hund angefahren!! wer muß zahlen??

vanessababy

Super Knochen
ich stells mal von einem anderen forum rein:

mein hund wurde auf unserem privatgrundstück angefahren und musste operiert werden!
meine frage: wer zahlt da die op? wir als besitzer oder der ,der ihn angefahren hat??????

er ist noch nicht versichert, wir haben ihn erst bekommen ist noch ein welpe(18 wochen)


der kleine hat einen oberschenkelbruch :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
dazu bräuchte mal mehr infos!! er ist auf einem privatgrundstück angefahren worden?? wem gehörte das und wer ist auf dem gefahren, sprich handelt es sich um einen weg, oder eine garagenzufahrt!!
 
viele möglichkeiten:

1) wenn der besitzer des privaten grundstücks den hund angefahren hat muß der besitzer des hundes selbst für die tierarztkosten aufkommen, weil derjenige mit seinem hund sich gar nicht auf dem grundstück aufhalten dürfte.
ABER: der besitzer des privaten grundstücks hat auch nicht das recht mutwillig den hund anzufahren, auch wenn es sich um seinen grund handelt.

laut tierschutzgesetz ist es gesetzwidrig einem tier schaden, leiden, schmerzen,angst,... mutwillig zuzufügen.

in so einem fall kann man als hundebesitzer anzeige wegen tierquälerei erstatten.

war es ein unfall, kann man gar nichts machen.


2) wo ist das passiert, wie sieht die gesetzlage dort mit maulkorb oder leinenzwang aus ???
hat der hundebesitzer nämlich seinen hund frei laufen lassen obwohl leinenzwang ist und dieser unfall ist passiert, muss der hundebesitzer in jedem fall den tierarzt selbst zahlen und froh sein, wenn er nicht noch eine anzeige wegen fahrlässigem handeln bekommt.

unabhängig davon wem das grundstück gehört, wenn es nicht mit absicht geschehen ist, zahlt der hundehalter seine tierarztkosten selber.


3) haben sich der autofahrer und der hundebesitzer auf privatem grundstück aufgehalten und keinem von beiden gehört dieses grundstück der hund war ordnungsgemäß verwahrt (z.b.: leine wenn leinenzwang) muss der autofahrer für den entstandenen schaden aufkommen.

4) handelt es sich um das private grundstück des hundehalters muss in jedem fall der autofahrer bezahlen.


also es kommt ganz darauf an.....


lg
 
Hallo an alle !

Es handelt sich darum: Unser Hund wurde auf unserem privatgrundstück von einem der bei uns auf Besuch war angefahren!
Er musste operiert werden da er einen oberschenkelbruch hatte!! :mad:

Bevor wir eine Anzeige machen wollen wir mal Fragen wie das mit der gesetzlichen Lage so ausschaut??

Wer muss die op zahlen? Es werden ja auch sicherlich auch noch nachuntersuchungen bei unserem Hund gemacht werden!

Danke für jede Hilfe

meli
 
meli3 schrieb:
Bevor wir eine Anzeige machen wollen wir mal Fragen wie das mit der gesetzlichen Lage so ausschaut??

Muss denn wirklich Anzeige gemacht werden? Gibt´s denn keine Möglichkeit der "gütlichen" Einigung? Also wenn mir das passiert, würde ich mich zumindest an den OP Kosten beteiligen. Weil die Schuldfrage ist immer so eine Sache. Ist der Hund plötzlich "unters" Auto gelaufen? Lag er schon dort? Schwierige Sache.

lg Friese
 
Ich denk mal das das ganze als "Sachbeschädigung" gewertet wird.

halte aber auch eine anzeige für nicht unbedingt nötig - vielleicht gibts ja doch die möglichkeit einer gütigen einigung :)
 
hallo,

also wäre mir das passiert, das ich als besucher auf dem privatgrundstück einen hund anfahre, wäre es für mich keine frage, die kosten zu übernehmen!
der hund hätte genauso gut ein kind sein können und da wäre die kleine unaufmerksamkeit sehr, sehr schwerwiegender :o

als autofahrer muss ich egal ob auf privatgrund oder öffentl. immer mit sowas rechnen. bevor ich ne anzeige krieg, zahl ichs lieber ;) oder einige mich mit den besitzern 50:50

lg
 
so blöd es auch klingt vielleicht kann euer besuch mal schauen ob er durch seine haushaltsversicherung abgedeckt ist- die müssten dann alle kosten übernehmen.
lg
katrin
 
Mein Hund wurde auch als Welpe angefahren, aber daran war er (wir) selber schuld!
Er lief auf die Straße und in dem Moment kam ein Auto! Der Fahrer blieb auch gleich stehen, was ja auch nicht immer der Fall ist.
Er hat sich nach dem Hund erkundigt und schaute sein Auto an ob da Schäden sind. Waren aber keine und wenn welche gewesen währen, dann hätten wir sie selber Zahlen müssen!

Auch die Kosten für die OP haben wir selber übernommen!

Ich würde auch mal sehen, ob man einer Anzeige aus dem Weg gehen kann! Überhaupt weil es ja ein Bekannter von euch ist!

