Hundebiss vor der Haustüre

Turbobiggi

Junior Knochen
Hallo liebe Foris,

folgender Vorfall hat sich heute ereignet: ich war auf der Wiese vor meiner Haustüre unterwegs von der WAschküche der Nebenstiege unterwegs zu meiner Stiege, mein Hund hat mich begleitet, NICHT angeleint, da es sich um eine Distanz von höchstens 15 metern handelt und ich bei so einem Katzensprung keine Leine anlege. Passiert ist aber leider Gottes folgendes: Aus einer Nebenstiege kam ein an einer Flexileine angeleinter Pitbull rausgelaufen, der meinen Hund sofort gepackt und gebissen hat und auch nicht mehr losließ, ich bin sofort auf die beiden Rüden zu, hab die Besitzerin noch nicht gesehen (lange Leine, sie war wohl um die Ecke) und versuchte meinen Hund wegzuziehen, habe sofort aufgehört, als ich gemerkt habe, der andere hängt in meinem Hund drinnen.

DAnn war aufeinmal die andere Besitzerin daneben, hat geschriehen" aus, aus, aus" zu ihrem Hund was diesen nicht interessiert hat, ich hatte solche Angst um meinen Hund und wollte einfach nur, dass der andere ihn wieder loslässt, aber nein - Beisssperre!

ich habe meinen sChuh ausgezogen, und darauf den anderen hund gezielt auf die SChnauze geschlagen, um ihn so zum loslassen zu bewegen, was er dann auch getan hat, die Besitzerin war unfähig, ihn abzurufen.

Mein Hund ist ziemlich verletzt, die Frau putzt sich ab, meint, sie trägt keine Schuld, sie hat den FS und und das sei mein Problem.

TA Kosten bis jetzt 110 Euro, Nachuntersuchung noch nicht einberechnet.

Jetzt habe ich im Internet auf http://www.tierschutzinwien.at/de/Thema-des-Monats/Wenn-der-Hund-gebissen-hat.html

folgendes gelesen:

Die für Hundebisse zuständigen gesetzlichen Grundlagen sind in den sicherheitspolizeilichen Bestimmungen der Bundesländer festgeschrieben und somit ist die Sicherheit in den einzelnen Ländern verschieden geregelt.
In Wien sind diese Vorschriften im Wiener Tierhaltegesetz zu finden. Dieses sieht vor, dass Tiere so zu halten sind, dass Menschen nicht gefährdet, nicht unzumutbar belästigt und fremde Sachen nicht beschädigt werden.
Wann ist ein Hund bissig?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist jeder Hund als bissig anzusehen, der einmal einen Menschen oder einen Artgenossen gebissen hat oder von dem auf Grund seiner Aggressivität eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen oder anderen Hunden ausgeht.

Wird nun ein Vorfall mit einer Bissverletzung der Polizei bekannt gemacht, übermittelt diese in Wien den Akt im Regelfall an das Veterinäramt Wien, die Magistratsabteilung 60, und gibt ein Gutachten des Amtstierarztes / der Amtstierärztin in Auftrag, das feststellen soll, welche Maßnahmen vorzuschreiben wären, um eine Gefährdung von Menschen und Artgenossen künftig zu vermeiden.
Ich bin mir wohl darüber im Klaren, dass ich wohl auf den Kosten sitzen bleibe, da die nette DAme nicht kooperiert (es tut ihr weder leid noch hat sie sich entschuldigt) und es wenig Sinn hat, wegen 110 oder 150 Euronen ein Gerichtsverfahren anzustengen. Leider bin ich auch nicht RS versichert, was ich aber demnächst änderen werde. (nach 2 Bissen reicht es mir)

Nur, soll ich das GAnze, also diesen Biss jetzt melden oder nicht?

Ich war heute bei der Polizei und der Beamte hat für mich im Computer nachgesehen, laut Bericht war die besagte DAme am nächsten TAg bei der Polizei und hätte angegeben, ihr Hund wäre von einem unangeleinten Hund (also meinem) angegriffen worden. Jedoch keine Anzeige gegen mich, nur eine Meldung.

