Hund muss weg!!!!!!!

kira2004

Super Knochen
Liebe Hundefreunde!
Ich habe ein großes Problem und zwar habe ich einen inzwischen 5 Monate alten Magyar Vizsla für meine Tochter zu uns genommen.
Meine Tochter leidet von Geburt an ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit und Hyperkynetischen Syndrom).
Im laufe der Therapien kam immer wieder die Sprache darauf das ein Hund ihr sehr helfen könnte.
Dies hat sich jetzt wo meine Tochter bald 14 wird und ich denke das sie auch alt genug ist Verantwortung für ein Tier zu tragen auch bestätigt, sie ist im 7ten Himmel seit wir den kleinen haben und kümmert sich sehr verantwortungsvoll um ihn.
Nun habe ich vom Hausherrn einen Brief bekommen das der Hund ungesäumt aus der Wohnung zu entfernen sei da die Haltung von Haustieren aus prinzipiellen Gründen nicht erteilt werden könnte, bzw. ich die Wohnung zurückstellen sollte.
Leider habe ich es verabsäumt um Genehmigung anzusuchen da dies nicht mein erster Hund in diesem Wohnobjekt ist, weitere Hunde im Haus leben und ich der Meinung war das ich keine neue Erlaubniss benötige (falsch gedacht das weis ich), aber was kann ich jetzt tun?
Eine Beführwortung des behandelden Psychologen aus dem Wr. AKH liegt vor.
Bitte hat jemand einen Rat für mich was ich tun kann?
Ich werde mich auf keinen Fall von dem Kleinen trennen das wäre eine Katastrophe für meine Tochter und auch für den Kleinen!

Liebe Grüße Kira und Aicko
 
Hallo!

Nunja wenn in dem wohnhaus weitere hunde wohnen und du dort schon einen hattest, dann würd ich mal mit dem inhaber sprechen und ihm deine situation klarmachen, vielleicht willigt er doch ein?

bzw. schreib im nachhinein ein ansuchen mit der bitte das der hund bleben darf und schick ein kopie vom gutachten des arztes mit. (aber wenn geht ganz sachlich *g*) vielleicht hilft es was.

LG LENN

Ps. ich hab meinen auch nicht gemeldet und nen bösen brief bekommen, aber nur deshalb weil sich nachbarn aufgeregt haben (solche idis)
 
Hi,

wenn es nicht Dein erster Hund ist in Deiner derzeitigen Wohnung...dann kann man normalerweise schon etwas machen!

War es damals im Mietvertrag vereinbart? Oder war es eine mündliche Aussage das der Hund bleiben durfte? Ist der Vermieter auch Eigentümer der anderen Wohnungen wo Hunde leben?? Hat der Vermieter Gründe angegeben warum kein Hund :mad: in dieser Wohnung leben darf??

Ich bin kein Jurist, deshalb würde Dir Dir doch empfehlen Dich zu erkundigen ob es möglich ist Hund UND Wohnung zu behalten. Normalerweise wenn der Vermieter Deinen ersten Hund genehmigt hat kann er den nächsten nur aus guten Gründen verweigern. Aber ich weiß nicht wie die Gesetzeslage heute und bei Euch ist??? :confused:

Ich drücke Dir auf jedenfall ganz fest die Daumen, denn ich weiß wie schwer es ist eine Wohnung mit Tieren (vor allem mit Hund) zu finden! :mad:
 
wo wohnt ihr denn?

ich denke das es sich sicher so verhält wie beschrieben - wenn du schon mal einen Hund hattest und auch Hunde im Haus sind dürfte gegen einen Hund bei dir nichts sprechen

ich habe meinen auch erst im nachhinein gemeldet - wobei das Haus gehört der Vereinigung der Tierärzte und es gibt seit Jahren Hunde im Haus. Es gab kein Nein von der HV - sie wollten nur wissen ob er oft alleine bleiben muß und dann evt. laut wäre.

lg
vanessa & co
 
wenn es bereits hund gibt - mit welcher genauen begründung dürftest du dann keinen halten??

aus "prinzipiellen" gründen??? - dann dürfte aber gar keiner einen hund halten ...
 
