Hund allein auf Grundstück

melonchen

Neuer Knochen
Hallo,

meine Freundin hatte bis vor 2 Tagen einen Hund. Der Hund gehörte quasi der ganzen Familie (Vater, Tochter, Sohn). Gewohnt hat der Hund beim Vater, dem ein Haus mit großem Garten gehört. Tochter wohnt 1 km entfernt, Sohn wohnt auch noch beim Vater.
Der Hund durfte von Anfang an nie ins Haus, wohnte also im Garten. Hatte dort keine Hütte oder ähnliches, durfte aber im Stallgebäude schlafen. Er war langhaarig und dürfte mit Temperaturen kein problem gehabt haben. Schutztrieb hatte er null, sonst hätte es sicher Ärger mit den Nachbarn gegeben, da das Haus mitten in einer Siedlung liegt.
Der Vater hat aber seit 3 Jahren eine Freundin, die in Deutschland lebt und ist dementsprechend fast 50% der Zeit dort oder arbeiten. Der Sohn ist schwer in der Pubertät und ist wenn er nicht arbeiten geht, unterwegs, feiern, am Wochenende sowieso weg.

Die Tochter kommt regelmäßig alle paar Tage vorbei, jeweils für 1-2 Stunden.
Spazierengegangen mit dem Hund ist kaum mal jemand, da er auch nicht erzogen bzw. sozialisiert wurde und daher Fremde zwickte und auf andere Hunde losging.

Jetzt zum Schluss (Hund wurde alt) wurde dem Hund das alleinebleiben zusehends zur Qual. Er verbiss die Haustür, weil er rein wollte wenn niemand da war. Alles was gesagt wurde war dann, dass der Hund bald eingeschläfert werden würde wenn er das weiter tue. Schließlich sei er schon immer so gehalten worden und das könne ja nicht sein.

Wenn der Vater mehrere Tage weg ist und der Sohn auswärts schläft, war der Hund oft 2-3 Tage ganz allein im Garten/Stall. Futter und Wasser hatte er immer zur Verfügung und manchmal ging wohl auch eine Nachbarin mit ihm spazieren.

Jetzt hat mir meine Freundin eröffnet, alle alle wünschen sich uuuunbeding wieder einen Hund :mad:

Ich habe ihr erklärt, wie schlimm es für ein Rudeltier ist, ständig alleine sein zu müssen - ohne Ansprache und Gesellschaft. Ist ihr egal, sie halten das für ok und problemlos.
Dass ein neuer Hund evtl. viel bellen würde glauben sie nicht. Auch wollen sie - natürlich - einen Welpen. Ich stoße mit allen Ratschlägen und Kommentaren völlig auf taube Ohren.

Bitte sagt mir, dass es ein Gesetz gibt, das so eine Hundehaltung untersagt!!! Anders weiß ich mir nämlich nicht mehr zu helfen...

Lg Melanie
 
Hi

Wie es gesetzlich aussieht weiß ich nicht (es muss eine isolierte hundehütte da sein soweit i weiß aber ob der stall da auch zählt? KA..)

Nur frag sie mal WARUM sie überhaupt einen Hund will wenn doch eh keiner Zeit dafür hat..

lg
 
Hm, ok, sonst werde ich selbst mal stöbern gehn im Gesetzestext...

Warum sie alle einen Hund wollen? Ja weils sooo ruhig ist jetzt daheim und weil einen ja niemand begrüßt wen sie kommen.... Ist nicht mehr als ein Einrichtungsgegenstand, der sich auch so zu verhalten hat *grrr*
 
Was ist denn mit dem "alten" Hund passiert, wurde der eingeschläfert weil er vor lauter triestem Dasein verhaltensauffällig war und blieb?

Versuchs mal beim zuständigen Amtstierarzt, der kann dir sicher Auskunft geben, oder der zuständigenTierombudsstelle.
 
HI

So habs mal rausgesucht..

Allgemeine Anforderungen an das Halten von Hunden

1) Hunde müssen min. einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfniss entsprechend,ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden

2) Hunde, die vorwiegend in geschlossenen Räumen zb Wohnungen gehalten werden, muss mehrmals täglich die Möglichkeit zur Kot und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden.

3) Hunden muss min. zweimal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden.

(und dann gibts noch 4 zur mehrhunde haltung und 5 wegen abgabealter der welpen)

Anforderunegen an das Halten von Hunden im Freien

1) Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass das Tier auf Grund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist und ihm Gelegenheit gegebe wurde, sich an die Witterungsverhältnisse, die mit der Haltung im Freien verbunden sind, anzupassen.

2) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund eine Schutzhütte zur Verfügung steht, den den Anforderungen nach Abs. 3 entspricht und außerhalb der Schutzhütte zusätzlich ein witterungsgeschützer,schattiger,wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.

