Und es geht wieder was weiter´:
Frau
Tanja Salbrechter
per E-Mail:
tsalbrechter@hotmail.com
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 60
Veterinäramt
Viehmarktgasse 5-7
1030 Wien
Tel.: (+431) 79514-DW
Fax: (+431) 79514-99-97619
E-Mail:
post@m60.magwien.gv.at
http://www.wien.gv.at/veterinaer
http://www.tierschutzinwien.at
MA 60 03430/2005/0002 Wien, 07.12.2005
Anfrage zur Haltung von Frettchen
Sehr Frau Salbrechter!
Die Magistratsabteilung 60 möchte Ihnen hiermit auf diesem Wege mitteilen, dass die Firma ATV-plus, mit dem Sitz in Wien 2., Aspernbrückengasse 2, über die mit 01.01.2005 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen bezüglich Film- und Fernsehaufnahmen mit Tieren informiert wurde. Dieses allgemeine Rundschreiben wurde vom Veterinäramt der Stadt Wien mit Mai dieses Jahres an alle hierorts ansässigen Film- und Fernsehgesellschaften versandt, von denen bekannt war, dass Tiere für Dreharbeiten herangezogen werden.
Filmaufnahmen von Tieren in ihrer natürlichen Umgebung sind jedoch von den Bestimmungen des § 28 Tierschutzgesetz, BGBL. Nr. 118/2004, ausgenommen und benötigen daher keine Bewilligung.
Es gelten jedoch auch für diese Tierhaltungen die Bestimmungen und Anforderungen des Bundestierschutzgesetzes.
Das Veterinäramt der Stadt Wien möchte Ihnen abschließend zusichern, dass umgehend entsprechende Recherchen eingeleitet werden, um die von Ihnen beanstandete Frettchenhaltung einer Überprüfung gemäß den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und dessen Verordnungen zu unterziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Abteilungsleiter:
Dr. Wolfgang Pichler
DW: 97633
Dr. Walter Reisp
Veterinärdirektor