Hundebox!

ellinor

Neuer Knochen
Was habt ihr für Meinung zur Hundebox!
für u. wieder???!!!
Gibt es ein Gesetz, das die Haltung in der Hundebox regelt?
:eek::confused::confused::confused:
 
Meine Hunde lieben ihre Boxen. Sie kennen sie meist von klein auf, als Ruhe Ort... auch bei Ausstellungen etc. und auch als Welpe zum runterkommen und Stubenreinheit lernen.
Die boxen sind aber so groß das 2-3 ausgewachsene Hunde ihrer Größe drinnen Platz hätten.
 
Ich hab jetzt auch eine Riesenbox zu Hause, aber Amber geht nicht rein. Wenn ich ihr einen Kauknochen reinlege, dass holt sie ihn heraus und kaut vor der Box drauf herum. Wenn wer eine Riesenbox braucht, könnt ihr euch gerne bei mir melden!
 
Auch ich habe nur die beste erfahrung mit der BOX speziell am Anfang des Hundelebens ist e sf ür Welpen nicht nur ein "sicheres Haus" sondern auch Ideal um Stubenreinheit zu erlernen da der Hund in der Nacht brav meldet um sich zu lösen..des weiteren ist es von Vorteil wenn man unterwegs ist dass dem Hund "seine Box" immer wieder als rückzugsgebiet dient...also wie gesagt zu 100 Prozent positiv!....
 
Meine Hunde lieben auch alle die Box. Auch die Hunde wo es hieß, "ne der geht dir nie und nimmer in eine Box". Sogar die liegen freiwillig drinnen und schlafen. Die zwei Boxen bei uns im Haus stehen immer offen und haben meißt eine Decke drüber liegen, somit ist es wie eine Höhle für die Hunde. Wenn ich die Box mal zumache, da ich wischen will oder sonst was, dann wird auch nicht gejammert oderwas. Naja bis auf Grisu, der hebt das Türl in die Höhe und sie ist offen, da muss ich dann den Riegel auch noch vorschieben, ansonsten ist keiner der Hunde so schlau:D.
Im Auto müssen meine Hunde sowieso immer in einer Box sein, anders will ich das gar nicht. Früher oder später werden sie dann aber, wenn wir alle fahren in den Hundeanhänger sein. Weil bei 6 Hundis habe ich nicht so den Platz im Auto.
 
Ich hab jetzt auch eine Riesenbox zu Hause, aber Amber geht nicht rein. Wenn ich ihr einen Kauknochen reinlege, dass holt sie ihn heraus und kaut vor der Box drauf herum. Wenn wer eine Riesenbox braucht, könnt ihr euch gerne bei mir melden!


Das dauert Claudia....stell ihr das Futter rein, dann steht sie ja drinnen, sie wird ja kaum das Futterschüsserl raustragen ;)
Beim Welpen isses natürlich leichter, aber auch Querida die es erst mit 13 Monaten kennengelernt hat, fühlte sich kurz darauf daran sicher.
 
Keine gute Sache, wenn man es als Gefängnis verwendet. Z.B. um zu verhindern, dass sie irgendwo ihren Darm oder Blase entleeren, nur weil der Mensch nicht in der Lage ist, rechtzeitig raus zu gehen.
Mit offener Tür oft eine beliebte Höhle, im Auto zur Sicherheit notwendig.

Natürlich widerspricht der langzeitige (über Nacht, während der Arbeit) Aufenthalt in der Hundebox den Mindestanforderungen der Hundehaltung und ist deshalb verboten.
 
Keine gute Sache, wenn man es als Gefängnis verwendet. Z.B. um zu verhindern, dass sie irgendwo ihren Darm oder Blase entleeren, nur weil der Mensch nicht in der Lage ist, rechtzeitig raus zu gehen.
Mit offener Tür oft eine beliebte Höhle, im Auto zur Sicherheit notwendig.

Natürlich widerspricht der langzeitige (über Nacht, während der Arbeit) Aufenthalt in der Hundebox den Mindestanforderungen der Hundehaltung und ist deshalb verboten.

Öhm, wieso ist Mensch zu langsam um mit dem Hund rauszugehen, wenn Welpe nachts in der Box ist? Versteh ich nicht...denn ich gehe somit auch mal alle 30 minuten oder jede Stunde raus, nachts, wenn der Welpe sich meldet.
 
Öhm, wieso ist Mensch zu langsam um mit dem Hund rauszugehen, wenn Welpe nachts in der Box ist? Versteh ich nicht...denn ich gehe somit auch mal alle 30 minuten oder jede Stunde raus, nachts, wenn der Welpe sich meldet.

