Haus ersteigern....

Wenn die Bank die Versteigerung veranlasst hat (was meistens der Fall ist), dann muss die Liegenschaft mindestens zur Höhe des aushaftenden Kreditbetrages zuzügl. Zinsen und Verzugszinsen weg gehen. Der Ersteigernde erhält sie dann ja lastenfrei.


Kenne da auch andere Fälle, da blieb dann der Restbetrag eben dem Schuldner als Schulden.
 
Das kommt drauf an...wenn die Liegenschaft einen geringeren Wert hat, als an Kredit ausständig ist, dann wird die Bank zwar versuchen, das Beste rauszuholen, muss sich aber trotzdem mit dem Mindestgebot (wenn nicht mehr geboten wird) einverstanden erklären. Denn das Mindestgebot wird in dem Fall mit der Bank als Gläubiger vorab besprochen, und diese muss sich einverstanden erklären...meistens geht so eine Versteigerung ja einher mit einem Privatkonkurs, wo man eine Zahlungsquote anbieten muss, die die Gläubiger annehmen können. In so einem Fall wird das Haus auch beim Mindestgebot lastenfrei übergeben, da sich vorab jeder Gläubige eben mit der angebotenen Quote einverstanden erklären muss.
 
Das Mindestgebot ist soweit ich weiß fast immer die Hälfte des vom Sachverständigen geschätzten Wertes. In Einzelfällen darf auch ein höheres Mindestgebot festgelegt werden. Mit der aushaftenden Kreditsumme hat das eher wenig zu tun?
 
Das Mindestgebot ist soweit ich weiß fast immer die Hälfte des vom Sachverständigen geschätzten Wertes. In Einzelfällen darf auch ein höheres Mindestgebot festgelegt werden. Mit der aushaftenden Kreditsumme hat das eher wenig zu tun?

Stimmt, hats auch nicht ;) Und ja, das Mindestgebot ist in der Regel die Hälfte des vom Sachverständigen geschätzen Wertes.

Dass solche Versteigerungen erst beim 3. Mal offen sind, hab ich hier in A noch nie gehört...auch in meiner Ausbildung nie.
 
Besichtigungstermine für das Objekt gibt es meistens mehrere, wobei da meistens der Masseverwalter bzw. ein von ihm beauftragter Makler dabei sind. Die Noch-Besitzer des Objekts können das nicht verhindern oder unterbinden.

Das ist in Deutschland anders, weil eine vorherige Besichtigung des Hauses nicht möglich ist, wenn der Besitzer dem nicht zustimmt... er muss auch den Gutachter oder Sachverständigen nicht ins Haus lassen, was auch vom Amtsgericht nicht angeordnet werden kann..

Somit liegt dem Amtsgericht nur ein unabhängiges Gutachten über das Objekt vor, was auch vom Amtsgericht beauftragt wurde, um den Verkehrswert zu ermitteln.

Das Gutachten bzw Verkehrswertgutachten berücksichtigt auch nicht alle Aspekte. So ist oft nicht bekannt, ob alle Baumaßnahmen eine Baugenehmigung haben. Es können Altlasten im Boden sein oder sind nicht aufgeführt sowie fehlende Anschlüsse was Straße oder Kanalisation betrifft. Wurde die Grundsteuer vom Noch-Eigentümer nicht bezahlt, kommt auch die auf die neuen Eigentümer zu.

Zudem hat der Käufer einer ersteigerten Immobilie kein Anspruch auf Gewährleistung. Mängelhaftung gibt es bei ersteigerten Objekten nicht.

Es gibt wirklich gute Schnäppchen, aber auch viele Schattenseiten bei einer Zwangsversteigerung. Es können noch Rechte des Schuldners das Haus belasten, weil er und seine Familie auch bis zum Zuschlag ein mietfreies Wohnrecht haben. Weigert sich der alte Eigentümer auszuziehen, muss der neue Eigentümer seine Räumung beim Amtsgericht erwirken. Auch hier können zusätzliche Kosten durch eine Zwangsräumung anfallen, was zudem mit viel Ärger verbunden ist.

Deshalb sollte man sich vorab sehr genau über das Haus informieren. Entweder versuchen mit dem Eigentümer zu sprechen, weigert der sich, mit der Bank versuchen einen Besichtigungstermin mit dem alten Eigentümer zu vereinbaren.

Grundsätzlich aber sollte man die Finger von Häusern lassen, wenn die alten Eigentümer uneinsichtig und niemanden ins Haus lassen, weil man dann wirklich die Katze im Sack ersteigern kann...
 
Danke liebe Wuffler aus Deutschland, aber wenn das bei euch anders als in Ö ist - bitte mich nicht verwirren:o (ziehe aus Infos, wie das in D gehandhabt wird keinen Nutzen, wenn ich Info über die Vorgangsweise in Ö benötige).
 
Danke liebe Wuffler aus Deutschland, aber wenn das bei euch anders als in Ö ist - bitte mich nicht verwirren:o (ziehe aus Infos, wie das in D gehandhabt wird keinen Nutzen, wenn ich Info über die Vorgangsweise in Ö benötige).

Es stimmt, es macht Unterschiede ob in Österreich oder Deutschland ein Haus versteigert wird.. Bei euch ist es besser, weil der Noch-Eigentümer Interessenten ins Haus lassen muss... Steht hier alles schön beschrieben..

http://www.immobilien.net/wohnen/finanzieren/finanzierungs-tipps/versteigerungen/

Also, dann keine Kommentare mehr aus Deutschland zur Zwangsversteigerung, weil nur Irreführend... ;) Viel Erfolg!
 
Das Mindestgebot ist soweit ich weiß fast immer die Hälfte des vom Sachverständigen geschätzten Wertes. In Einzelfällen darf auch ein höheres Mindestgebot festgelegt werden. Mit der aushaftenden Kreditsumme hat das eher wenig zu tun?

Wenn die Bank die Versteigerung veranlasst hat, dann kann das Mindestgebot auch 70 % betragen. Wie gesagt, die Bank steigert - wenn Gefahr besteht, dass die aushaftende Kreditsumme nicht erreicht wird - selbst mit. Es ist bei jeder Versteigerung, wo ein Bankkredit aushaftet, jemand von der Bank dabei (hatte selbst oft genug das "Vergnügen").
 
Oben