Borderfanatic
Profi Knochen
Hallo,
ich hoffe, das ist jetzt kein Doppelpostin, habe es jedoch sonst nicht gefunden. Bitte nehmt Euch einen moment Zeit und lest diese unglaublich traurige Geschichte zu einem Hund und seiner Familie. Mit hat es während des Lesens Kehle & Herz zusammengeschnürt
Mailt Eure Meinungen an die angegebene Adresse, weiter unten findet Ihr auch eine Onlinepetition. - Ich habe sie schon unterzeichnet...
Traurige Grüsse
Gesa & Borderbande
PS: zur Weiterleitung bestimmt!
****************
Hallo,
es wäre schön, wenn diese Mail weitergeleitet werden könnte, damit möglichst
viele Menschen sich hier engagieren und an die Stadt Stadtallendorf
schreiben. Auch in Foren darf gern gepostet werden.
Vielen Dank!
Heidrun Ubrig
Webmaster Externer Link (öffnet in neuem Fenster) www.tierheim-alsfeld.de
----------------------------------
DANA
- eine Leidensgeschichte von Hund und Besitzer -
Dana ist ein kleines englisches Bulldoggenmädchen, geboren im April 2004.
Ende August letzten Jahres wurde die damals 16 Monate alte Hündin vom
Ordnungsamt in Stadtallendorf sichergestellt und den Besitzern die Abgabe an
unser Tierheim aufgegeben.
Vorausgegangen war ein Vorfall auf dem Grundstück der Familie, bei dem Dana
nach einer Nachbarin der Besitzer geschnappt hatte - allerdings nachdem die
Nachbarin nach Dana geschlagen hatte. Seitdem ist die Hündin das Objekt
behördlicher Verfügungen. Die Ordnungsbehörde Stadtallendorf nahm die für
"gefährliche Hunde" geltenden Vorschriften zur Grundlage. Die Besitzer
mussten daraufhin einen Sachkundenachweis und mehrere andere Auflagen
erfüllen.
Daraufhin wurde ein erster Wesenstest in Angriff genommen. Hierbei wollte
die Prüferin den direkten Kontakt mit Dana erzwingen. Trotz mehrfachem
Zurückweichen und eindeutigem Fluchtverhalten von Dana musste die Hündin auf
Wunsch der Prüferin auf sie "geworfen" werden. Der Hund solle zu ihr, egal,
ob er wolle oder nicht. Später bestand die Prüferin darauf, die Hündin am
Hinterteil anzufassen. Dana wollte immer wissen, was dort "hinten" geschah
und drehte sich immer wieder zur Prüferin herum. Die Prüfung wurde dann
abgebrochen.
Die Halteerlaubnis wurde versagt, Dana kam ins Tierheim.
Dana wurde daraufhin am 03.12.2005 einem zweiten Wesenstest unterzogen, den
Dana - erwartungsgemäß - bestand. Wir alle freuten uns, denn üblicherweise
wird ein Hund nach einem bestandenen Wesenstest wieder an die Besitzer
herausgegeben und die Halteerlaubnis erteilt. Leider meinte es das Schicksal
mit Dana anders.
Die Stadt Stadtallendorf erkennt den zweiten Wesenstest bis heute nicht an
und versucht mit allen Mitteln, eine Herausgabe an ihre Familie zu
verhindern. Daher ist der gesamte Vorgang seit Monaten beim
Verwaltungsgericht Gießen anhängig und mehrere Gutachter und Anwälte
streiten sich um die Auswertung der verschiedenen Wesenstests in diversen
Schreiben. Noch immer ist kein Termin für eine Hauptverhandlung anberaumt,
der die Situation endlich zum Guten für Hund und Herrchen wenden könnte.
Leidtragende in diesem Fall sind die völlig verzweifelten Besitzer und
natürlich vor allem die seit viel zu langer Zeit nahezu verwaiste
Junghündin.
Seitdem befindet sich die junge Dame auf vier Pfoten also bei uns im
Tierheim und leidet unsäglich unter der Trennung von ihrem Herrchen und
ihrem Frauchen. Die Beziehung zwischen der braun-weißen Bulldoggendame und
ihren Besitzern ist von großer Liebe und Innigkeit geprägt. Daher
durchleiden Hund und Halter seit August 2005 die Hölle auf Erden dank der
bürokratischen Handhabung. Die Familie besucht seit Monaten ihre über alles
geliebte Hündin täglich und nimmt dabei über 70 km Fahrt in Kauf, nur, um
bei ihrem Hund sein zu dürfen. Dazu kommen die enormen Kosten, die die
Familie für die täglichen Besuche ihres Tieres aufwendet. Dana und auch ihre
Familie leben jedoch von diesen Momenten, sie allein geben ihnen Kraft,
nicht aufzugeben.
