Hundeführschein Sitter?

keinen

Super Knochen
ich flieg ende juli nach griechenland. bis dahin lass ich natürlich meinen hundeführschein umschreiben, wie schauts aber mit dem schein für den sitter aus? gilt da auch die übergangszeit? muß er den jetzt noch schnell machen? der gute hat aber seit montag schrauben im bein. wie soll er den schein jetzt machen wenn er muß?? im rollstuhl? :confused::eek:
 
ich flieg ende juli nach griechenland. bis dahin lass ich natürlich meinen hundeführschein umschreiben, wie schauts aber mit dem schein für den sitter aus? gilt da auch die übergangszeit? muß er den jetzt noch schnell machen? der gute hat aber seit montag schrauben im bein. wie soll er den schein jetzt machen wenn er muß?? im rollstuhl? :confused::eek:

ja er muss ihn machen, zumindest mein letztstand bzw. verstehe ich das, dass er ab 1.7 OHNE hfs gar nicht mehr gehen darf, du als besitzer, wenn du den verpflichtenden hast bzw. bis du ihn hast mit mk!:mad:
 
najo, dann hoffen wir mal darauf, dass keiner kontrolliert. ich geb ihm auf alle fälle diesen 2t-schein mit. ich glaub auch nicht, dass sie das am anfang so eng sehen werden. kennt sich eh noch keiner aus. :eek:
 
najo, dann hoffen wir mal darauf, dass keiner kontrolliert. ich geb ihm auf alle fälle diesen 2t-schein mit. ich glaub auch nicht, dass sie das am anfang so eng sehen werden. kennt sich eh noch keiner aus. :eek:

sicherheitshalber würd ich dem wauzi einen mk raufgeben! kann dir morgen mehr schreiben, falls ich antworten bekomme:rolleyes:
 
Habe gerade angerufen und erfahren, dass jeder der in wien wohnt und gemeldet ist mit dem hund (beisskorb und leine) innerhalb der 1 jahres frist gehen darf!
 
ich klinke mich mal kurz mit einer kleinen OT Frage ein...

diesen Schein gibts ja derzeit nur in Wien, wie sähe es denn aus, wenn ich Wien mit meinem Listenhund besuchen würde?

gilt das nur für den Besitzer, wo er gemeldet ist, oder für den Hund, wo er gemeldet ist?
 
ich klinke mich mal kurz mit einer kleinen OT Frage ein...

diesen Schein gibts ja derzeit nur in Wien, wie sähe es denn aus, wenn ich Wien mit meinem Listenhund besuchen würde?

gilt das nur für den Besitzer, wo er gemeldet ist, oder für den Hund, wo er gemeldet ist?

Hallo!
Ich glaube, dass da das Gesetz des Bundeslandes gilt, in dem Du Dich aufhältst. Also Hundeführschein, wenn ich mich nicht total irre!
Liebe Grüße Monika
 
angenommen ich als Salzburger müsste, bevor ich mit meinem Hund nach Wien zu Verwandten fahre, den Hundeführerschein machen?
 
Habe gerade angerufen und erfahren, dass jeder der in wien wohnt und gemeldet ist mit dem hund (beisskorb und leine) innerhalb der 1 jahres frist gehen darf!

ja das betrifft aber NUR den besitzer/eigentümer/halter des hundes!!

NICHT den gassigeher - LEIDER!

unten die antworten der ma60, hr. Kalab!!

2 - Wie oft darf ein Gassigeher zur Prüfung antreten?
Die Prüfung darf nur einmal wiederholt werden.
3 - Mit welchem Hund muss ein Gassigeher die verpflichtende HFS Prüfung ablegen?
Nur mit einem Hund, der auf dieser besagten Liste steht.
4 - Bis wann muss der potentielle Gassigeher den HFS ablagen, welche Fristen gibt es hierzu?
Es gibt nur Fristen für den/die HH, der Gassigeher darf den geprüften Hund nur mit gültiger Prüfung führen.
5 - Wenn der Gassigeher die HFS-Prüfung absolviert, ist dann der HH dabei oder muss der Gassigeher 2x eine Prüfung ablegen, 1x im Beisein des HH und 1x alleine?
Der Gassigeher kann den verpflichtenden HFS mit diesem oder einem anderen Listenhund ablegen.
:mad::mad:bzw. kriegt dann der gassigeher vom hh eine zusatzkarte in die hand gedürckt zusätzlich zum hfs des gassigehers:mad::mad:
 
und was passiert beim Vergessen der Karte?

