Dieser Auszug aus der STVO bezieht sich auch rein auf Fuhrwerke.
Welche ja weder das Bike noch der Scooter sind.
Auch ein Trainigswagen der im dem Sinne ein Fuhrwerk wäre, ist in dem Fall das Hunde vorgespannt sind, kein eigentliches Fuhrwerk sondern ein Sportgerät.
Ich sagte ja, es wird werder verboten noch explizit erlaubt.
Bezüglich Fahrräder spricht der Gesetzesgeber auch immer nur von seitlichen anbinden.
Von der Anbindung an der Front (zB. Gabel) wird nichts erwähnt. (soweit mir bekannt)
Welche ja weder das Bike noch der Scooter sind.
Auch ein Trainigswagen der im dem Sinne ein Fuhrwerk wäre, ist in dem Fall das Hunde vorgespannt sind, kein eigentliches Fuhrwerk sondern ein Sportgerät.
Ich sagte ja, es wird werder verboten noch explizit erlaubt.
Bezüglich Fahrräder spricht der Gesetzesgeber auch immer nur von seitlichen anbinden.
Von der Anbindung an der Front (zB. Gabel) wird nichts erwähnt. (soweit mir bekannt)