Hund hinterrücks an Vermehrer verkauft

Ich frag mich bei dem ganzen nur eines: hat die Züchterin denn keinen Vertrag mit den Käufern gemacht wo drin steht daß der Hund ohne Wissen des Züchters nicht weiterverkauft werden darf und daß nicht weitergezüchtet werden darf ohne Genehmigung????
Sowas machen ordentliche Zücher normal......
Wenn sowas da wäre, dann müßte man nicht nachher Petitionen starten, dann könnte sie den Hund einfach holen......

Ich hab trotzdem unterschrieben!!!!
Und ich hoffe die Züchterin lernt daraus und überdenkt ihre Kaufverträge......
 
Ich frag mich bei dem ganzen nur eines: hat die Züchterin denn keinen Vertrag mit den Käufern gemacht wo drin steht daß der Hund ohne Wissen des Züchters nicht weiterverkauft werden darf und daß nicht weitergezüchtet werden darf ohne Genehmigung????
Sowas machen ordentliche Zücher normal......
Wenn sowas da wäre, dann müßte man nicht nachher Petitionen starten, dann könnte sie den Hund einfach holen......

Ich hab trotzdem unterschrieben!!!!
Und ich hoffe die Züchterin lernt daraus und überdenkt ihre Kaufverträge......

Das ist nicht so einfach wie du glaubst!

In deutschland läuft seit 1 oder 2 Jahren so ein Fall mit einem Collie....dieser wurde vom Welpenkäufer nach einer Zeit ins TH gesteckt, die haben sich beim Züchter natürlich nicht gemeldet, durch einen Fernsehauftritt hat die Züchterin ihn wohl wieder erkannt, ist über umwegen zu ihm gekommen, leider ist er dann davon gelaufen, weil er sich vor etwas erschrocken hat und wieder bei dem TH gelandet, seither fehlt von dem Rüden jede Spur, obwohl ein Deutsches Gericht, der Züchterin Recht gegeben hat und auf die herausgabe des Hundes besteht.
Die Organisation - speziell für Collies- wiegt sich aber in schweigen und sagen, sie wissen nicht wo der Rüde ist.

Also kein Vertrag der Welt kann was ausrichten wenns schon ein gerichtsurteil nicht kann..
 
Ich glaube, solche Klauseln (wie Zuchtverbot, Verbot der Weitergabe etc.) können noch und nöcher im Kaufvertrag stehen, sie haben aber keine rechtlich bindende Wirkung. Mit Übergabe Geld gegen Hund kann der neue Besitzer tun und lassen, was immer er möchte, solange es keinem Gesetz widerspricht. Auf mehr als Einsicht kann man da als Züchter wohl nicht hoffen.... Grüße von Susanne
 
bitte unterstützt uns weiter mit unterschriften,
dem kleinen läuft die zeit davon.

ein vertragmit klausel wurde gemacht, problem ist wie immer, das tiere noch immer als sachen gewertet werden, und die einzige konsequenz dür die ehemalige halterin ist...eine geldstrafe. das wars dann, der hund verbleibt weiter beim *neuen besitzer*.
es ist schlimm wirklich, zumal der kleine unter esstörungen leidet, und jeder tag, ein verlorener ist für ihn.


ich habe hier selten um was gebeten, aber hier sind wir wirklich auf eure hilfe angewiesen, bitte bitte unterschreibt, damit wir montags zumindest mit 300 unterchriften eine petition weiterleiten können.


danke all denen die uns unterstützen.
 
Ich glaube, solche Klauseln (wie Zuchtverbot, Verbot der Weitergabe etc.) können noch und nöcher im Kaufvertrag stehen, sie haben aber keine rechtlich bindende Wirkung. Mit Übergabe Geld gegen Hund kann der neue Besitzer tun und lassen, was immer er möchte, solange es keinem Gesetz widerspricht. Auf mehr als Einsicht kann man da als Züchter wohl nicht hoffen.... Grüße von Susanne
Das sind Sachen die sehr wohl einklagbar sind und rechtlich bindend.
Glaubs mir, ich weiß das von meiner Freundin, die hat auch solche Verträge, das sind notariell abgesicherte Kaufverträge und jede einzelne Klausel ist tadellos einklagbar.
Wenn da gegen eine Klausel verletzt wird, kann die Züchterin jederzeit mit der Polizei hinfahren und die müssen den Hund sofort herausgebensofern da drin steht, daß bei Verletztung soundso der Hund automatisch wieder in den Besitz des Züchters zurückfällt, auch wenn der Hund in ein TH gegeben wird, da muß dann sogar das Tierheim den Hund wieder rausrücken.....
Bei Weiterzucht ohne Genehmigung können sogar Schadenersatzklagen kommen in Höhe von bis zu 50000Euro, von Züchter zu Züchter verschieden.......
Alles rechtlich korrekt und tadellos einklagbar.