3) Die Schutzhütte muss aus Wärmegedämmten Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich darin nicht verletzten und trocken liegen kann. Sie muss einen der Wetterseite abgewandten Zugang haben, über eine für den HUnd geeignete Unterlage verfügen, trocken und sauber gehalten werden und so bemessen sein das der Hund:
1) sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen kann
2) Der Innenraum mit seiner Körperwärme warmhalten kann,sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

4) Werden Hunde im Freien in Gruppen gehalten so müssen die Hundehütten und Liegeplätze so dimensioniert sein un in so großer Zhal vorhanden sein, dass alle Tiere der Gruppe sie gleichzeitig konfliktfrei nützen können.

Braucht den teil mit der Zwingerhaltung und Füttern/Pflege auch?

lg
 
Hi, wow danke fürs raussuchen!!

Wär super wenn du mir den Rest auch reinkopierst evtl ist noch das mit der Zwingerhaltung von interesse.
Glaube am ehesten würde der teil mit dem täglich zweimaligen Kontakt mit Menschen zum tragen kommen - wobei dann e wieder Ausreden kommen dass die Nachbarin ja vorbeikommt und so :/

Der alte Hund lag vorgestern tot im Garten :( Gott sei dank blieb im stressiges Einschläfern oder ähnliches erspart. Wurde dann morgens gefunden...

Lg Melanie
 
Der alte Hund lag vorgestern tot im Garten :( Gott sei dank blieb im stressiges Einschläfern oder ähnliches erspart. Wurde dann morgens gefunden...

...alleine gelebt , alleine gestorben !

Das einschläfern wäre wohl wirklich für den armen stress gewesen, gesellschaft war er ja nimmer gewohnt **schwer schluck**

Dir viel glück beim ausreden !!!!
 
Hi

Scannen geht net- aber ich hab ja 2 Hände ;)


1.4 Anforderung an die Zwingerhaltung

1) eine dauerhafte Zwingerhaltung ist verboten. Hunden ist min. einmal täglich entsprechend ihrem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.
2) Jeder Zwinger muss über eine uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche von 15m2 verfügen. In dieser Fläche ist der Platzbedarf für eine Hundehütte nicht eingerechnet. Für jeden weiteren Hund sowie für jede Hündin mit Welpen bis zu eiem Alter von acht Wochen muss eine zusätzliche uneingeschränkt benutzbare Grundfläche von 5 m2 zur Verfügung stehen.
3)Die Einfriedung des Zwingers muss s beschaffen sein, dass der Hund sie nicht zerstören,nicht überwinden und sich nicht daran verletzten kann. Einfriedungen müssen mindestens 1.8m hoch sein und ausreichend tief im Boden verankert sein.
4) An der Hauptwetterseite muss der Zwinger geschlossen ausgeführt sein. Die Zwingertüren sind an der Zwingerinnenseite mit einem Drehknauf auszustatten. Die Türen sind so auszustatten, dass sie nach innen aufschwingen.
5) Der Zwingerboden und alle Einrichtungen des Zwingers müssen so gewählt und gestaltet werden, dass die Gesundheit des Hundes nicht beeinträchtigt wird und das sie sich nicht verletzten können. Der Boden ist so auszuführen, dass Flüssigkeit abfließen kann. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, das sich die Hunde nicht gegenseitig verletzten können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Außerhalb der Hundehütte muss eine Liegefläche aus wärmedämmenden Material bereitgestellt werden. Das Innere des Zwingers muss sauber,ungezieferfrei und trocken gehalten werden.
6) Der Zwinger muss ausreichend natürlich beleuchtet sein.
7)In Zwingern sind bauliche Vorkehrungen derart zu treffen, dass für alle im Zwinger gehaltenen Hunde jederzeit schattige Plätze zuer Verfügung stehen.
8) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe,die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten im Spring erreichen kann, keine stromführenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann,oder Vorrichtungen,die elektrische Impulse aussenden, angebracht sein.
9) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in einem Zwinger gehalten, so sind die Zwinger so anzuordnen, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben. Bei unverträglichen Hunden ist Sichtkontakt untereinander zu verhindern.

1.5. Fütterung und Pflege

1) Der Halter hat dafür zu Sorgen, dass dem Hund in seinem gewohnten Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zuer Verfügung steht.
2) Der Halter hat den Hund mit geeignetem Futter in ausrechender Menge und Qualität zu versorgen
3)Dr Halter hat
1. den Hund unter berücksichtigung der Rasse regelmäßig zu pflegen und für seine Gesundheit sorge zu tragen.
2. für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemp. zu sorge, wenn der Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt , und
3. den Aufenthaltsbereich des Hundes sauber und ungezieferfrei zu halten. Der Kot ist täglich zu entfernen.

lg
 
Oben