Hund im Garten - Haftung?

Aber so einen Fall gab es schon mal. Habs in der Zeitung gelesen. Ein Einbrecher ist in ein Haus eingebrochen, Hund hat gebissen(glaub im Garten) und Einbrecher wurde geschnappt. Wurde wegen Einbruchsdiebstahl geswchnappt und hat im Gegenzug auf Schmerzensgeld geklagt und Recht bekommen. War ein ganz schöner Batzen für die HB.

Der kriegt sein Schmalz wegen Besitzstörung aber du deines wegen Körperverletzung. Wirklich bescheuerte Gesetzeslage.
 
Und ich habe mal gehört, dass der Hund ( und mit ihm der HB ) nur deswegen "frei" ausging, weil der Hund zufällig eine SCHH-Prüfung hatte und der Anwalt daher argumentierte, dass dieser Hund wohl nicht aus reiner Gaudio beisst, sondern eine ernste Bedrohung als solche erkennen kann, ausserdem den Einbrecher eher stellt und festhält, aber nicht mehr als nötig verletzt. Der Richter hat es ihm abgekauft und somit hat es gepasst.
Ob es allerdings stimmt, weiß ich nicht, meine Quelle ist nicht 100% vertrauenswürdig. Allerdings klingt es plausibel.
 
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