Wir sind der Auffassung, dass die Hündin zu ihrem Herrchen und zu ihrem
Frauchen gehört. Dass sie endlich wieder nach Hause kommen sollte.
Wir verstehen nicht, warum nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung
eine vorläufige Halteerlaubnis für die Besitzer mit der Auflage erteilt
werden kann, die Hündin außerhalb des Hauses nur mit Leine und Maulkorb zu
führen.
Da die Stadt Stadtallendorf dies jedoch verweigert, verbleibt Dana wohl noch
weitere Monate oder Jahre bei uns im Tierheim. Dass alles aufgrund eines
Vorfalls, der dem natürlichen Verhalten der Hündin entsprach?
Welcher Hund würde es sich gefallen lassen, von einer ihm fremden Person im
eigenen Revier geschlagen zu werden?
Wir erleben hier Dana als sehr personenbezogenen Vierbeiner, der loyal zu
seinen Menschen steht und zur Zurückhaltung neigt. Zu uns ist sie total
verschmust, sehr liebebedürftig und freut sich über jede menschliche
Gesellschaft.Wann darf diese junge Hündin endlich wieder nach Hause?
Unterstützen Sie uns, dass Dana endlich wieder heim darf und wenden Sie sich
an:
Der Magistrat der Stadt Stadtallendorf
Bahnhofstr. 2
35260 Stadtallendorf
Tel.: 0 64 28 / 707 - 0
Fax: 0 64 28 / 707 - 400
e-mail: magistrat@stadtallendorf.de
Wir berichten weiter!
------------------------------------------------------------
Tierheim Alsfeld - Jahnstr. 67 - 36304 Alsfeld Tel. 06631-2800 - Fax
06631-919750 info@tierheim-alsfeld.de - Externer Link (öffnet in neuem Fenster) www.tierheim-alsfeld.de
Öffnungszeiten: Alle Tage von 14.00 - 18.00 Uhr (auch Samstag und Sonntag),
Mittwoch geschlossen
__________________
Onlinepetition: http://www.online-petition.de/petitions.php?id=211
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Mailt Eure Meinungen an die angegebene Adresse, weiter unten findet Ihr auch eine Onlinepetition. - Ich habe sie schon unterzeichnet...
Traurige Grüsse
Gesa & Borderbande
PS: zur Weiterleitung bestimmt!
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Hallo,
es wäre schön, wenn diese Mail weitergeleitet werden könnte, damit möglichst
viele Menschen sich hier engagieren und an die Stadt Stadtallendorf
schreiben. Auch in Foren darf gern gepostet werden.
Vielen Dank!
Heidrun Ubrig
Webmaster Externer Link (öffnet in neuem Fenster) www.tierheim-alsfeld.de
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DANA
- eine Leidensgeschichte von Hund und Besitzer -
Dana ist ein kleines englisches Bulldoggenmädchen, geboren im April 2004.

Ende August letzten Jahres wurde die damals 16 Monate alte Hündin vom
Ordnungsamt in Stadtallendorf sichergestellt und den Besitzern die Abgabe an
unser Tierheim aufgegeben.
Vorausgegangen war ein Vorfall auf dem Grundstück der Familie, bei dem Dana
nach einer Nachbarin der Besitzer geschnappt hatte - allerdings nachdem die
Nachbarin nach Dana geschlagen hatte. Seitdem ist die Hündin das Objekt
behördlicher Verfügungen. Die Ordnungsbehörde Stadtallendorf nahm die für
"gefährliche Hunde" geltenden Vorschriften zur Grundlage. Die Besitzer
mussten daraufhin einen Sachkundenachweis und mehrere andere Auflagen
erfüllen.
Daraufhin wurde ein erster Wesenstest in Angriff genommen. Hierbei wollte
die Prüferin den direkten Kontakt mit Dana erzwingen. Trotz mehrfachem
Zurückweichen und eindeutigem Fluchtverhalten von Dana musste die Hündin auf
Wunsch der Prüferin auf sie "geworfen" werden. Der Hund solle zu ihr, egal,
ob er wolle oder nicht. Später bestand die Prüferin darauf, die Hündin am
Hinterteil anzufassen. Dana wollte immer wissen, was dort "hinten" geschah
und drehte sich immer wieder zur Prüferin herum. Die Prüfung wurde dann
abgebrochen.

