Hunde an Fahrrad anhängen verboten?

Kickbike

Anfänger Knochen
Hallo an alle,
ich habe heute ein mail bekommen, wonach Hunde an Fahrräder anhängen, in Vorarlberg anscheinend verboten ist...
Weiss jemand was da genau verboten ist?
Muss man vielleicht nur beide Hände am Lenker haben? Also mit Zugvorrichtung gehts schon?
Ist es generell verboten einen oder mehrere Hunde mit dem Rad mitzuführen????
Wäre froh über Infos.

MfG
Rudi Häubler
 
Hallo Andrea,
vielen Dank für deinen interessanten Link.
In meinem ersten Eintrag habe ich vergessen, dass es anscheinend laut TIERSCHUTZGESETZ verboten ist Hunde an Räder anzubinden.
In meinem Fall ( ich verkaufe Tretroller für Erwachsene mit Zugvorrichtung für Hunde...) wäre es laut Gesetz ja schon erlaubt...,laut deinem Artikel..
 
ach nach dem tierschutzgesetz? warum das denn? es ist doch nichts schlimmes für die hunde, im gegenteil die haben doch richtig spaß daran...
 
denke ich auch...:)
Wenn`s richtig gemacht wird mit Zugvorrichtung und Zugleinen usw., ist es wohl für beide ( Hund und Mensch ) ein toller Sport.
 
denke ich auch...:)
Wenn`s richtig gemacht wird mit Zugvorrichtung und Zugleinen usw., ist es wohl für beide ( Hund und Mensch ) ein toller Sport.
der meinung bin ich nicht- hund muss ein bestimmtes tempo mitlaufen:mad: ohne schnüffeln, ohne revier kennzeichnen, ohne, für den hund interessante, dinge zu erforschen.......
:confused:
für den menschen mags schön aussehen, aaaaber????????:( auch die gesundheitlichen aspekte sehe ich da nicht so positiv
 
Hallo Smoky,
das ganze ist natürlich "nur" ein Sport sowie Agility usw.
Ich gehe mit meinem Hund natürlich auch seine "normalen" Runden wo er deine angeführten Beschäftigungen geniesen kann...:)
Wenn er sich am Dogscooter dann aber mal richtig auspowern kann, gefällt ihm das immer wieder und immer mehr...
 
ach nach dem tierschutzgesetz? warum das denn? es ist doch nichts schlimmes für die hunde, im gegenteil die haben doch richtig spaß daran...

Ja vor allem, wenn sie dann noch über ungeeigneten Untergrund geschleift werden, ohne Möglichkeit anzuhalten oder das Tempo zu verringern.

Und sehr sicher ist das auch...:rolleyes:
 
der meinung bin ich nicht- hund muss ein bestimmtes tempo mitlaufen:mad: ohne schnüffeln, ohne revier kennzeichnen, ohne, für den hund interessante, dinge zu erforschen.......
:confused:
für den menschen mags schön aussehen, aaaaber????????:( auch die gesundheitlichen aspekte sehe ich da nicht so positiv

Wenn ein Hund gerne zieht, dann tut er das freiwillig. Oder eben gar nicht.
Ich würde da schon unterscheiden zwischen ziehen dürfen - der Hund bestimmt das Tempo - und mitgeschliffen werden neben dem Rad.
 
Hallo Andrea,
ich glaube du hast den falschen Eindruck oder zuwenig Infos über den Zughundesport.
Ich betreibe das ganze zwar auch noch nicht lange aber ich habe mich vorher informiert und wie schon erwähnt, macht es meinem 11,5 Jahre jungen Rotti immer mehr Spass den Sport mit mir GEMEINSAM zu betreiben. Wie Michaela richtig erwähnt hat ist eines der Hauptpunkte bei diesem Sport, dass der Hund das Tempo bestimmt. In meinem Fall, das Kickbike ( Tretroller ) ist mit zwei Bremsen ausgestattet. Wenns mal Bergauf geht dann helfe ich durch meine Muskelkraft aktiv mit. Eine spezielle Zugvorrichtung ist dafür da, dass sich die ELASTISCHE Zugleine nicht im Vorderrad verhängen kann und gefahren wird natürlich nur auf Wald und Wiesenwegen, nicht auf Asphalt oder Auto befahrenen Strassen usw...
Du kannst dir sicher sein: Wir Zughundesport Freunde sind Hundefreunde...:)
 
Da gebe ich Kickbike & Co. Recht, du kannst einen Hund nicht zum Ziehen zwingen, du kannst ihn nur animieren (und ihn nachzuschleifen wäre in dem Zusammenhang vollkommen widersinnig).
Dass dieser Sport auf geeignetem Untergrund ausgeübt werden muss, steht aber natürlich außer Diskussion. Es gibt Gott sei Dank mittlerweile genug Möglichkeiten, sich - vor allem im WWW - an kompetenter Stelle zu informieren.
 