Was würdet ihr nun an meiner Stelle tun? melden? nicht melden?

Ich habe es satt immer überzubleiben. Mir kommt es so vor, jeder Hund der andere Hunde beisst, hat einen freifahrtschein und das wars.

Das ist alles ein großer Mist :(
 
Für die Zukunft um größere Verletzungen zu vermeiden: wenn dir sowas nochmal passiert daß sich einer nur verbeißt, dann zieh den Schuh nicht aus um hinzuschlagen, sondern mach den Kiefer auf damit vom verbissenen Hund!!! So vermeidest du weitere Verletzungen und dein Hund hat nix aufgerissen, sondern "nur" Löcher.

Erstatte Anzeige! Dein Hund wurde verletzt, da ists wurscht ob der andere jetzt angegriffen hat oder deiner, das hat nix damit zu tun, daß im Endeffekt - so blöd es jetzt klingt - Sachbeschädigung passiert ist....
Es ist ein Schaden entstanden.

Dir kann net viel passieren, evtl. eine kleine Verwaltungsstrafe wegen ohne Leine gehens, aber net mehr.
Es geht ja auch darum daß du deine Kosten wieder bekommst.

Viele Streichler an dein Hundsi und gute Besserung!
 
Für die Zukunft um größere Verletzungen zu vermeiden: wenn dir sowas nochmal passiert daß sich einer nur verbeißt, dann zieh den Schuh nicht aus um hinzuschlagen, sondern mach den Kiefer auf damit vom verbissenen Hund!!! So vermeidest du weitere Verletzungen und dein Hund hat nix aufgerissen, sondern "nur" Löcher.

Erstatte Anzeige! Dein Hund wurde verletzt, da ists wurscht ob der andere jetzt angegriffen hat oder deiner, das hat nix damit zu tun, daß im Endeffekt - so blöd es jetzt klingt - Sachbeschädigung passiert ist....
Es ist ein Schaden entstanden.

Dir kann net viel passieren, evtl. eine kleine Verwaltungsstrafe wegen ohne Leine gehens, aber net mehr.
Es geht ja auch darum daß du deine Kosten wieder bekommst.

Viele Streichler an dein Hundsi und gute Besserung!

Liebe Sheera!

danke für deine Antwort :)

leider traue ich mich absolut nicht, einem sich gerade im Kampfmodus befindlichen Pitbull an das Kiefer zu fassen, ausser jemand fixiert ihn vorher, aber die Dame ist unfähig daneben gestanden und ich konnte nicht weiterzusehen, wie mein hund leidet,also habe ich die schnauze durch einige gezielte Schläge bearbeitet, es hat geholfen....wollte den anderen Hund ja nicht verletzten, nur dass er loslässt!

Anzeige wegen SAchbeschädigung ist laut Polizei nicht möglich, da eine Sache eine andere SAche nicht beschädigen kann, so ist angeblich die GEsetztelage! toll was?

In diesem Fall bin ausserdem ich schuld, weil ich meinen Hund nicht so verwahrt habe, dass die beiden Hunde nicht zusammenkommen können...

es geht mir mehr darum, das dieser Hund, wenn er wirklcih eine Gefahr für andere darstellt, in Zukunft einen Maulkorb tragen muss, weil dieses Verhalten, gleich zuzubeissen, wenn ein anderer nur schnuppern kommt und dann auch nicht mehr loszulassen, ist alles andere als sozialverträglich und sollte amtlich gemacht werden.
 
ist dein Hund zu dem anderen Hund hingegangen ?
liest sich so im letzten Posting..

Wenn das der Fall war, solltest du akzeptieren, dass der Fehler eindeutig bei dir lag, dein Hund hat nichts ohne Leine draußen zu suchen, weißt du sicher auch und er hat nicht zu anderen Hunden hinzugehen...bevor nicht abgeklärt ist, ob der andere Hund verträglich ist.....
 
Würde den Besitzer auf alle Fälle anzeigen und es noch extra dem Veterinäramt melden! So verhinderst du vielleicht den nächsten Biss an einem anderen Hund.