wird dann der BÖSE Hund sofort eingezogen? wenn ich denk, wie oft ich ohne Autoschlüssel zum Auto gehe und dort erst draufkommt, dass der noch drin liegt :rolleyes:
ich würd den Schein sicher zig Mal vergessen...
 
und was passiert beim Vergessen der Karte?

wird dann der BÖSE Hund sofort eingezogen? wenn ich denk, wie oft ich ohne Autoschlüssel zum Auto gehe und dort erst draufkommt, dass der noch drin liegt :rolleyes:
ich würd den Schein sicher zig Mal vergessen...

nein::(
24 - Wird man immer sofort bestraft, wenn man keinen HFS mit sich führt bzw. diesen zu Hause liegen lässt oder kann man diesen auch dann erst beim Auto oder vor der Wohnung zeigen?
Das liegt im Ermesssen der Kontrollorgane
25 - Wie viel kostet eine Strafe, wenn man den HFS nicht bei sich führt, aber trotzdem absolviert hat?
Es handelt sich um eine Verwaltungsübertretung mit bis zu =3500,00 Euro Strafrahmen
 
naja der Strafrahmen ist ja doch sehr übertrieben... kann mir vorstellen, dass es sicher auch mal Kontrollorgane gibt, die diesen ausnützen :rolleyes:
 
ja das betrifft aber NUR den besitzer/eigentümer/halter des hundes!!

NICHT den gassigeher - LEIDER!

unten die antworten der ma60, hr. Kalab!!

2 - Wie oft darf ein Gassigeher zur Prüfung antreten?
Die Prüfung darf nur einmal wiederholt werden.
3 - Mit welchem Hund muss ein Gassigeher die verpflichtende HFS Prüfung ablegen?
Nur mit einem Hund, der auf dieser besagten Liste steht.
4 - Bis wann muss der potentielle Gassigeher den HFS ablagen, welche Fristen gibt es hierzu?
Es gibt nur Fristen für den/die HH, der Gassigeher darf den geprüften Hund nur mit gültiger Prüfung führen.
5 - Wenn der Gassigeher die HFS-Prüfung absolviert, ist dann der HH dabei oder muss der Gassigeher 2x eine Prüfung ablegen, 1x im Beisein des HH und 1x alleine?
Der Gassigeher kann den verpflichtenden HFS mit diesem oder einem anderen Listenhund ablegen.
:mad::mad:bzw. kriegt dann der gassigeher vom hh eine zusatzkarte in die hand gedürckt zusätzlich zum hfs des gassigehers:mad::mad:

Jetzt bin ich verwirrt! hab extra 3 mal nachgefragt und sie hat gemeint jeder der in wien gemeldet ist!:confused:
 
Jetzt bin ich verwirrt! hab extra 3 mal nachgefragt und sie hat gemeint jeder der in wien gemeldet ist!:confused:

Mir hat die Dame dort auch gesagt, dass ich als Gassi-Geher sehr wohl mit dem Hund gehen darf, denn ich hab ja schon einen Führschein, auch wenn er noch nicht umgeschrieben ist. Sie meinte auch, dass es vielleicht nicht so gut wäre, schon morgen dort aufzutauchen, weil sicher sehr viel los sein wird.

Ach ja - und von den besagten Schlachthallen hat sie nichts gesagt.

lg desertrose
 
ich habs jetzt nicht nochmals dazugeschrieben, das war das antwortmail vom:
Dr. Alfred Kallab, OVR
Fachtierarzt für Tierhaltung und Tierschutz
Leiter des Referates : Tierschutz und Tierhaltung, Koordination der Veterinäramtsabteilungen
Magistratsabteilung 60, Veterinäramt
Karl-Farkas-Gasse 16, 1030 Wien
eMail: alfred.kallab@wien.gv.at

so hab ichs bekommen!:confused: keine ahnung, nur was ich in den medien gehört habe, entspricht auch eher dem, dass ich ab 1. nicht mehr dem hund meinem gassigeher oder irgendjemand anderem in die handdrücken darf, ob der seinen hfs auch gleich umschreiben kann oder nicht, werde ich dann morgen hoffentlich klären können.....

und ja ich bin sicher morgen dort, mir egal, dann muss ich halt warten, hab eh bis mittags zeit (und auf eine zeitbestätigung bestehe ich auch:D), weil sonst hätt ich nämlich wirklich das problem mim gassigeher:( bin ja untertags auf ihn angewiesen wegen berufstätigkeit.......
 
Oben