Hundeführschein mit NICHT eigenem Hund

dark_kiss

Junior Knochen
hallo,

Ich würde gerne wissen, inwieweit es möglich ist, den wr. Hundeführschein für Listenhunde abzulegen, wenn man keinen eigenen Listenhund besitzt und auch kein konkreter zur Verfügung steht. Ich denke dabei daran, wenn ich Hunde sitten möchte, kann ich mich für einen Listenhund ja nicht anbieten ohne zuvor mit dem jeweiligen Hund für den ein Sitter gesucht wird, den Schein abgelegt zu haben.
Meine einzige Idee war, ob es evtl. die Möglichkeit gäbe, im wr. Tierschutzhaus den Schein abzulegen?! Denke aber eher nicht, dass sich dort jeder x-Beliebige einen x-beliebigen Hund schnappen kann um mit diesem nur des Führscheins Willen zur Prüfung anzutreten. Also bleibt wohl nur die Möglichkeit, abzuwarten, dass sich jemand anbietet und seinen Hund zur Verfügung stellt mit dem man den Schein dann machen kann?

Was passiert überhaupt im Falle des wiederholten Nichtbestehens der Prüfung mit einem nicht eigenem Hund? Würde dies Konsequenzen bedeuten für den eigentlichen Halter?

Weiß vielleicht jemand wie es aussieht bei Hundesitterargenturen? Haben die "Angestellten" dort einen Schein?

Ich frage deswegen, weil sich die Suche nach einem Sitter für mich als Halter eines Listenhundes als äußerst schwierig gestaltet. Deswegen würde mich interessieren, wie schwierig es denn wäre als Sitter überhaupt dazu zu kommen ohne dass der jeweilige Sitter erst mit meinem Hund eine Prüfung ablegen müsste.
 
Bei uns in Deutschland ist das so, dass der Hundeführerschein nur mit dem jeweiligen Hund abgelegt werden kann. Ausnahmen gibt es nur bei Tierheimpersonal, Hundetrainer sowie Tierärzten und Jägern, um hier mal ein paar Beispiele zu nennen.

Aber darüber solltest du dich in deiner Gemeinde informieren, wie bei euch die Gesetze sind. Vielleicht wird das ja ganz anders geregelt, als bei uns in Hessen.
 
In Wien muss man als Halter schon mit jedem Hund zur Prüfung antreten. Man erhält dann einen Hundeführschein und eine Karte welche sich auf den Hund bezieht. Mit dem Hundeführschein kann man dann aber auch mit jedem anderen Hund, der eine solche Karte besitzt, sprich mit dem bereits der Hundeführschein absolviert wurde, Gassi gehen, ohne selber je mit ihm zur Prüfung angetreten zu sein ;)

Somit müsste ein potentieller Sitter nicht mit meinem Hund im speziellen eine Prüfung ablegen sondern nur bereits mit einem anderen Hund die Prüfung bestanden haben. Nur irgendwie findet sich niemand, der ohne eigenem Listenhund einen Schein hat und daher frage ich mich, welche Möglichkeiten es denn gäbe diesen zu erlangen.

Ich suche niemanden, der mit meinem Hund große Abenteuer unternimmt, nur zur Not mal kurz vors Haus lässt zum Pipi machen. Hierfür ist leider in meiner Familie niemand bereit, den Aufwand einer Prüfung hinzunehmen auch wenn dieser in meinen Augen so groß gar nicht sein kann :(
 
Der aufwand ist ja nicht nur die prüfung - der prüfling muss erst ein leumundszeugnis holen (und zahlen), dann persönlich mit (einem) hund und dessen halter aufs magistrat fahren und sich zur prüfung anmelden. Das is nicht wenig aufwand...von der prüfung mal ganz abgesehen.
 
Heißt das eigentlich das ein Vorbestrafter gar keine Chance hat die Prüfung zu machen ? und das Leumundszeugnis kostet echt fast 30 Euro ? Wenn so eine Prüfung mit einem Hund gemacht hat, kann man dann mit jedem Listenhund rausgehen künftig ?
 
Meines Wissens nach muss das leumundszeugnis einwandfrei sein, aber ich hab mich dahingehend nie genauer informiert. Wieviels gekostet hat weiß ich nicht mehr, aber es ist halt etwas was noch zur prüfungsgebühr dazu kommt.

ja - wenn man die prüfung mit einem.listenhund absolviert hat, kann man danach mit jedem listenhund, welcher die HFS-Prüfung bestanden hat, rausgehen.
 
Das heißt wenn ich die Prüfung mit dem freundlichsten besterzogensten Listi mach, darf ich danach auch mit dem unfreundlichsten schlechtesterzogensten Listi raus ? Das erscheint mir nicht logisch !

Kann es eigentlich sein, dass der Hintergrund und tiefere "Sinn" dieser Prüfung ist, die weitere Verbreitung von Listenhunden einzudämmen indem man die Haltung so schwer als möglich macht ? Wer hat schon die Möglichkeit auf ein Sitternetz von lauter Leuten mit dieser Prüfung zurückzugreifen und wenn haben die selbst einen Listi und da beginnt wieder das Thema mit der Verträglichkeit!
 
Wenn dieser unfreundlichste und schlechtesterzogenste und furchterbarste Listi die Prüfung bestanden hat - ja.
 
Kann es eigentlich sein, dass der Hintergrund und tiefere "Sinn" dieser Prüfung ist, die weitere Verbreitung von Listenhunden einzudämmen indem man die Haltung so schwer als möglich macht ?

Ja, wahrscheinlich. Ich denke aber auch, dass diese "Ausformungen" der HFS-Regelung durchaus damit zusammenhängen, dass sich das die Leute, die sich das ausgedacht haben, nicht so ganz zu Ende überlegt haben...
Einerseits soll der Sinn des HFS sein, zu zeigen, dass man den betreffenden Hund in der Öffentlichkeit sicher führen kann, andererseits kann man dann mit jedem Hund gehen, der mit jemand anderem die Prüfung bestanden hat. Aber nur weil ein Wauz mit dem Frauli brav an der Leine geht, heißt dass ja noch lang nicht, dass er dem Sitter dann nicht "den Mittelfinger zeigt" und zum Stänkerer mutiert, wenn das Frauli mal nicht da ist.
(Das gilt natürlich für alle Hunde, und Sitter müssen natürlich gut ausgesucht und vom Hund akzeptiert sein - aber der ganze Pflicht-HFS, mit der Begründung Wer "solch einen schwierigen" Hund führen will, muss erst beweisen, dass er ihn führen kann! führt sich irgendwie selbst ad absurdum, wenn dann jeder, der einen einzelnen Hund einer der gelisteten Rassen führen kann, jeden Hund der gelisteten Rassen führen darf, solange der sich von irgendeiner Person führen lässt.
 
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