Was hätte es daran geändert wenn dein Hund angeleint gewesen wäre, wenn der andere auf ihn zugestürmt ist?

Außerdem wenn es sich in der Anlage, also auf Privatbesitz, und nicht auf öffentlichen Strassen zugetragen hat, gilt das überhaupt die Leinen-oder Beißkorbpflicht?
 
ich würde es auch anzeigen, vor allem weil sie eine falschaussage gemacht hat :eek:.
kann man sowas einfach vermerken lassen ohne nachweise zu bringen :confused::eek:?
 
Außerdem wenn es sich in der Anlage, also auf Privatbesitz, und nicht auf öffentlichen Strassen zugetragen hat, gilt das überhaupt die Leinen-oder Beißkorbpflicht?

Das stimmt allerdings... bitte Hausordnung durchschmökern!! Wenn da nicht explizit festgehalten ist, daß Hunde an der Leine führen zu sind, dann gilt keine Leinenpflicht!!

Melde es bitte auf jeden Fall am VetAmt!!
 
ist dein Hund zu dem anderen Hund hingegangen ?
liest sich so im letzten Posting..

Wenn das der Fall war, solltest du akzeptieren, dass der Fehler eindeutig bei dir lag, dein Hund hat nichts ohne Leine draußen zu suchen, weißt du sicher auch und er hat nicht zu anderen Hunden hinzugehen...bevor nicht abgeklärt ist, ob der andere Hund verträglich ist.....


Jein...wir sind gerade bei deren Stiege vorbeigegangen, als der andere Hund hinter uns rauskam...leider war mein Hund nicht direkt neben mir, sonst hätte ich vielleicht dazwischen gehen können, meine Schuld :(
 
ich nehme an du wohnst in einem Gemeindebau....da herrscht generelle Leinen- oder MK Pflicht....Hausordnung sollte normal im Haus ausgehängt sein, wenn nicht, dann kannst sie ja bei der Gemeinde anfordern :)
Leinen- und Maulkorbpflicht

In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen sie immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.

und dazu zählt auch dein Gemeindebau ;)


http://www.haustiersuche.at/leinen-_und_maulkorbpflicht,1,76,2.html

nun zu deinem Fall, tja jetzt hast du die Beweislast....dein Hund war nicht angeleint und ihrer schon, sie hat den Vorfall gemeldet du nicht...sie hat jetzt die besseren Karten und das weiss sie....dumm gelaufen, sollte dir aber für die Zukunft eine Lehre sein....RS-Versicherung wäre vielleicht auch eine Idee, wenn dir sowas schon mal passiert ist :)
 
ist dein Hund zu dem anderen Hund hingegangen ?
liest sich so im letzten Posting..

Wenn das der Fall war, solltest du akzeptieren, dass der Fehler eindeutig bei dir lag, dein Hund hat nichts ohne Leine draußen zu suchen, weißt du sicher auch und er hat nicht zu anderen Hunden hinzugehen...bevor nicht abgeklärt ist, ob der andere Hund verträglich ist.....

Sehe ich genauso. Wenn der unangeleinte Hund zum angeleinten hingeht, ohne vorherige Abklärung der Hundebesitzer, dann können leider auch Bißverletzungen passieren. Wenn die Kosten 110,-- Euro ausmachen, ist es zum Glück ja nicht zu wirklich schwerwiegenden Verletzungen gekommen - was nicht heißt, dass so etwas vorkommen darf;)!
 
ich nehme an du wohnst in einem Gemeindebau....da herrscht generelle Leinen- oder MK Pflicht....Hausordnung sollte normal im Haus ausgehängt sein, wenn nicht, dann kannst sie ja bei der Gemeinde anfordern :)
Leinen- und Maulkorbpflicht

In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen sie immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.

und dazu zählt auch dein Gemeindebau ;)


http://www.haustiersuche.at/leinen-_und_maulkorbpflicht,1,76,2.html

nun zu deinem Fall, tja jetzt hast du die Beweislast....dein Hund war nicht angeleint und ihrer schon, sie hat den Vorfall gemeldet du nicht...sie hat jetzt die besseren Karten und das weiss sie....dumm gelaufen, sollte dir aber für die Zukunft eine Lehre sein....RS-Versicherung wäre vielleicht auch eine Idee, wenn dir sowas schon mal passiert ist :)

Nein, wir wohnen in einer Genossenschaftswohnung, also die ganze Anlage untersteht der GEnossenschaft.

