nur, daß die nicht das bellen mit dem leckerli kombinieren sondern das brave hereinkommen....
hab bei zooplus auch so ein anti-bellen-halsband gesehen ebenfalls mit spray, find ich aber auch brutal.
doris

ps: zumindest wird der spray-nachbar beim "minus" in der tierschutzzeitung abgedruckt, vielleicht lesens ja einige leute bei uns in der gegend und passen auf daß nicht ihre hunde auch besprüht werden....
 
@rapunzel

in der hundehalteverordnung steht nix davon, wie viele stunden am tag ein hund bellen darf oder nicht.

ich denke, das obliegt dem hundebesitzer und auch den nachbarn zu entscheiden, was zuviel ist und was im tolerierbaren bereich liegt.

ich habe mal von einem rechtlichen fall gehört, wo eine frau einen hund in einer wohnung in wien (also in der stadt) gehalten hat. laut mietvertrag sind hunde erlaubt, d.h. da tierhalteverordnungen in mietwohnungen entweder für alle parteien gelten, oder eben nicht gelten, steht dieses detail in jedem mietvertrag jeder partei gleich drinnen. der richter meinte damals:

der kläger hätte damit rechnen können, da das halten von hunden ausdrücklich eraubt ist. d.h. aber auch, dass er sich gegen die wohnung entscheiden hätte können.

wieviel gebell einem menschen zumutbar ist kommt auf den richter an. tatsache ist schon, dass es gewisse ruhezeiten gibt, an die sich auch ein hundehalter zu halten hat. das ist in wien zwischen 22:00 - 06:00 und sonntags mittags 12:00 - 14:00. wenn der nachbar festhalten kann, dass deine hunde zu dieser zeit oft bellen oder sogar immer, dann kann dich eine verwaltungsstrafe ereilen. du als hundehalter bist verpflichtet den hund so zu verwahren, dass mitmenschen nicht belästigt werden.

in der übrigen zeit dürfen deine hunde bellen.

also achte einfach auf die zeit. ;)

übrigens bei diesem gerichtsfall hat der richter entschieden, dass es einem menschen zumutbar ist, wenn ein hund anschlägt (wenn menschen vorbei gehen, wenn er geärgert wird, oder wenn er einfach nur spielt) bis zu 4 stunden am tag. (während der nachtzeiten und der mittagszeiten halt nicht)


lg
 
@akela

Also ich wohn in einer Wohnung und wir haben von der Hausverwaltung die Genehmigung einen Hund zu halten. Darin steht, dass diese aber entzoegen werden kann, wenn man Hinterlassenschaften nicht wegräumt, der Hund frei im Stiegenhaus rumrennt oder Menschen mit mit seinem Gebelle stört.

Gemäß des Falles mein Hund bellt um 15:00 Uhr zwei Stunden lang, weil ich nicht da bin, kann der Nachbra nichts machen, weil es nicht in die Ruhezeiten fällt? Ich denke mir eigentlich, dass das Bellen eines Hundes wirklich das geringste Problem darstellen sollte...
 
Schnuffelchen schrieb:
Gemäß des Falles mein Hund bellt um 15:00 Uhr zwei Stunden lang, weil ich nicht da bin, kann der Nachbra nichts machen, weil es nicht in die Ruhezeiten fällt? Ich denke mir eigentlich, dass das Bellen eines Hundes wirklich das geringste Problem darstellen sollte...

stimmt, da kann er nix machen. du mußt ja auch akzeptieren, wenn ober dir das kind anfängt klavier zu üben.... :rolleyes:
ich würd ihn aber in einen raum sperren, in dem man das bellen ned so hört. also nicht ins vorzimmer, klo oder bad.
der hund unter mir bellt auch wenn er allein ist, aber im schlafzimmer. darum hör ich es im wohnzimmer nicht einmal.
lg
 
Ja, Frodo ist im Schlafzimmer! Die unteren stört es nicht, wenn der Hund bellt, ihrer bellt selber, wenn er alleine ist und das ist er immer am Vormittag, ich hör es auch nicht. Draussen hört man den Hund nur ganz leise, also man dürfte ihn nicht hören, wenn man in seiner Wohnung ist. Neben dem Schlafzimmer ist der Parteien"keller" und zwischen Schlafzimmer und der Wohnung auf der anderen Seite ist das Wohnzimmer und eine dicke Wand.