Wie ist denn euer Verhältnis zu den anderen Hausbewohnern? Kommt ihr gut miteinander aus?
Wenn ja, dann würde ich mal mit den anderen Bewohnern reden und sie fragen, ob sie mit eurem Hund einverstanden seit. Wenn alle anderen auch posivit gestimmt sind und euch unterstützen, indem sie euch zB unterschreiben, dass sie nichts gegen euren Hund haben, dann könntet ihr damit zum Vermieter gehen und nochmal mit ihm reden. Oder ihm einen Brief schreiben, eben dass der Hund für eure Tochter wichtig ist und die anderen Parteien nichts dagegen haben.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das oft schon helfen kann. Viele Vermieter wollen den Hund nur nicht in der Wohnung, weil sie befürchten, dass sich die anderen Mieter beschweren. Aber wenn er weiß, dass alle im Haus einverstanden sind, dann ist er vielleicht nicht mehr dagegen.
Miteinander zu reden ist sicher der beste Weg, vielleicht funktioniert es ja. Sonst würde ich mal einen Anwalt fragen oder schauen, ob euch der Mieterschutzbund helfen kann.
Viel Erfolg, LG Andrea
 
ich würde dir raten, erstmal EINSPRUCH zu erheben gegen den abgabebefehl mit dre begründung daß, 1. die hundehaltung schonmal genehmigt wurde und zweitens du nicht die einzige hundehalterin in eurer wohnanlage bist.

danach sofort einen rechtsanwalt hinzuziehen.

mit dem einspruch verzögerst du die frist.

wenn generell keine tiere gehalten werden dürfen, dann müssen ALLE ihre hunde abgeben.
 
Danke für die vielen Antworten!
Also es ist so das ich in einem Brief, mit der Bitte um Genehmigung der Hundehaltung da es für meine Tochter aus therapeutischern Gründen unmöglich sei den Hund wieder herzugeben, da es sonst einen nicht wiedergutzumachenden Therapierückfall geben würde auf das erste Schreiben geantwortet habe, worauf ich ein Schreiben bekam das die Hundehaltung aus "prinzipiellen Gründen" nicht erteilt werde.
Für meinen ersten Hund hatte ich nur eine mündliche Erlaubniss, allerdings von der damaligen Hausverwaltung die es nicht mehr gibt sondern der Hauseigentümer verwaltet nun selbst.
Ich wohne seit 1981 in diesem Haus und in dieser Zeit wurden zahlreiche Hunde gehalten im Moment ist es ausser meinem noch einer.
Sämtliche Mieter sind dem Hund gegenüber wohlgesinnt er bellt nicht und fällt auch sonst nicht auf.

Liebe Grüße Kira und Aicko
 
Hallo Orange!

Ist das dein Hund am Bild?
Ein schöner Kerl!
Alle andern natürlich auch aber ich bin nun mal ein Vizsla-Fan.
Liebe Grüsse Kira und Aicko
 
vom gesetz her kann der vermieter nichts machen gegen den hund, wenn du beim einzug schon einen hund hattest und er das gewusst hat!
(ich weiß das deshalb so genau weil es einer freundin von mir auch so ergangen ist, und die bei gericht gewonnen hat und ihr das mitgeteilt wurde)

kannst dich auch bei einem rechtsanwalt erkundigen der müsse dir das selbe sagen!