Weil die Menschen, die ihren Welpen zur Sauberkeitserziehung in eine Box sperren, das ja nicht machen müssten wenn sie regelmäßig rausgehen, oder dann raus gehen wenn sich der Welpe meldet, sondern ihn normalerweise einsperren, weil sie ihn nicht rechzeitig bemerken oder hören wollen. Besonders in der Nacht. Wenn sie das ohnehn machen, kann ich den Wunsch nach einem Welpengefängnis eigentlich nicht verstehen. Aber das machen besonders gerne Leute, die ihren Welpen irgendwohin verbannen und ihn deshalb auch nicht hören können. Sondern nur zu von ihnen bestimmten Fixzeiten aufstehen wollen.
Meine Welpen haben sich immer bemerkbar gemacht, und ich habe sie auch immer gehört. Manchmal eben auch 3-4mal. Ist wie wenn man Kinder hat, da wird man ja auch gleich wach. Sie sind trotzdem immer sauber geworden, die Welpen, auch wenn ich einige Zeit nach ihren Bedürfnissen gelebt(geschlafen) habe.
Beim Wunsch eine Box zu verwenden geht es ausschließlich um die Bequemlichkeit des Menschen und nicht um die Bedürfnisse des Welpen.
 
Also keine Ahnung was du für Leute kennst, denn alle die, die ich kenne, die eine box auch zum sauber werden NACHTS verwenden, haben die Box NEBEN dem Bett stehen, um beim kleinsten piep munter zu werden....denn sonst nützt auch die Box nix...wenn der Hund raus muss und meldet und man reagiert nicht, macht er in die box - ergo nützt sie dann nix beim sauber werden...ich glaube du hast da falsche Vorstellungen?!

naja, ich hab nicht nur 1 Hund, sondern einige und da dient die Box beim Welpen nachts auch dazu, das alle RUHE haben, er wie auch die großen.
Wie gesagt, stehe ich da nicht nach WECKER auf, sondern nach Welpe und wenn das heißt ich muss Nachts 30x aufstehen, dann muss ich 30x aufstehen, damit hat aber keiner ein Problem den ich kenne, der die Box zum Stubenrein werden verwendet.
 
Das finde ich auch!!!!
Aber was kann man machen??? Gibt es ein Tierschutzgesetz, dass das Halten in der Box regelt??
Oder können div. Menschen mit ihren Hunden machen was sie wollen
 
Amtstierarzt einschalten, der wird dann entscheiden - was anderes kann man leider nicht machen.
 
Das finde ich auch!!!!
Aber was kann man machen??? Gibt es ein Tierschutzgesetz, dass das Halten in der Box regelt??
Oder können div. Menschen mit ihren Hunden machen was sie wollen
Was würdet ihr dagegen tun??!!!
Wenn euer Nachbar seinen Hund den ganzen Tag u. die ganze Nacht in der Box läst!
Es wurde ihm vom Züchter empfohlen!
Zur Erziehung!
Und zum Eigenschutz damit die Knochen schöngerade wachsen!
 
Also keine Ahnung was du für Leute kennst, denn alle die, die ich kenne, die eine box auch zum sauber werden NACHTS verwenden, haben die Box NEBEN dem Bett stehen, um beim kleinsten piep munter zu werden....denn sonst nützt auch die Box nix...wenn der Hund raus muss und meldet und man reagiert nicht, macht er in die box - ergo nützt sie dann nix beim sauber werden...ich glaube du hast da falsche Vorstellungen?!

naja, ich hab nicht nur 1 Hund, sondern einige und da dient die Box beim Welpen nachts auch dazu, das alle RUHE haben, er wie auch die großen.
Wie gesagt, stehe ich da nicht nach WECKER auf, sondern nach Welpe und wenn das heißt ich muss Nachts 30x aufstehen, dann muss ich 30x aufstehen, damit hat aber keiner ein Problem den ich kenne, der die Box zum Stubenrein werden verwendet.

Dann kennst du Gott sei Dank nur vernünftige Menschen. Ich kenn aber welche die es wegen ihrer eigenen Ruhe in der Nacht machen, damit sie dann kein Lackerl wegwischen müssen.
Warum verschließen dann aber Menschen die Box in der Nacht? Ja nur deshalb , damit der Welpe nicht heraus kann.
Aber es gibt auch genug Leute, die ihre Hunde auch untertags einsperren.
Warum dürfen die Hunde nicht in ein Zimmer gehen, das nur mit Trenngitter versehen ist.

Ich habe auch mehrere Hunde, aber es funktioniert immer sehr gut ohne Box.
In der Nacht ist eigentlich auch immer Ruhe, und wenn nicht , hat das ja eh meist einen triftigen Grund.
 