Angenommen es geht jemand vorbei, der meinen Hund im Gang bellen hört, kann der sich dann darüber beschweren? Ich meine, können tut er alles, aber ihr wisst ja, wie ich meine...
 
Hallo. Also diese Situation kenn ich nur zu gut. Aber ich bin schon angezeigt worden auch, außerhalb der Ruhezeiten. Leider ist das zu jeder Zeit möglich wegen dem Tierschutzgesetz. Da steht sowas zirka drin: Man muss sein Tier so verwahren, dass kein anderer der nicht im gleichen Haushalt lebt, sich unzumutbar belästigt fühlt... Leider sehr schlimm sowas und hoffe nicht das deine Nachbarn so bösartig sind wie meine. Wünsche es keinem solche Nachbarn wie ich zu haben. Habe die Dame die den größten "Pick" auf mich hat genau unter mir und wohne oben mit 3 Hunden die wenn sie mal was hören bellen. Ist sehr schlimm so eine Situation, weil die regt sich schon auf wenn die Hunde nur mal Wau machen... Bin selber ratlos. Wünsche allen anderen Hundebesitzern die nicht das Glück haben ein Haus zu haben, NETTE NACHBARN. LG Sylvia
 
@sylvia

dem Tierschutzgesetz. Da steht sowas zirka drin: Man muss sein Tier so verwahren, dass kein anderer der nicht im gleichen Haushalt lebt, sich unzumutbar belästigt fühlt...

würde gerne wissen, welcher § und welcher absatz ??? :confused:

ich habe die hundehalteverordnung von vorn bis hinten durchgelesen um sicher zu gehen, dass ich keinen blödsinn verzapfe. und es steht nirgens irgendwas über hundelärm oder verwahrung im haushalt. das was du geschrieben hast, hast du ziehmlich sicher mit der verwahrung auf veranstaltungen oder in öffis verwechselt. ;)

ich hatte ja, schnuffelchen weiß es schon, selbst mal schwierigkeiten mit meinen nachbarn. woraufhin ich bei meinem bezirkskommisariat war um mich dahingehend zu informieren. man hat mir einem auszug aus dem gesetzbuch gezeigt, indem steht: das nachtzeiten und ruhezeiten (wochenende) einzuhalten sind und man dahingehend eine verwaltungsstrafe bekommen kann, wenn man den hund mutwillig zum bellen erzieht oder aufhetzt.

da das ja keiner tut und es in der natur manchen hundes liegt, die wohnung, das haus oder revier zu verteidigen ist es den hausparteien zumutbar wenn der hund bellt, wenn jemand im gang vorbei geht oder am zaun,....

wenn ein hund bellt, weil er alleine ist, dann ist es ratsam, wenn der hund in ein zimmer gesperrt wird, wo man ihn möglichst wenig hört.

ich habe mich auch bei meinem anwalt informiert, der meinte, es kommt immer auch den jeweiligen mietvertrag an. wenn genaueres erläutert ist, wie lärm, geruch, verschmutzung, dann kann die hausverwaltung überschreitungen nachgehen und es kann zur anzeige kommen.

lg
 
easy schrieb:
Es kann der Frömmste nicht in Friden leben, wenn der böse Nachbar es nicht will!

das stimmt, dazu braucht man noch nichtmal einen hund zu besitzen...es geht auch wenn man keinen hat, daß man ständig sekkiert wird ;)
 
ich kann nur wieder betonen, wenn der hundebesitzer sich bemüht, und von schnuffelchen zum beispiel, weiß ich wie sehr ihr das am herzen liegt, dann kann selbst im falle einer anzeige nur wenig passieren.

sollte es zu einem gerichtlichen verfahren kommen, so kann man als hundehalter dem richter immer noch nahelegen, dass der hund halt 2-3 stunden am tag alleine bleiben muss und man ihn aus den tierheim hat oder von schlechten vorbesitzern,... und dass der hund halt bellt, wenn jemand zu nahe an der tür vorbei geht, oder an der gegensprechanlage läutet. wenn der kläger nicht nachweisen kann, dass der hund tagtäglich stundenlang bellt oder heult, und der richter kein arsch ist, dann geht sowas meist für den hundhalter aus. denn sogar ein "nicht-mit-hunden-auskenn-mensch" versteht, dass ein hund nunmal bellt um die wohnung, haus, ...zu verteidigen. und woher will man wissen, ob etwaige nachbarn den hund nicht aufstacheln ???


