viele möglichkeiten:
1) wenn der besitzer des privaten grundstücks den hund angefahren hat muß der besitzer des hundes selbst für die tierarztkosten aufkommen, weil derjenige mit seinem hund sich gar nicht auf dem grundstück aufhalten dürfte.
ABER: der besitzer des privaten grundstücks hat auch nicht das recht mutwillig den hund anzufahren, auch wenn es sich um seinen grund handelt.
laut tierschutzgesetz ist es gesetzwidrig einem tier schaden, leiden, schmerzen,angst,... mutwillig zuzufügen.
in so einem fall kann man als hundebesitzer anzeige wegen tierquälerei erstatten.
war es ein unfall, kann man gar nichts machen.
2) wo ist das passiert, wie sieht die gesetzlage dort mit maulkorb oder leinenzwang aus ???
hat der hundebesitzer nämlich seinen hund frei laufen lassen obwohl leinenzwang ist und dieser unfall ist passiert, muss der hundebesitzer in jedem fall den tierarzt selbst zahlen und froh sein, wenn er nicht noch eine anzeige wegen fahrlässigem handeln bekommt.
unabhängig davon wem das grundstück gehört, wenn es nicht mit absicht geschehen ist, zahlt der hundehalter seine tierarztkosten selber.
3) haben sich der autofahrer und der hundebesitzer auf privatem grundstück aufgehalten und keinem von beiden gehört dieses grundstück der hund war ordnungsgemäß verwahrt (z.b.: leine wenn leinenzwang) muss der autofahrer für den entstandenen schaden aufkommen.
4) handelt es sich um das private grundstück des hundehalters muss in jedem fall der autofahrer bezahlen.
also es kommt ganz darauf an.....
lg