dani599
Super Knochen
Das einzige was mir wirklich Sorgen macht, ist der Auszug aus der Hausordnung von Wiener Wohnen:
Zitat:
Tierhaltung:
Die Haltung von in Wohnungen allgemein üblichen Haustieren ist prinzipiell gestattet, sofern sie nicht zu Belästigungen anderer Hausbewohner führt. Die Haltung gefährlicher Tiere (Schlangen, Spinnen et cetera ist dagegen verboten!)
Hunde sind in der Wohnhausanlage an der Leine zu führen!
Durch Tiere verursachte Verunreinigungen sind von dem/der Besitzer/in auf eigene Kosten zu beseitigen. Ergeben sich aus der Haltung eines Tieres begründete Beschwerden, sind die Ursachen vom Tierhalter abzustellen. Geschieht das nicht, wird die Tierhaltung untersagt und das Tier ist vom Tierhalter aus der Wohnung zu entfernen. Im Streitfall hat das Gericht zu entscheiden.
---------------
Das heisst also, wenn sie sich belästigt fühlt (was sie ja tut), dann müssen die Hunde raus!? Na echt super!

Zitat:
Tierhaltung:
Die Haltung von in Wohnungen allgemein üblichen Haustieren ist prinzipiell gestattet, sofern sie nicht zu Belästigungen anderer Hausbewohner führt. Die Haltung gefährlicher Tiere (Schlangen, Spinnen et cetera ist dagegen verboten!)
Hunde sind in der Wohnhausanlage an der Leine zu führen!
Durch Tiere verursachte Verunreinigungen sind von dem/der Besitzer/in auf eigene Kosten zu beseitigen. Ergeben sich aus der Haltung eines Tieres begründete Beschwerden, sind die Ursachen vom Tierhalter abzustellen. Geschieht das nicht, wird die Tierhaltung untersagt und das Tier ist vom Tierhalter aus der Wohnung zu entfernen. Im Streitfall hat das Gericht zu entscheiden.
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Das heisst also, wenn sie sich belästigt fühlt (was sie ja tut), dann müssen die Hunde raus!? Na echt super!