ich habe eine nachbarin die ist schon über 90 jahre alt. eine andere nachbarin aus einem der unteren stöcke kommt jeden tag zu uns in den stock um meine 90 jährige zu versorgen. da unser gang nur kurz ist und der lift nur einen meter von unserer türe, schlagen die hunde an (wenn sie alleine sind) sobald jemand an der türe ankommt. diese nachbarin, die immer zu besuch kommt reagiert darauf und versucht die hunde zu beruhigen. doch die hunde kennen sie nicht wirklich und verteidigen die wohnung gegen sie mit bellen. sie erziehlt also genau das gegenteil. und es dauert ewig bis sich die hunde wieder beruhigen. ich hab die nachbarin schon darauf hingewiesen, aber sie weiß es besser.

sollte es in meinem fall mal zu einer anzeige oder ähnliches kommen werde ich dieses beispiel anführen. das versteht jeder.

lg
 
Hallo Akela 1. Also hier ist mal der Link über die Tierhaltung in Wien wo das leider auch drinnen steht.

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000000.htm

Nachdem ging leider auch meine Anzeige:

III. ABSCHNITT

TIERHALTUNG



Grundsätze der Tierhaltung


§ 11. (1) Wer ein Tier in seine Obhut nimmt, hat ihm art-, rasse- und altersgerechte Nahrung und Pflege sowie art-, rasse- und verhaltensgerechte Unterbringung zu gewähren und bei Erkrankung oder Verletzung erforderlichenfalls ehestmögliche tierärztliche Betreuung zu verschaffen.
(2) Das art-, rasse- und altersspezifische Bewegungsbedürfnis eines Tieres darf nicht dauernd oder unnötig eingeschränkt werden, wenn ihm damit Schmerzen, Qualen, Verletzungen oder sonstige Schäden zugefügt werden, oder das Tier in schwere Angst versetzt wird.
(3) Tiere sind so zu halten, daß ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört sowie ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert werden.
(4) Tiere sind so zu halten oder zu verwahren, daß

1. Menschen nicht gefährdet,

2. Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht unzumutbar belästigt und
3. fremde Sachen nicht beschädigt
werden.
Ob Belästigungen im Sinne der Z 2 zumutbar sind, ist nach den Maßstäben eines normal empfindenden Menschen und auch auf Grund der örtlichen Verhältnisse zu beurteilen.
(5) Die Landesregierung hat durch Verordnung zum Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren Vorschriften über die Haltung bestimmter Tierarten, insbesondere über Mindestabmessungen, Beschaffenheit, Belichtung und Belüftung der Tierunterkünfte, Belegungsdichte bei Gruppenhaltung zu erlassen, erforderlichenfalls bestimmte Haltungsformen oder überhaupt die Haltung bestimmter Tierarten zu verbieten.
(6) Bei der Erlassung einer Verordnung gemäß Abs. 5 ist auf die Erkenntnisse der Wissenschaft, insbesondere der Verhaltensforschung, Bedacht zu nehmen.
(7) In den Durchführungsverordnungen gemäß Abs. 5 können auch Übergangsfristen von längstens fünf Jahren festgesetzt werden, soweit dies zur Anpassung bereits bestehender Haltungseinrichtungen an die durch solche Verordnungen festgelegten Anforderungen notwendig ist.
 
Hallo nochmals. Habe noch vergessen das Ganze heißt: Gesetz über den Schutz von Tieren vor Quälerei und mutwilliger Tötung sowie die Haltung von Tieren (Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz)

Gilt also soweit eben in Wien und wird mir noch öfters passieren das ich damit (einer Anzeige) konfrontiert werde, weil meine Nachbarin auch kein Verständnis hat. Meine Hunde bellen auch nicht aus heiterem Himmel, sondern eben wenn sie was hören. Leider stört diese Person alles mögliche und bei mir hat sie wegen der Hunde halt einen super Grund gefunden. Hoffe auch wir finden bald ein günstiges Miethaus oder zumindest einen Job wo ich meine Hündin mitnehmen kann, weil dann wird das auch einiges leichter, weil die Große halt am lautesten bellt.