Vielleicht kennt ihr ein Gesetz!

Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden

1.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Hunden
(1) Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.
(2) Hunden, die vorwiegend in geschlossenen Räumen, z.B. Wohnungen, gehalten werden, muss mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden.
(3) Hunden muss mindestens zwei Mal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden.
(4) Wer mehrere Hunde hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten. Von der Gruppenhaltung darf nur dann abgesehen werden, wenn es sich um unverträgliche Hunde handelt oder wenn dies aus veterinärmedizinischen Gründen erforderlich ist.
(5) Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden; dies gilt nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder zum Schutz der Welpen erforderlich ist. Ist eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, so sind diese bis zu einem Alter von mindestens acht Wochen gemeinsam zu halten. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.
(6) Maulkörbe müssen der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein; sie müssen dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.


1.2. Anforderungen an das Halten von Hunden im Freien
(1) Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass das Tier auf Grund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich an die Witterungsverhältnisse, die mit einer Haltung im Freien verbunden sind, anzupassen.
(2) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund eine Schutzhütte zur Verfügung steht, die den Anforderungen nach Abs. 3 entspricht und außerhalb der Schutzhütte zusätzlich ein witterungsgeschützter, schattiger, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
(3) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss einen der Wetterseite abgewandten Zugang haben, über eine für den Hund geeignete Unterlage verfügen, trocken und sauber gehalten werden und so bemessen sein, dass der Hund
1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen kann und
2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.
(4) Werden Hunde im Freien in Gruppen gehalten, so müssen die Hundehütten und Liegeplätze so dimensioniert und in so großer Zahl vorhanden sein, dass alle Tiere der Gruppe sie gleichzeitig konfliktfrei nützen können.


1.3. Anforderungen an die Haltung von Hunden in Räumen
(1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Flächen der Öffnungen für das Tageslicht müssen bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich 12,5 % der Bodenfläche betragen; dies gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-/Nachtrhythmus zusätzlich zu beleuchten.
(2) In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
(3) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen an die Zwingerhaltung entspricht.
(4) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn diese mit einer Schutzhütte gemäß den Anforderungen an das Halten im Freien oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Zugluft und Kälte bietet, ausgestattet sind.


1.4. Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Hunden ist mindestens ein Mal täglich entsprechend ihrem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.
(2) Jeder Zwinger muss über eine uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche von 15 m² verfügen. In diese Fläche ist der Platzbedarf für die Hundehütte nicht eingerechnet. Für jeden weiteren Hund sowie für jede Hündin mit Welpen bis zu einem Alter von acht Wochen muss eine zusätzliche uneingeschränkt benutzbare Grundfläche von 5 m² zur Verfügung stehen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht zerstören, nicht überwinden und sich nicht daran verletzten kann. Einfriedungen müssen mindestens 1,8 m hoch sein und ausreichend tief im Boden verankert sein.
(4) An der Hauptwetterseite muss der Zwinger geschlossen ausgeführt sein. Die Zwingertüren sind an der Zwingerinnenseite mit einem Drehknauf auszustatten. Die Türen sind so auszuführen, dass sie nach innen aufschwingen.
(5) Der Zwingerboden und alle Einrichtungen des Zwingers müssen so gewählt und gestaltet
werden, dass die Gesundheit der Hunde nicht beeinträchtigt wird und dass sie sich nicht verletzten können. Der Boden ist so auszuführen, dass Flüssigkeit abfließen kann. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig verletzten können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Außerhalb der Hundehütte muss eine Liegefläche aus wärmedämmendem Material bereitgestellt werden. Das Innere des Zwingers muss sauber, ungezieferfrei und trocken gehalten werden.
(6) Der Zwinger muss ausreichend natürlich beleuchtet sein.
......... Rest lass ich weg.

 
Das finde ich auch!!!!
Aber was kann man machen??? Gibt es ein Tierschutzgesetz, dass das Halten in der Box regelt??
Oder können div. Menschen mit ihren Hunden machen was sie wollen

Also diese Verallgemeinerung geht mir auf die Nerven:
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"Mein Hund will keine Box, Box ist Gefängniss für Hund, die armen, armen Hunde die in der Box schlafen müssen, vielleicht auch noch in der geschlossenen !!!!!"
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Meine Hündin ist im Auto in der Box und in der Nacht in der Box und das
seit ihrer 9. Lebenswoche !
Die Schlafbox ist neben meinem Bett und wird am Abend freudig gestürmt
und wehe ich mach den Reißverschluß nicht zu, da steht sie neben meinem Bett , hey Frauli du hast was vergessen, ich möchte meine Ruhe !!

lg.
Ulli
 
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