Ich hoffe daß hier noch viele unterschreiben, ich habs auch weitergeleitet, denn es ist eine Frechheit und ich hoffe daß die vielen Unterschriften was bringen!!!
 
dem ist leider nicht so
wir habens versucht und haben gute anwälte
da kannst nix machen ausser eine geldstrafe für nichteinhaltung des vertrages und widerrechtliche weitergabe
 
dem ist leider nicht so
wir habens versucht und haben gute anwälte
da kannst nix machen ausser eine geldstrafe für nichteinhaltung des vertrages und widerrechtliche weitergabe

Ich hoffe der kleine kann so schnell wie möglich geholt werden :o

Zu dem rechtlichen, wie gesagt, so nen Fall gibts in D-Land auch mit nem Collie, da gibts sogar ein Gerichtsurteil, dennoch kriegt die Züchterin den Hund nicht! :(
 
Ich frag mich bei dem ganzen nur eines: hat die Züchterin denn keinen Vertrag mit den Käufern gemacht wo drin steht daß der Hund ohne Wissen des Züchters nicht weiterverkauft werden darf und daß nicht weitergezüchtet werden darf ohne Genehmigung????
Sowas machen ordentliche Zücher normal......

Da kann drinn stehen was will, sobald Du den Hund kaufts und bezahlt hast steht er in Deinem Eigentum und du kannst damit machen was Du willst.
Rechtlich gesehen hat der Züchter keine Handhabe mehr über die "Ware" Hund - traurig aber wahr.....
 
Hallo zusammen

Noch ein Aspekt zum überdenken, bevor ihr hier mit rechtlichem Hin und Her loslegt.
Der Hund wurde von der Züchterin mit einem Vertrag an die Besitzerin A verkauft. Die Besitzerin A hat ihn nun an Besitzer B verkauft. Beide sind in der Schweiz und somit liegt das schweizer Gesetz zu grunde. B steht in keiner Verbindung zu der Züchterin.
Ausserdem sind schweizer Gerichte betreffend Eigentumsvorbehalt einer Züchterin sehr zurückhaltend in der Anwendung. Also einfach so mit Polizei vorfahren funktioniert hier nicht so einfach.
Generell kann man sagen: B hat in Unkenntnis des Vertrages zwischen A und der Züchterin den Hund von A gekauft und ist somit Besitzer geworden. Sollte der Vertrag zwischen A und der Züchterin nach schweizer Gesetz nicht rechtens sein, dann haben ist der Fall ohnehin klar.

Und ja. in der Schweiz sind Tiere keine Sache mehr.

in diesem Sinne

VG
 
Da kann drinn stehen was will, sobald Du den Hund kaufts und bezahlt hast steht er in Deinem Eigentum und du kannst damit machen was Du willst.
Rechtlich gesehen hat der Züchter keine Handhabe mehr über die "Ware" Hund - traurig aber wahr.....
Hast du Paragraphen ?
Wenn ja, gilt das auch in Deutschland ?
 
Hast du Paragraphen ?
Wenn ja, gilt das auch in Deutschland ?
das gilt definitiv für Deutschland. Man kann eine Vertragsstrafe vereinbaren, wenn der Käufer sich nicht an bestimmte VEreinbarungen hält. Mehr nicht. Und auch das findet selten Anwendung.
Nicht umsonst gehen viele TSV dazu über, die Hunde gegen "Spende" unter Eigentumsvorbehalt abzugeben.
 
das gilt definitiv für Deutschland. Man kann eine Vertragsstrafe vereinbaren, wenn der Käufer sich nicht an bestimmte VEreinbarungen hält. Mehr nicht. Und auch das findet selten Anwendung.
Nicht umsonst gehen viele TSV dazu über, die Hunde gegen "Spende" unter Eigentumsvorbehalt abzugeben.

Du sagst es, als Züchter hast nicht viel Handhabe nach dem Verkauf.

Einer von Deikoons Brüder wurde mit 8 Monaten vom Besitzer einschläfern lassen. Der Hund sollte am Samstag zum Züchter gebracht werden und wurde Freitag ohne Vorwarnung eingeschläfert :mad:
Auf meine Frage was er jetzt tun kann: NIX, weil der Hund stand ja nicht mehr in seinem Besitz :mad:

Und eine Vertragsstrafe, glaub ich mußt ja auch einklagen - eine langer Rechsstreit läßt grüßen - Ausgang: ungewiß :cool:
 
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