Die Halteerlaubnis wurde versagt, Dana kam ins Tierheim.
Dana wurde daraufhin am 03.12.2005 einem zweiten Wesenstest unterzogen, den
Dana - erwartungsgemäß - bestand. Wir alle freuten uns, denn üblicherweise
wird ein Hund nach einem bestandenen Wesenstest wieder an die Besitzer
herausgegeben und die Halteerlaubnis erteilt. Leider meinte es das Schicksal
mit Dana anders.
Die Stadt Stadtallendorf erkennt den zweiten Wesenstest bis heute nicht an
und versucht mit allen Mitteln, eine Herausgabe an ihre Familie zu
verhindern. Daher ist der gesamte Vorgang seit Monaten beim
Verwaltungsgericht Gießen anhängig und mehrere Gutachter und Anwälte
streiten sich um die Auswertung der verschiedenen Wesenstests in diversen
Schreiben. Noch immer ist kein Termin für eine Hauptverhandlung anberaumt,
der die Situation endlich zum Guten für Hund und Herrchen wenden könnte.
Leidtragende in diesem Fall sind die völlig verzweifelten Besitzer und
natürlich vor allem die seit viel zu langer Zeit nahezu verwaiste
Junghündin.
Seitdem befindet sich die junge Dame auf vier Pfoten also bei uns im
Tierheim und leidet unsäglich unter der Trennung von ihrem Herrchen und
ihrem Frauchen. Die Beziehung zwischen der braun-weißen Bulldoggendame und
ihren Besitzern ist von großer Liebe und Innigkeit geprägt. Daher
durchleiden Hund und Halter seit August 2005 die Hölle auf Erden dank der
bürokratischen Handhabung. Die Familie besucht seit Monaten ihre über alles
geliebte Hündin täglich und nimmt dabei über 70 km Fahrt in Kauf, nur, um
bei ihrem Hund sein zu dürfen. Dazu kommen die enormen Kosten, die die
Familie für die täglichen Besuche ihres Tieres aufwendet. Dana und auch ihre
Familie leben jedoch von diesen Momenten, sie allein geben ihnen Kraft,
nicht aufzugeben.
Wir sind der Auffassung, dass die Hündin zu ihrem Herrchen und zu ihrem
Frauchen gehört. Dass sie endlich wieder nach Hause kommen sollte.
Wir verstehen nicht, warum nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung
eine vorläufige Halteerlaubnis für die Besitzer mit der Auflage erteilt
werden kann, die Hündin außerhalb des Hauses nur mit Leine und Maulkorb zu
führen.
Da die Stadt Stadtallendorf dies jedoch verweigert, verbleibt Dana wohl noch
weitere Monate oder Jahre bei uns im Tierheim. Dass alles aufgrund eines
Vorfalls, der dem natürlichen Verhalten der Hündin entsprach?
Welcher Hund würde es sich gefallen lassen, von einer ihm fremden Person im
eigenen Revier geschlagen zu werden?
Wir erleben hier Dana als sehr personenbezogenen Vierbeiner, der loyal zu
seinen Menschen steht und zur Zurückhaltung neigt. Zu uns ist sie total
verschmust, sehr liebebedürftig und freut sich über jede menschliche
Gesellschaft.Wann darf diese junge Hündin endlich wieder nach Hause?
Unterstützen Sie uns, dass Dana endlich wieder heim darf und wenden Sie sich
an:
Der Magistrat der Stadt Stadtallendorf
Bahnhofstr. 2
35260 Stadtallendorf
Tel.: 0 64 28 / 707 - 0
Fax: 0 64 28 / 707 - 400
e-mail: magistrat@stadtallendorf.de
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Tierheim Alsfeld - Jahnstr. 67 - 36304 Alsfeld Tel. 06631-2800 - Fax
06631-919750 info@tierheim-alsfeld.de - Externer Link (öffnet in neuem Fenster) www.tierheim-alsfeld.de
Öffnungszeiten: Alle Tage von 14.00 - 18.00 Uhr (auch Samstag und Sonntag),
Mittwoch geschlossen
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Onlinepetition: http://www.online-petition.de/petitions.php?id=211