Besichtigungstermine für das Objekt gibt es meistens mehrere, wobei da meistens der Masseverwalter bzw. ein von ihm beauftragter Makler dabei sind. Die Noch-Besitzer des Objekts können das nicht verhindern oder unterbinden.
Das ist in Deutschland anders, weil eine vorherige Besichtigung des Hauses nicht möglich ist, wenn der Besitzer dem nicht zustimmt... er muss auch den Gutachter oder Sachverständigen nicht ins Haus lassen, was auch vom Amtsgericht nicht angeordnet werden kann..
Somit liegt dem Amtsgericht nur ein unabhängiges Gutachten über das Objekt vor, was auch vom Amtsgericht beauftragt wurde, um den Verkehrswert zu ermitteln.
Das Gutachten bzw Verkehrswertgutachten berücksichtigt auch nicht alle Aspekte. So ist oft nicht bekannt, ob alle Baumaßnahmen eine Baugenehmigung haben. Es können Altlasten im Boden sein oder sind nicht aufgeführt sowie fehlende Anschlüsse was Straße oder Kanalisation betrifft. Wurde die Grundsteuer vom Noch-Eigentümer nicht bezahlt, kommt auch die auf die neuen Eigentümer zu.
Zudem hat der Käufer einer ersteigerten Immobilie kein Anspruch auf Gewährleistung. Mängelhaftung gibt es bei ersteigerten Objekten nicht.
Es gibt wirklich gute Schnäppchen, aber auch viele Schattenseiten bei einer Zwangsversteigerung. Es können noch Rechte des Schuldners das Haus belasten, weil er und seine Familie auch bis zum Zuschlag ein mietfreies Wohnrecht haben. Weigert sich der alte Eigentümer auszuziehen, muss der neue Eigentümer seine Räumung beim Amtsgericht erwirken. Auch hier können zusätzliche Kosten durch eine Zwangsräumung anfallen, was zudem mit viel Ärger verbunden ist.
Deshalb sollte man sich vorab sehr genau über das Haus informieren. Entweder versuchen mit dem Eigentümer zu sprechen, weigert der sich, mit der Bank versuchen einen Besichtigungstermin mit dem alten Eigentümer zu vereinbaren.
Grundsätzlich aber sollte man die Finger von Häusern lassen, wenn die alten Eigentümer uneinsichtig und niemanden ins Haus lassen, weil man dann wirklich die Katze im Sack ersteigern kann...