Hereinrufen: vorsitzen vs. einspringen (BGH)

Hey, ich wünsch euch allen viel Glück und Erfolg für Eure Antritte! :)

Ich wollt eigentlich am Samstag in Böheimkirchen bei der OG-Prüfung antreten um das auswärts-starten etwas zu trainieren und dabei routinierter zu werden. Aber nachdem sie 34°C angesagt haben, hab ich mich wieder abgemeldet. Chin ist ab 20°C warm, ab 25 findet sie´s nicht mehr sooo leiwand. Bis 30 hätt sie "durch müssen". Aber über 30 ist für uns jenseits von gut und böse. :o

du könntest bei uns am 11.7. antreten, wird nur eine gaaanz kleine prüfung mit nur ein paar teilnehmern (unter 10) ;)
 
also wenn das einspringen flott und die grundstellung dann exakt ist, wird dir in der BGH kein richter was abziehen, wenn er keine perfekte körperspannung hat.

Du hast vollkommen Recht, aber mir ist der Richter ziemlich egal wenn ICH nicht zufrieden bin. In weiten Teilen ist es einfach eine persönliche Vorliebe ;).

Ich werd mein Wuzzele am Sonntag vermutlich doch gleich ins Fuß abrufen. Das macht er super und sollt ers versauen ist es auch egal, weil er beim "hier" ohnehin Punkte gezogen bekommen hätte (Führerhilfe, weit weg, schief).

Haaaaa ich freu mich schon!
 
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