Kannte früher solche blöden Streitereien nur aus dem Fernsehn.... darüber hab ich früher geschmunzelt und jetzt bin ich selber in so einer Lage.... ist nicht schön und wünsche ich keinem Hundebesitzer.

Ganz liebe Grüße an euch alle

Sylvia
 
Gott bin ich heute vergesslich und auch nervig...

hab noch was vergessen, hab in den von euch oben angeführten link reingesehen und "bellen" eingegeben und da kamen einige urteile und unter anderem auch das unten angeführte, was eben wieder nach dem Tierschutzgesetz abgeglichen wurde:


Rechtssatz
Lautes und anhaltendes Bellen in einem Hinterhof im Wohngebiet ist
als unzumutbare Belästigung im Sinne des § 11 Abs. 4 Z 2 des
Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes anzusehen (vgl. dazu das
hg. Erkenntnis vom 18. März 2004, Zl. 2003/05/0201). Darauf, ob
das Bellen auf eine artspezifische Verhaltensweise der Hunde
zurückzuführen und unterbindbar ist, kommt es nicht an. Nicht von
Bedeutung ist auch die Feststellung, ob die Hunde im Garten, im
Hof, im Stiegenhaus oder im Gebäude gehalten wurden, da dem
Beschwerdeführer nicht die mangelhafte Haltung, sondern die
gesetzwidrige Verwahrung vorgeworfen worden ist.


Leider ist es so sehr leicht einem Hundebesitzer zu schaden, denn das gilt rund um die Uhr, ich wurde bereits mal um 14 uhr und mal um 21 uhr angezeigt. im protokoll der polizei stand nur: es war hundegebell vernehmbar.......

nunja...........
 
@rapunzel

in der hundehalteverordnung steht nix davon, wie viele stunden am tag ein hund bellen darf oder nicht.

ich denke, das obliegt dem hundebesitzer und auch den nachbarn zu entscheiden, was zuviel ist und was im tolerierbaren bereich liegt.

ich habe mal von einem rechtlichen fall gehört, wo eine frau einen hund in einer wohnung in wien (also in der stadt) gehalten hat. laut mietvertrag sind hunde erlaubt, d.h. da tierhalteverordnungen in mietwohnungen entweder für alle parteien gelten, oder eben nicht gelten, steht dieses detail in jedem mietvertrag jeder partei gleich drinnen. der richter meinte damals:

der kläger hätte damit rechnen können, da das halten von hunden ausdrücklich eraubt ist. d.h. aber auch, dass er sich gegen die wohnung entscheiden hätte können.

wieviel gebell einem menschen zumutbar ist kommt auf den richter an. tatsache ist schon, dass es gewisse ruhezeiten gibt, an die sich auch ein hundehalter zu halten hat. das ist in wien zwischen 22:00 - 06:00 und sonntags mittags 12:00 - 14:00. wenn der nachbar festhalten kann, dass deine hunde zu dieser zeit oft bellen oder sogar immer, dann kann dich eine verwaltungsstrafe ereilen. du als hundehalter bist verpflichtet den hund so zu verwahren, dass mitmenschen nicht belästigt werden.

in der übrigen zeit dürfen deine hunde bellen.

also achte einfach auf die zeit. ;)

übrigens bei diesem gerichtsfall hat der richter entschieden, dass es einem menschen zumutbar ist, wenn ein hund anschlägt (wenn menschen vorbei gehen, wenn er geärgert wird, oder wenn er einfach nur spielt) bis zu 4 stunden am tag. (während der nachtzeiten und der mittagszeiten halt nicht)


lg


Hallo ich habe einen rotti und wenn wir nicht da sind dann bellt sie ab und zu mal kurz gestern abend war das richtig schlimm mein sohn liegt im krankenhaus und es ist am tage dann keiner da da stand gestern die security und die polizei vor der tür und die mieter auch obwohl sie in ihrem korb lag und geschnarcht hat ich bn der meinug ein hund muss sich doch auchmal bemerkbar machen ,die nächsten zwei tage sind wir nicht da zummindestens tags über und da bin ich der meinung ich mach ein zettel unten an und dann geht das schon.
lg nadine
 
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