Ja RS mache ich demnächst, aber bei einer anderen Versicherung, als bei der HH Versicherung.:cool:
 
Sehe ich genauso. Wenn der unangeleinte Hund zum angeleinten hingeht, ohne vorherige Abklärung der Hundebesitzer, dann können leider auch Bißverletzungen passieren. Wenn die Kosten 110,-- Euro ausmachen, ist es zum Glück ja nicht zu wirklich schwerwiegenden Verletzungen gekommen - was nicht heißt, dass so etwas vorkommen darf;)!

da hast du REcht, nur finde ich auch, dass tendenziell bissige Hunde mit Beisskorb zu versehen sind, und hat ein Hund einmal gebissen, dann gilt er auch als bissig. das möchte ich erreichen in diesem Fall. Ausserdem ist es ein Unterschied ob ein Hund beisst und dann wieder loslässt oder, wie in meinem Fall, minutenlang drinnen hängt! sowas mitansehen zu müssen wünsche ich niemandem!!! Ich hatte einfach nur pure Panik, dass meiner das nicht überlebt...
 
da hast du REcht, nur finde ich auch, dass tendenziell bissige Hunde mit Beisskorb zu versehen sind, und hat ein Hund einmal gebissen, dann gilt er auch als bissig. das möchte ich erreichen in diesem Fall. Ausserdem ist es ein Unterschied ob ein Hund beisst und dann wieder loslässt oder, wie in meinem Fall, minutenlang drinnen hängt! sowas mitansehen zu müssen wünsche ich niemandem!!! Ich hatte einfach nur pure Panik, dass meiner das nicht überlebt...

Das stimmt. Und da ists egal ob der andere angeleint ist oder nicht.
Wenn der an der Flexi herläuft und auf meinen losgeht, also ehrlich, wenn mir das passiert, dann ruf ich sofort die Polizei und die ham herzukommen und Anzeige aufzunehmen.
Denn eine Flexi ist ja überhaupt ein Wahnsinn, der Hund schon um die Ecke und der Halter irgendwo hinten dran.... das ist doch keine Sicherung eines Hundes!! Und der Halter ist doch wohl noch immer verantwortlich dafür seinen Hund so zu sichern daß der niemand beißt!!!
 
Das stimmt. Und da ists egal ob der andere angeleint ist oder nicht.
Wenn der an der Flexi herläuft und auf meinen losgeht, also ehrlich, wenn mir das passiert, dann ruf ich sofort die Polizei und die ham herzukommen und Anzeige aufzunehmen.
Denn eine Flexi ist ja überhaupt ein Wahnsinn, der Hund schon um die Ecke und der Halter irgendwo hinten dran.... das ist doch keine Sicherung eines Hundes!! Und der Halter ist doch wohl noch immer verantwortlich dafür seinen Hund so zu sichern daß der niemand beißt!!!

ja, total, hätte sofort die freunde in blau rufen sollen, war so unter schock...wollte nur sofort meinen hund versorgen....und bin leider überhaupt nicht der typ der sofort zur polizei rennt...vorher reden, ev. einigen...war leider in diesem fall nicht möglich, tja :mad:

das stimmt, manche Leute haben ihren Hund ohne leine MEHR UNTER KONTROLLE, als andere MIT LEINE!!! das ist ja die Farce an der ganzen Leinensache, nicht die Leine zählt, sondern der der sie hält! Und ich finde, nur darum gehts, ob ich meinen Hund unter Kontrolle habe oder nicht. Ob ich dazu eine Leine brauch oder nicht, ist meiner Meinung Nebensache. Sie hatte ihn offensichtlich nicht unter Kontrolle, denn sonst hätte er spätestens nach dem 2. AUS!! losgelassen!!!
 
