Nina Christine
Profi Knochen
Hundeführerschein landet im Reißwolf
Das Tiroler Kampfhundegesetz steht vor dem Aus. Der Hundeführerschein wird durch eine bloße Anmeldepflicht ersetzt
INNSBRUCK (TT). Wichtige und wahrscheinliche erfreuliche Nachricht für Hunde bzw. deren Halter: Das Tiroler Kampfhundegesetz wird schon heuer sein noch junges Leben wieder aushauchen.
Wie im Büro von Landesrat Konrad Streiter zu erfahren ist, soll der Hundeführerschein für 17 als gefährlich geltende Rassen im Herbst wieder abgeschafft werden. Die Hundebesitzer müssen dann auch keinen Nachweis mehr erbringen, für das Halten gefährlicher Vierbeiner geeignet zu sein.
Nach massiven Protesten gegen das erst seit 5. März praktizierte Hundeführerscheinmodell lenkt das Land nun ein. Ab kommenden Herbst wird es ausreichen, seinen Hund anzumelden. Erst wenn selbiger auffällig oder aggressiv wird, tritt die Behörde - in Gestalt des jeweiligen Bürgermeisters - auf den Plan. Der Ortschef kann dann für das auffällige Tier, egal welcher Rasse, einen Beißkorb- oder Leinenzwang verordnen.
Ähnliches gilt für den Hundehalter selbst. Erst wenn Zweifel an dessen Verlässlichkeit auftauchen, kann der Amtstierarzt einschreiten. Im äußersten Fall kann es einem Herrl untersagt werden, einen Hund zu führen.
Quelle: http://news.tirol.com/politik/regio...806_294400.html
LG
Nina
Das Tiroler Kampfhundegesetz steht vor dem Aus. Der Hundeführerschein wird durch eine bloße Anmeldepflicht ersetzt
INNSBRUCK (TT). Wichtige und wahrscheinliche erfreuliche Nachricht für Hunde bzw. deren Halter: Das Tiroler Kampfhundegesetz wird schon heuer sein noch junges Leben wieder aushauchen.
Wie im Büro von Landesrat Konrad Streiter zu erfahren ist, soll der Hundeführerschein für 17 als gefährlich geltende Rassen im Herbst wieder abgeschafft werden. Die Hundebesitzer müssen dann auch keinen Nachweis mehr erbringen, für das Halten gefährlicher Vierbeiner geeignet zu sein.
Nach massiven Protesten gegen das erst seit 5. März praktizierte Hundeführerscheinmodell lenkt das Land nun ein. Ab kommenden Herbst wird es ausreichen, seinen Hund anzumelden. Erst wenn selbiger auffällig oder aggressiv wird, tritt die Behörde - in Gestalt des jeweiligen Bürgermeisters - auf den Plan. Der Ortschef kann dann für das auffällige Tier, egal welcher Rasse, einen Beißkorb- oder Leinenzwang verordnen.
Ähnliches gilt für den Hundehalter selbst. Erst wenn Zweifel an dessen Verlässlichkeit auftauchen, kann der Amtstierarzt einschreiten. Im äußersten Fall kann es einem Herrl untersagt werden, einen Hund zu führen.
Quelle: http://news.tirol.com/politik/regio...806_294400.html
LG
Nina