hallo,
Ich würde gerne wissen, inwieweit es möglich ist, den wr. Hundeführschein für Listenhunde abzulegen, wenn man keinen eigenen Listenhund besitzt und auch kein konkreter zur Verfügung steht. Ich denke dabei daran, wenn ich Hunde sitten möchte, kann ich mich für einen Listenhund ja nicht anbieten ohne zuvor mit dem jeweiligen Hund für den ein Sitter gesucht wird, den Schein abgelegt zu haben.
Meine einzige Idee war, ob es evtl. die Möglichkeit gäbe, im wr. Tierschutzhaus den Schein abzulegen?! Denke aber eher nicht, dass sich dort jeder x-Beliebige einen x-beliebigen Hund schnappen kann um mit diesem nur des Führscheins Willen zur Prüfung anzutreten. Also bleibt wohl nur die Möglichkeit, abzuwarten, dass sich jemand anbietet und seinen Hund zur Verfügung stellt mit dem man den Schein dann machen kann?
Was passiert überhaupt im Falle des wiederholten Nichtbestehens der Prüfung mit einem nicht eigenem Hund? Würde dies Konsequenzen bedeuten für den eigentlichen Halter?
Weiß vielleicht jemand wie es aussieht bei Hundesitterargenturen? Haben die "Angestellten" dort einen Schein?
Ich frage deswegen, weil sich die Suche nach einem Sitter für mich als Halter eines Listenhundes als äußerst schwierig gestaltet. Deswegen würde mich interessieren, wie schwierig es denn wäre als Sitter überhaupt dazu zu kommen ohne dass der jeweilige Sitter erst mit meinem Hund eine Prüfung ablegen müsste.
Ich würde gerne wissen, inwieweit es möglich ist, den wr. Hundeführschein für Listenhunde abzulegen, wenn man keinen eigenen Listenhund besitzt und auch kein konkreter zur Verfügung steht. Ich denke dabei daran, wenn ich Hunde sitten möchte, kann ich mich für einen Listenhund ja nicht anbieten ohne zuvor mit dem jeweiligen Hund für den ein Sitter gesucht wird, den Schein abgelegt zu haben.
Meine einzige Idee war, ob es evtl. die Möglichkeit gäbe, im wr. Tierschutzhaus den Schein abzulegen?! Denke aber eher nicht, dass sich dort jeder x-Beliebige einen x-beliebigen Hund schnappen kann um mit diesem nur des Führscheins Willen zur Prüfung anzutreten. Also bleibt wohl nur die Möglichkeit, abzuwarten, dass sich jemand anbietet und seinen Hund zur Verfügung stellt mit dem man den Schein dann machen kann?
Was passiert überhaupt im Falle des wiederholten Nichtbestehens der Prüfung mit einem nicht eigenem Hund? Würde dies Konsequenzen bedeuten für den eigentlichen Halter?
Weiß vielleicht jemand wie es aussieht bei Hundesitterargenturen? Haben die "Angestellten" dort einen Schein?
Ich frage deswegen, weil sich die Suche nach einem Sitter für mich als Halter eines Listenhundes als äußerst schwierig gestaltet. Deswegen würde mich interessieren, wie schwierig es denn wäre als Sitter überhaupt dazu zu kommen ohne dass der jeweilige Sitter erst mit meinem Hund eine Prüfung ablegen müsste.