LG Beate
 
hellokitty108 schrieb:
so blöd es auch klingt vielleicht kann euer besuch mal schauen ob er durch seine haushaltsversicherung abgedeckt ist- die müssten dann alle kosten übernehmen.
lg
katrin
Eventuell auch bei Verschulden durch die normale Auto-Haftpflicht
abgedeckt, da rechtlich eine Sachbeschädigung.
Anruf bei der Versicherung kann das abklären.
 
Die Haftpflichtversicherung vom Autofahrer sollte dafür eigentlich aufkommen - aber nur, wenn der Autofahrer die volle Schuld an dem Unfall trägt!! Wenn euch eine Teilschuld nachgewiesen werden kann (zB weil ihr den Hund nicht sicher verwahrt habt), dann bleibt ihr auf den OP-Kosten selber sitzen.
Ich schätze mal, im Normalfall hat der Hundebesitzer sicherzustellen, dass sein Hund so "verwahrt" ist, dass weder dem Hund noch anderen Personen oder Dingen Schaden zugeführt werden kann - und damit habt ihr automatisch eine Teilschuld.

Aber wie gesagt - ich würde mich eher mal mit dem Bekannten reden als gleich eine Anzeige zu machen. (Außerdem war der Unfall auf einem Privatgrundstück und ich glaube nicht, dass die Polizei bei "Sachbeschädigung" auf Privatgrund überhaupt eine Anzeige entgegen nimmt.)
 
meli3 schrieb:
Unser Hund wurde auf unserem privatgrundstück von einem der bei uns auf Besuch war angefahren! Er musste operiert werden da er einen oberschenkelbruch hatte!! :mad:

Die wesentliche Frage ist für mich, was der unfallbeteiligte Lenker zu der Sache überhaupt sagt. Ist er schuldeinsichtig oder lehnt er jede Verantwortung ab? Wie seid Ihr mit ihm inzwischen verblieben?

meli3 schrieb:
Bevor wir eine Anzeige machen wollen wir mal Fragen wie das mit der gesetzlichen Lage so ausschaut??

Das hängt für mich auch in erster Linie davon ab, ob Ihr mit dem Lenker in gutem Einvernehmen seid. Eine polizeiliche Anzeige kann natürlich erfolgen, wenn der Lenker seine (Mit)schuld bestreitet, Ihr aber der Ansicht seid, daß eine solche (Mit)schuld eventuell vorliegt.

Eine polizeiliche Anzeige führt aber allenfalls zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Angelegenheit, dabei geht es nur um die Klärung der Frage, ob ein strafrechtliches Verschulden des Lenkers vorliegt. Mit der Kostenfrage hat das also gar nichts zu tun, diese kann wiederum nur in einem zivilrechtlichen Schadenersatzprozeß geklärt werden, wenn Ihr als Hundebesitzer Euch mit dem Lenker nicht außergerichtlich, also am besten ganz einfach im persönlichen Gespräch, einigen könnt.

meli3 schrieb:
Wer muss die op zahlen? Es werden ja auch sicherlich auch noch nachuntersuchungen bei unserem Hund gemacht werden!

Ein Rechtsanwalt, möglichst versiert sowohl in Verkehrs- und Eigentumsrecht, kann Dir sicher besser helfen als jede/r hier, indem er Deine Aussichten auf Erfolg im Klagsfall beurteilt. Tip: Eine kostenlose anwaltliche Erstauskunft ist in Österreich sogar rechtlich zugesichert. Bei dem Streitwert und der Sachlage habe ich aber meine Bedenken, ob sich der Gerichtsweg lohnt, und eine Lösung auf "zivilem" Weg wäre so oder so mit Sicherheit für alle Beteiligten angenehmer.
 
Sheila schrieb:
Außerdem war der Unfall auf einem Privatgrundstück und ich glaube nicht, dass die Polizei bei "Sachbeschädigung" auf Privatgrund überhaupt eine Anzeige entgegen nimmt.

Warum sollte sie das nicht tun? Sachbeschädigung ist Sachbeschädigung und wird, sofern der Geschädigte eine Anzeige erstattet, als solche geahndet, auf wessen Grund auch immer sie begangen wird. Sachbeschädigung ist allerdings kein Offizialdelikt, also können sich Verursacher und Geschädigter auch privat einigen und auf eine Anzeige verzichten, wie es z.B. unter Bekannten der Regelfall sein dürfte.
 
Isegrim schrieb:
Sachbeschädigung ist Sachbeschädigung und wird, sofern der Geschädigte eine Anzeige erstattet, als solche geahndet, auf wessen Grund auch immer sie begangen wird.
Nicht ganz - wenn dir jemand auf einem Privatgrund ins Auto fährt (Parkschaden) und der Verursacher fährt weg, nimmt die Polizei keine Anzeige entgegen. Wenn der Verursacher eine Selbstanzeige macht, dann schon - nicht aber, wenn er Fahrerflucht begeht.
So ging's zwei Freundinnen von mir, die beide für den Unfall Zeugen hatten! Die mussten das über die Versicherungen regeln, so funktioniert's dann.

Allerdings würde ich auch meinen, dass hier ein privates Gespräch tausend mal mehr bringt als eine Anzeige. Außerdem bleibt halt die Frage offen, wie es überhaupt zu dem Unfall gekommen ist...
 
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