heute bei tausche familie

Ned schrieb:
Bei Wasser- und Sumpfschildkröten wird das schwierig. Allerdings sind auch hier die Aquarien in der Regel zu klein.

Tschüss

Ned

PS: Bei Zierfischen übrigens auch :D

Hi Ned,
Fische und dergleichen sind natürlich ausgenommen - obwohl, ein Swimmingpool mit den richtigen Bedingungen sicher besser wäre, als die kleinen Glaskästen die manche Aquarium nennen.

Grüße an alle Aquarianer

lg
Tanja u Winterpelzbande
 
Und es geht wieder was weiter´:









Frau
Tanja Salbrechter

per E-Mail: tsalbrechter@hotmail.com

Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 60
Veterinäramt
Viehmarktgasse 5-7
1030 Wien
Tel.: (+431) 79514-DW
Fax: (+431) 79514-99-97619
E-Mail: post@m60.magwien.gv.at
http://www.wien.gv.at/veterinaer
http://www.tierschutzinwien.at




MA 60 03430/2005/0002 Wien, 07.12.2005

Anfrage zur Haltung von Frettchen


Sehr Frau Salbrechter!

Die Magistratsabteilung 60 möchte Ihnen hiermit auf diesem Wege mitteilen, dass die Firma ATV-plus, mit dem Sitz in Wien 2., Aspernbrückengasse 2, über die mit 01.01.2005 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen bezüglich Film- und Fernsehaufnahmen mit Tieren informiert wurde. Dieses allgemeine Rundschreiben wurde vom Veterinäramt der Stadt Wien mit Mai dieses Jahres an alle hierorts ansässigen Film- und Fernsehgesellschaften versandt, von denen bekannt war, dass Tiere für Dreharbeiten herangezogen werden.
Filmaufnahmen von Tieren in ihrer natürlichen Umgebung sind jedoch von den Bestimmungen des § 28 Tierschutzgesetz, BGBL. Nr. 118/2004, ausgenommen und benötigen daher keine Bewilligung.

Es gelten jedoch auch für diese Tierhaltungen die Bestimmungen und Anforderungen des Bundestierschutzgesetzes.

Das Veterinäramt der Stadt Wien möchte Ihnen abschließend zusichern, dass umgehend entsprechende Recherchen eingeleitet werden, um die von Ihnen beanstandete Frettchenhaltung einer Überprüfung gemäß den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und dessen Verordnungen zu unterziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Abteilungsleiter:

Dr. Wolfgang Pichler
DW: 97633

Dr. Walter Reisp
Veterinärdirektor
 
Und es geht wieder was weiter´:









Frau
Tanja Salbrechter

per E-Mail: tsalbrechter@hotmail.com

Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 60
Veterinäramt
Viehmarktgasse 5-7
1030 Wien
Tel.: (+431) 79514-DW
Fax: (+431) 79514-99-97619
E-Mail: post@m60.magwien.gv.at
http://www.wien.gv.at/veterinaer
http://www.tierschutzinwien.at




MA 60 03430/2005/0002 Wien, 07.12.2005

Anfrage zur Haltung von Frettchen


Sehr Frau Salbrechter!

Die Magistratsabteilung 60 möchte Ihnen hiermit auf diesem Wege mitteilen, dass die Firma ATV-plus, mit dem Sitz in Wien 2., Aspernbrückengasse 2, über die mit 01.01.2005 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen bezüglich Film- und Fernsehaufnahmen mit Tieren informiert wurde. Dieses allgemeine Rundschreiben wurde vom Veterinäramt der Stadt Wien mit Mai dieses Jahres an alle hierorts ansässigen Film- und Fernsehgesellschaften versandt, von denen bekannt war, dass Tiere für Dreharbeiten herangezogen werden.
Filmaufnahmen von Tieren in ihrer natürlichen Umgebung sind jedoch von den Bestimmungen des § 28 Tierschutzgesetz, BGBL. Nr. 118/2004, ausgenommen und benötigen daher keine Bewilligung.

Es gelten jedoch auch für diese Tierhaltungen die Bestimmungen und Anforderungen des Bundestierschutzgesetzes.

Das Veterinäramt der Stadt Wien möchte Ihnen abschließend zusichern, dass umgehend entsprechende Recherchen eingeleitet werden, um die von Ihnen beanstandete Frettchenhaltung einer Überprüfung gemäß den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und dessen Verordnungen zu unterziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Abteilungsleiter:

Dr. Wolfgang Pichler
DW: 97633

Dr. Walter Reisp
Veterinärdirektor
 
Wollt euch nur sagen, dass das weiße Frettchen letzte Woche gestorben ist-woran, hab ich leider nicht erfahren-wird wohl ein 'kleiner Unfall' passiert sein?! So wie die Kinder mit dem Frettchen umgegangen sind....furchtbar!!!!

P.S. Ich weiß das deswegen, weil meine Schwägerin eine Freundin hat, die im gleichen Haus wohnt, wie die Leute!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sabine,
ja kann ein Unfall sein oder einfach "Unachtsamkeit" - da Frettchen Krankheiten oft bis zum Schluss überspielen und so tun oft als wär nichts, können sie bei unaufmerksamen Menschen schon mal "einfach" sterben.

Gute, verantwortungsvolle Frettchenhalter merken schon vorher, wenn was nicht passt, dann gibts eh nur mehr TA-Besuch und hoffen.

Danke fürs Bescheid geben und schade dass eines nicht überlebte. Wär schön, wenn man den Grund erfahren könnte. Leider sterben viele einen einsamen Tod: meist dazu noch ohne Partner, einsam in einem kleinen Käfig, ohne einen Menschen der sich kümmert ("war halt einfach hin - das Vieh", sagens dann und putzen den Hasenstall wieder aus, der im Kuhstall stand).

lg
Tanja u Winterpelzbande
 
aber vor allem - seit wann ist das eine "beruf"sbezeichnung? :D

(ich werde jetzt auch züchten - cattleweiler :D :D :D )
 
ein auszug aus ihrer hp:

So müssen wir Mitglied in einem Zuchtbuch führenden Hundeverband sein (für uns ist das der ÖKV/FCI/ÖHU/EHU), damit unsere Welpen ordentliche Papiere erhalten. Bevor ein Wurf verkauft werden kann (die Welpen müssen zu diesem Zeitpunkt mindestens 8 Wochen alt sein) haben wir einiges an Vorleistung erbracht.

wem untersteht ihre zucht jetzt?
 
Vermehrerin triffts wohl eher..:mad:

Ist jetzt schon die zweite Hundehändlerin in dieser Serie..
 
Andererseits weisen sie darauf hin das der Stammbaum nicht die Kosten einer seriösen Aufzucht ausmacht. Und das ein Züchter der die Welpen um ca ein Drittel billiger verkauft keinesfalls seriös sein kann. :confused:
 
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