alles gute
 
Ich bin selbst in der Immobilienbranche tätig und kann dir sagen, dass der Vermieter mit einem Mietvertrag, wonach die Haltung von Haustieren nicht erlaubt ist, sehr gute Chance hat :mad: .
Interessant wäre noch, ob alle Wohnungen im Haus, dem Hauseigentümer gehören? Da gebe es dann schon noch Möglichkeiten, aber es klingt mit der Hausverwaltung für mich schon sehr danach :confused: .
Eine mündliche Erlaubnis könnte man vor Gericht als mündlichen Vertrag auslegen, das gibt es seit einiger Zeit. Nur kannst du dich meines Wissens nicht mehr auf eine Art Gewohnheitsrecht stützen, da es das in der Form nicht gibt. Eine 100%-Garantie kann ich dir für meine Einschätzung nicht geben, ich bin keine Juristin, nur habe ich mit diesen Dingen beruflich schon immer wieder zu tun ;) .
Mit einem Fall wie die Krankheit deiner Tochter war ich noch nicht konfrontiert, aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass sich ein Vermieter angesichts dieser psychologischen Empfehlungen dagegen verwehrt. Da müsste dein Vermieter doch ein Einsehen dafür haben :o, schließlich geht es um das Wohlbefinden deiner Tochter und um einen Hund. Zuerst würde ich es absolut so machen, wie es Tibetan empfohlen hat :) . Die anderen Mieter sollten sich anschließen, ihre Wohnungen werden sie, wenn sie sich gegen den Vermieter stellen, nicht verlieren :D .
Ich kann dir auch nur einen Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen, das hat ET01 schon gemacht, nur wird dir wahrscheinlich bei einer eindeutigen Regelung im Mietvertrag auch ein Rechtsanwalt nicht wirklich helfen können :( , da habe ich leider weniger Optimismus :eek: .
Ich wünsche dir jedenfalls alles Gute, sodass du Wohnung und Hund behalten kannst. Hoffentlich konnte ich dir ein bisschen weiterhelfen, wie gesagt bin ich aber keine Juristin. Unverbindlich wendest du dich neben uns besser noch an den Mieterschutzbund, Link von McBright :) .
 
hallo

erstmal halt ich euch alle daumen die ich finden kann! es ist sicher nicht einfach für euch!!

ich bin auch kein jurist aber was ich im berufsleben immer wieder merke ist dass ein persönliches gespräch manchmal viel viel mehr bewirkt als ein brief. vielleicht kannst du einen termin beim eigentümer bekommen und mal mit ihm reden?!

lg
katrin
 
hellokitty108 schrieb:
ich bin auch kein jurist aber was ich im berufsleben immer wieder merke ist dass ein persönliches gespräch manchmal viel viel mehr bewirkt als ein brief. vielleicht kannst du einen termin beim eigentümer bekommen und mal mit ihm reden?!

Das ist auch meiner Erfahrung nach oft der beste Weg. "Mit'm Reden kommen d'Leut z'samm!" heißt es nicht ohne Grund.

Was mich im konkreten Fall aber etwas aufhorchen läßt, ist der Satz "Nun habe ich vom Hausherrn einen Brief bekommen, dass der Hund ungesäumt aus der Wohnung zu entfernen sei, da die Haltung von Haustieren aus prinzipiellen Gründen nicht erteilt werden könnte, bzw. ich die Wohnung zurückstellen sollte." -- das klingt für mich (wegen des Zusatzes hinsichtlich "Zurückstellung" der Wohnung) ein bißchen nach "Wir hätten das Mietobjekt gerne bestandsfrei, um es profitabler zu vermieten".

Meine Einschätzung: Wenn der Vermieter auf das Angebot einer persönlichen Klärung auch nach Hinweis auf den therapeutischen Wert der Hundehaltung nicht eingeht, hat er es wahrscheinlich darauf angelegt, Euch irgendwie aus der Wohnung rauszuekeln, um diese profitabler zu vermieten. (Bei einem Vertrag aus dem Jahr 1981 gehe ich davon aus, daß die Miete relativ günstig ist).

Auf jeden Fall solltet Ihr aber versuchen, eine gütliche Lösung zu treffen. Scheitert dieser Versuch, rate ich dringend zur Konsultation eines kompetenten "rechtsfreundlichen Vertreters", sprich eines Anwaltes, der in Sachen Mietrecht spezialisiert ist. Oft gibt es in solchen Sachen irgendwelche Paragraphen, die einem dienlich sind, wenn man sie nur kennt.

Ich wünsche Euch jedenfalls alles Gute bei der Bemühung, sowohl die Wohnung als auch den Hund behalten zu können!
 
Frag mal ob du in deiner Versicherung eine Klausel hast, die einen Rechtsanwalt kostenlos zur Verfügung stellt. Wenn nicht - abschliessen.
Versuche Unterschriften der anderen Mieter zu bekommen, die bestätigen, dass sie gegen den Hund nichts eizuwenden haben.
 
Oben