Wer seinen Hund im Tierheim abgibt, muss damit rechnen, dass er die damit verbundenen Kosten im folgenden Fall rund 10,-- EUR pro Tag - selbst tragen muss. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße unlängst entschieden. Der Halter eines Staffordshire-Terrier hatte sein Tier im Juli 2003 abgeben müssen, weil er nach Angaben des Gerichtes als nicht geeignet galt, den Hund zu halten. Das zuständige Ordnungsamt verlangte von dem Mann daraufhin 3.700,-- EUR jährlich, um die Tierheim-Kosten decken zu können. Das Gericht entschied, dass nicht die Allgemeinheit, sondern der Eigentümer des Hundes die Kosten zu tragen habe.
Wenn das Schule macht, gibt es eine Flut ausgesetzter Hunde. Oder sie werden eben eingeschläfert. Wer kann und/oder will sich solche Kosten leisten?
Da hat ein Richter wieder nicht überlegt, welche Folgen das hat.
Wenn das Schule macht, gibt es eine Flut ausgesetzter Hunde. Oder sie werden eben eingeschläfert. Wer kann und/oder will sich solche Kosten leisten?
Da hat ein Richter wieder nicht überlegt, welche Folgen das hat.