Hunde an Fahrrad anhängen verboten?

Dieser Auszug aus der STVO bezieht sich auch rein auf Fuhrwerke.
Welche ja weder das Bike noch der Scooter sind.
Auch ein Trainigswagen der im dem Sinne ein Fuhrwerk wäre, ist in dem Fall das Hunde vorgespannt sind, kein eigentliches Fuhrwerk sondern ein Sportgerät.

Ich sagte ja, es wird werder verboten noch explizit erlaubt.
Bezüglich Fahrräder spricht der Gesetzesgeber auch immer nur von seitlichen anbinden.
Von der Anbindung an der Front (zB. Gabel) wird nichts erwähnt. (soweit mir bekannt)
 
Dieser Auszug aus der STVO bezieht sich auch rein auf Fuhrwerke.
Welche ja weder das Bike noch der Scooter sind.
Auch ein Trainigswagen der im dem Sinne ein Fuhrwerk wäre, ist in dem Fall das Hunde vorgespannt sind, kein eigentliches Fuhrwerk sondern ein Sportgerät.

Ich sagte ja, es wird werder verboten noch explizit erlaubt.
Bezüglich Fahrräder spricht der Gesetzesgeber auch immer nur von seitlichen anbinden.
Von der Anbindung an der Front (zB. Gabel) wird nichts erwähnt. (soweit mir bekannt)

Hallo,
mal grundsätzlich:
für alles im Gesetz eine Regelung zu treffen ist unsinnig, man kann doch nicht alle Bereiche des Lebens mit Gesetzen reglementieren!
Wie Du schon richtig geschrieben hast: da es vom Gesetz her keine Einschränkung gibt ist das Scooterjoering nicht verboten, solange Du nicht auf öffentlichen Straßen fährst (hier darfst Du natürlich nicht, so wie Du auch nicht mit Inlineskates oder Skiroller die öffentlichen Straßen benutzen darfst)!
lG
thom

PS: laut Gesetzesdefinition ist ein Trainingswagen ein Fuhrwerk, deshalb darfst Du damit Straßen bzw. Forststraßen mit allgemenen Fahrverbot mit einen Trainingswagen nicht befahren, außer Du hast eine schriftliche Genehmigung des Grund- bzw. Strasseneigentümers.
 
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