Hundeführschein/Sachkundenachweis ohne "Sitz" möglich?

Lady4Cats

Neuer Knochen
Hello Ihr,
haben uns unlängst einen Staff aus dem Heim geholt, laut Impfausweis Jahrgang 2002.

Unser Bub macht brav Platz wenn er etwas will oder bettelt indem er stehend Pfote geben mag.

Sämtliche Versuche ihm das "Sitz" beizubringen scheitern kläglich.
Ablegen Leckerlie über den Kopf-er steht sofort auf, auch wenn es von der Höhe gar nicht notwendig wäre.
Leckerlie oberhalb vom Kopf halten und vorgehen (also Hund im Retourgang) funktioniert auch nicht. Wenn er dann irgendwann wo ansteht, biegt er einfach den Hintern weg und geht rückwärts die Wand entlang.
Spielt man das ganze so, das er mit dem Hintern in eine Ecke kommt, legt er sich hin.

Er macht auch nie zufällig Sitz, so dass man ihn dafür loben könnte....

Ein Herr von einer HuSchu hat gemeint, ohne Sitz, gibts keinen Schein, weil das ja ein Bestandteil der Prüfung ist, meinte aber auch, dass wenn der Hund im Alter von 8 Jahren oder älter zu uns kam, bräuchten wir den Nachweis gar nicht. Davon wusste die (wirklich nette) Dame auf der Gemeinde allerdings nichts.

Was macht man in soeinem Fall? Beim Spazierengehen ist er brav, hat auch mit dem Beisskorb kein Problem. Grosse Hunde ignoriert er meistens, kleine Kläffer.. naja, da bellt er eben zurück, kann ich verstehen, lass mich ja auch nicht anschnautzen :) - Hört aber auch brav wieder auf, wenn man weitergeht.

Also, nochmal kurz zusammengefasst:

Haben wir, ohne "Sitz" überhaupt ne Chance auf den Schein?
Brauchen wir den Schein in seinem Alter überhaupt noch (wenn nicht, bitte mit Quellangabe)
Was passiert, wenn wir ihn brauchen, aber nicht bekommen?

(Niederösterreich, falls das wichtig ist)

Lg
 
Hello Ihr,
haben uns unlängst einen Staff aus dem Heim geholt, laut Impfausweis Jahrgang 2002.

Unser Bub macht brav Platz wenn er etwas will oder bettelt indem er stehend Pfote geben mag.

Sämtliche Versuche ihm das "Sitz" beizubringen scheitern kläglich.
Ablegen Leckerlie über den Kopf-er steht sofort auf, auch wenn es von der Höhe gar nicht notwendig wäre.
Leckerlie oberhalb vom Kopf halten und vorgehen (also Hund im Retourgang) funktioniert auch nicht. Wenn er dann irgendwann wo ansteht, biegt er einfach den Hintern weg und geht rückwärts die Wand entlang.
Spielt man das ganze so, das er mit dem Hintern in eine Ecke kommt, legt er sich hin.

Er macht auch nie zufällig Sitz, so dass man ihn dafür loben könnte....

Ein Herr von einer HuSchu hat gemeint, ohne Sitz, gibts keinen Schein, weil das ja ein Bestandteil der Prüfung ist, meinte aber auch, dass wenn der Hund im Alter von 8 Jahren oder älter zu uns kam, bräuchten wir den Nachweis gar nicht. Davon wusste die (wirklich nette) Dame auf der Gemeinde allerdings nichts.

Was macht man in soeinem Fall? Beim Spazierengehen ist er brav, hat auch mit dem Beisskorb kein Problem. Grosse Hunde ignoriert er meistens, kleine Kläffer.. naja, da bellt er eben zurück, kann ich verstehen, lass mich ja auch nicht anschnautzen :) - Hört aber auch brav wieder auf, wenn man weitergeht.

Also, nochmal kurz zusammengefasst:

Haben wir, ohne "Sitz" überhaupt ne Chance auf den Schein?
Brauchen wir den Schein in seinem Alter überhaupt noch (wenn nicht, bitte mit Quellangabe)
Was passiert, wenn wir ihn brauchen, aber nicht bekommen?

(Niederösterreich, falls das wichtig ist)

Lg
Mal zum TA (Chiropraktikerin, Dr. Strobl-Bubla in Baden) und zum Röntgen und schauen, ob der Hund ein Problem mit den Hüften, dem Rücken oder den Knien hat und daß er aus diesem Grund kein sitz machen KANN.

Der Wr. Hundeführschein (der ja vom Land NÖ als Sachkundenachweis anerkannt wird) kann auch ohne einer Sitz-Übung bestanden werden. Aber ich glaube mich auch erinnern zu können, daß Hunde über einem Alter von 8 Jahren den Sachkundenachweis in NÖ gar nicht mehr ablegen müssen (bin mir aber nicht sicher).

LG, Andy :)
 
Danke ihr Zwei :)
http://www.noe.gv.at/Umwelt/Naturschutz/Tierschutz/Hundehaltegesetz.print.html

unter häufig gestellte Fragen zum Nö Hundehaltegesetz, Punkt 12 steht, dass Hunde die beim Inkrafttreten des NÖ Hundehaltegesetz, dass 8 Lebensjahr vollendet haben, keinen Sachkundenachweis mehr benötigten ;)

@Deikoon: Beim INKRAFTTRETEN des Gesetzes, aber das ist ja nun schon einige Zeit her. Wie ist es denn, wenn man den Hund schon alt bekommen hat?
Das mit der 8-Jahre-bei-Inkrafttreten hat die Gemindedame auch gesehen, wusste aber selber nicht, wie das ist, wenn man den Hund erst als Senior bekommen hat, da das aus dem Text nicht genau hervorgeht.

@Andreas Mayer:
Ja klar, werden wir auch mal abklären lassen, die Frage bleibt aber bestehen, was, wenn er es schlichtweg nicht kann?

Und den Schein in Wien zu machen fällt eher aus, Fahrzeit bis zur Stadtgrenze ist ca eine Stunde. Und Autofahren zählt nun gar nicht zu seinen Lieblingsdingen, also käme er dort schon gestresst an. Kurze Strecken gehen recht problemlos, aber ab~15min wird er quengelig bis unerträglich :(

Bin etwas ratlos:confused:
 
auf der BH oder der ATA weiss es auch nicht?

wie gesagt, es steht nur was vom Inkrafttreten des Gesetzes und leider nichts von Hunden die man als Senior bekommt. .....aber ich denke, dein 12 Jahre alter Hund wird ja nicht wirklich zum Sachkundenachweis antreten müssen :eek::o
 
Steht ein genaues Datum in seinen Papieren?
Im Zweifelsfall war er eben am 30.06.2010 schon 8 Jahre alt;)
 
Die ATÄ ist derzeit auf Urlaub, die Dame auf der Gemeinde sagte, sie werde schauen, wie wir das regeln können. Mal abwarten - derzeit macht er ja quasi nur Probleme der Gute....
 
bitte geht doch schnell zum tierarzt....entweder hat der hund generell schmerzen oder er hat beim sitz irgendwann eine sehr schmerzhafte erfahrung gemacht:(
 
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