Hallo Andrea,
ich glaube du hast den falschen Eindruck oder zuwenig Infos über den Zughundesport.
Ich betreibe das ganze zwar auch noch nicht lange aber ich habe mich vorher informiert und wie schon erwähnt, macht es meinem 11,5 Jahre jungen Rotti immer mehr Spass den Sport mit mir GEMEINSAM zu betreiben. Wie Michaela richtig erwähnt hat ist eines der Hauptpunkte bei diesem Sport, dass der Hund das Tempo bestimmt. In meinem Fall, das Kickbike ( Tretroller ) ist mit zwei Bremsen ausgestattet. Wenns mal Bergauf geht dann helfe ich durch meine Muskelkraft aktiv mit. Eine spezielle Zugvorrichtung ist dafür da, dass sich die ELASTISCHE Zugleine nicht im Vorderrad verhängen kann und gefahren wird natürlich nur auf Wald und Wiesenwegen, nicht auf Asphalt oder Auto befahrenen Strassen usw...
Du kannst dir sicher sein: Wir Zughundesport Freunde sind Hundefreunde...:)

:eek:überhaupt ist der rotti dafür geeignet:eek: und dazu noch als senior:eek::mad:
 
Hallo Smoky,
wie bei den Menschen, es machen auch ältere Menschen Sport.
ANGEPASST an Alter und Kondition...:)
Wir laufen und rollern nicht Stundenlang in der Mittagshitze, Bergauf.
Aber du kannst mir glauben, da ich meinen Rotti seit Anfang habe kenne ich ihn sehr gut und merke was ihm Spass macht und was nicht.
Meistens habe ich das Gefühl, dass er noch weiter laufen will wenn ich schon denke es reicht.
 
Man merkt sehr schnell ob ein Hund Spass daran hat oder nicht. Wenn der Hund lauffreude zeit und ihm das laufen lieber ist als zu Revieren spricht absolut nichts dagegen wenn man mit dem Fahrrad mitfährt. Das ist von Hund zu Hund verschieden.

Ich Trainiere mit meinem kleinen 4 mal die Woche, zwar nicht am Fahrrad oder als Zughund, aber auf grossen offenen Flächen. Ich würde ihn nie seine Bewegungsdrang unterbinden, weil er ein absoluter Laufhund ist. Mit dem Fahrrad überlege ich auch schon, aber damit warte ich noch bis er komplett ausgewachsen ist.
 
@Thom

Das Problem ist jedoch das der Gesetzgeber einen Scooter als "Spielzeug" ansieht. Somit wäre es KEIN Fuhrwerk. Ein Trainingswagen hingegen schon.
 
@Thom

Das Problem ist jedoch das der Gesetzgeber einen Scooter als "Spielzeug" ansieht. Somit wäre es KEIN Fuhrwerk. Ein Trainingswagen hingegen schon.

Hallo Sib,
gerade da ein Scooter vom Gesetzgeber nicht als Fahrzeug betrachtet wird, ist dieser ideal für das Hundetraining, da man mit dem Scooter, mit Ausnahme öffentliche Strassen, überall fahren darf! Auf Forst-, Wald-, Wiesen- und Wanderwegen, also überall dort wo ein allgemeines Fahrverbot herrscht.
Aber auch auf nichtasfaltierten Radwegen kann man mit dem Scooter seinen Hund trainieren.
Die Frage vom Rudi war ja, ob es generell verboten ist, den Hund mit dem Fahrrad mitzuführen. Was ja eigentlich ganz was anderes als Bike- und Scooterjoering ist.

Noch ein paar Worte zum Trainingswagen: dieser zählt vorm Gesetzgeber zu den Fuhrwerken, mit allen Vor- und Nachteilen: man darf damit, Beleuchtung vorausgesetzt, auch auf öffentlichen Strassen fahren, was ich aber wegen des Strassenverkehrs und dem Asfalt nicht empfehlen würde! Das Training auf nicht-öffentlichen Wegen ist problematisch, da dort meist ein allgemeines Fahrverbot herrscht. Außerdem braucht man bei einen Trainingswagen mehrere Hunde, beim Scooter oder Bike genügt ein Hund. :)

Gruß
BirgitS
 
Ich hab mit 13 mal einen Hund an mein Fahrrad angebunden... War eine schlechte Idee, er wollte unbedingt ein Bad in einem Graben nehmen:D
 
Das am Bike oder Scooter seitliche anbinden des Hundes ist auch die mit Abstand schlechteste Idee ;) Ausser man hat eine gute Gesundheitsvorsorge und will diese unbedingt austesten ;)

@Thom/Birgit
Das ein Scooter ein tolles Trainingsgerät ist, ist schon richtig, aber es geht ja um die Frage ob es gesetzlich erlaubt ist.
Und da sehe ich eine Gesetzteslücke. Es ist weder verboten noch ist es erlaubt :eek:
Oder liege ich falsch ?
 
Zuletzt bearbeitet:
(1) Die Zugtiere müssen zum Ziehen des Fuhrwerkes tauglich sein. Lahme oder übermüdete Tiere sowie solche, deren Eignung zum Ziehen eines Fuhrwerkes insbesondere durch äußerlich erkennbare Leiden oder Wunden herabgemindert ist, dürfen nicht als Zugtiere verwendet werden.
(2) Bissigen Zugtieren sind Maulkörbe anzulegen. Sofern es sich nicht um Rinder handelt, müssen die Zugtiere bei Schnee- oder Eisglätte mit scharfen Hufeisen oder anderen geeigneten Gleitschutzmitteln versehen sein.
(3) Werden Tiere uneingespannt an einem Fuhrwerk mitgeführt, so sind sie an ein Zugtier oder an das Fuhrwerk so anzubinden, daß sie sich nur an der rechten Seite des Fuhrwerkes oder hinter dem Fuhrwerk fortbewegen können und andere Straßenbenützer nicht behindern.
(4) Geschirr und Zügel müssen zweckmäßig sein und sich in gutem Zustand befinden. Die Verwendung von Gabelzügeln ist verboten.


Quelle: StVO §74

Ich finde keine Einschränkung bezüglich Hunde.
 
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