Also wenn der Pittbull an der ausgefahrenen Flexi-Leine war, ist die Situation ganz und gar nicht so eindeutig nur deine Schuld, denn es reicht, um der Leinenpflicht nachzukommen, nicht, daß der Hund überhaupt/irgendwie angeleint ist (sonst gehe ich mal mit meinem Hund an der 20m-Schleppleine auf der Mariahilferstraße spazieren, wird nicht lang dauern, bis mich ein Polizist anspricht ;) ), sondern der Hundehalter muß dank der Leine den Hund unter Kontrolle haben können; darum gehts. Und das war offensichtlich nicht der Fall, wenn sie die Flex so weit ausfährt, daß sie noch hinterm Block steht, während der Hund ums Eck ist. Aber ist in dem konkreten Fall dann natürlich Beweissache und daß deiner gar nicht angeleint war, wiegt auch schwer.
 
Nein, wir wohnen in einer Genossenschaftswohnung, also die ganze Anlage untersteht der GEnossenschaft.

Ja RS mache ich demnächst, aber bei einer anderen Versicherung, als bei der HH Versicherung.:cool:

macht keinen Unterschied, auch dort hätte dein Hund an der Leine sein müssen ;)

die Sache ist dumm gelaufen, aber wie gesagt, sie hat jetzt die besseren Karten und du wirst auf deinen Kosten sitzen bleiben......

ich hab eine RS-Versicherung bei der ARAG.....kostet nicht viel im Monat und ist ein Gesamtpaket ;)
 
ich nehme an du wohnst in einem Gemeindebau....da herrscht generelle Leinen- oder MK Pflicht....Hausordnung sollte normal im Haus ausgehängt sein, wenn nicht, dann kannst sie ja bei der Gemeinde anfordern :)
Leinen- und Maulkorbpflicht

In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen sie immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.

und dazu zählt auch dein Gemeindebau ;)


http://www.haustiersuche.at/leinen-_und_maulkorbpflicht,1,76,2.html

nun zu deinem Fall, tja jetzt hast du die Beweislast....dein Hund war nicht angeleint und ihrer schon, sie hat den Vorfall gemeldet du nicht...sie hat jetzt die besseren Karten und das weiss sie....dumm gelaufen, sollte dir aber für die Zukunft eine Lehre sein....RS-Versicherung wäre vielleicht auch eine Idee, wenn dir sowas schon mal passiert ist :)

danke, seh ich genauso!

ja, total, hätte sofort die freunde in blau rufen sollen, war so unter schock...wollte nur sofort meinen hund versorgen....und bin leider überhaupt nicht der typ der sofort zur polizei rennt...vorher reden, ev. einigen...war leider in diesem fall nicht möglich, tja :mad:

das stimmt, manche Leute haben ihren Hund ohne leine MEHR UNTER KONTROLLE, als andere MIT LEINE!!! das ist ja die Farce an der ganzen Leinensache, nicht die Leine zählt, sondern der der sie hält! Und ich finde, nur darum gehts, ob ich meinen Hund unter Kontrolle habe oder nicht. Ob ich dazu eine Leine brauch oder nicht, ist meiner Meinung Nebensache. Sie hatte ihn offensichtlich nicht unter Kontrolle, denn sonst hätte er spätestens nach dem 2. AUS!! losgelassen!!!

es mag für dich eine nebensache sein, wenn allerdings was passiert, ist es das nicht mehr, weder bei einer anzeige noch bei den versicherungen, zumal es auch ganz klar im gesetz drin steht und normalerweise auch in der hausordnung, die aber dem gesetz untergeordnet ist (auch wenn für mich - weiß nicht, ob ich da ganz richtig liege - bei der leinenpflicht die länge der leine auf die "umgebung" abgestimmt sein muss/sollte, dh in der pampa, wird die leinenpflicht mir einer 20m schlepp auch erfüllt sein, im stadtgebiet höchstwahrscheinlich nicht)
 
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