Dauert zwar noch ein Weilchen, weil ich noch einige Zeit studieren werde, aber danach ziehe ich in eine bereits vorhandene Eigentumswohnung. Da es mir bis jetzt (Mietwohnung) lt. Mietvertrag nicht erlaubt ist, einen Hund zu halten, würde es mich interessieren, wie das mit einer Eigentumswohnung ist:
Klar, meine Wohnung, also kann ich mir den Hund selbst erlauben.
Hab aber wo gelesen, dass da die Wohnungsbesitzerversammlung dagegen vorgehen kann, wenn die keinen Hund im Haus haben wollen.
Geht es da nur um "kläffende Problemhunde" oder können die mir auch einen kleinen harmlosen Wald-und-Wiesen-Mischling verbieten?
(Listi kommt leider bei mir eher nicht in Frage, nicht weil ich eine Hunde-Nazi wäre, sondern, weils die Anzahl der Tagesmuttis auf quasi Null einschränken würd. Wer macht schon einen Hfs für einen fremden Hund?)
Ich hätt grundsätzlich kein Problem, das mal bei so einer Versammlung anzusprechen, bzw mir was schriftliches von einem bestimmten Anteil oder allen Parteien zu holen und da auch bei meinem Augenlicht zu schwören den Hund am Gang an der Leine zu lassen und seinen Dreck weg zu machen,
wollte nur grundsätzlich wissen, ob ich da was verkehrt machen kann und das dann mal von vorherein zu vermeiden.
Kann da wer seine Erfahrung einbringen, wäre ur lieb. Wohne jetzt seit 10 Jahren in Wien, und würd mich freuen, wenn dem dann in zwei Jahren oder so nix mehr im Weg stünde!
lg,
Belanna
(Zum Haus: Altbau-Eigentumshaus, knapp 20 Wohnungen, zwei oder drei Wohnungen gehören einem Besitzer, sonst alles von Besitzern bewohnt, ein paar ältere Leute, zwei Familien mit größeren Kindern und eine Familie die über kurz oder lang bald Nachwuchs kriegen wird, sonst alleinstehende Leute oder Paare ohne Kinder)
Klar, meine Wohnung, also kann ich mir den Hund selbst erlauben.
Hab aber wo gelesen, dass da die Wohnungsbesitzerversammlung dagegen vorgehen kann, wenn die keinen Hund im Haus haben wollen.
Geht es da nur um "kläffende Problemhunde" oder können die mir auch einen kleinen harmlosen Wald-und-Wiesen-Mischling verbieten?
(Listi kommt leider bei mir eher nicht in Frage, nicht weil ich eine Hunde-Nazi wäre, sondern, weils die Anzahl der Tagesmuttis auf quasi Null einschränken würd. Wer macht schon einen Hfs für einen fremden Hund?)
Ich hätt grundsätzlich kein Problem, das mal bei so einer Versammlung anzusprechen, bzw mir was schriftliches von einem bestimmten Anteil oder allen Parteien zu holen und da auch bei meinem Augenlicht zu schwören den Hund am Gang an der Leine zu lassen und seinen Dreck weg zu machen,
wollte nur grundsätzlich wissen, ob ich da was verkehrt machen kann und das dann mal von vorherein zu vermeiden.
Kann da wer seine Erfahrung einbringen, wäre ur lieb. Wohne jetzt seit 10 Jahren in Wien, und würd mich freuen, wenn dem dann in zwei Jahren oder so nix mehr im Weg stünde!
lg,
Belanna
(Zum Haus: Altbau-Eigentumshaus, knapp 20 Wohnungen, zwei oder drei Wohnungen gehören einem Besitzer, sonst alles von Besitzern bewohnt, ein paar ältere Leute, zwei Familien mit größeren Kindern und eine Familie die über kurz oder lang bald Nachwuchs kriegen wird, sonst alleinstehende Leute oder Paare ohne Kinder)