Hamburger Urteil

H

Helga

Guest
Für mich der "Aufreger" des heutigen Tages; dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Eltern des getöteten Buben und gleich ein zweiter in die Gesichter der vielen, vielen "normalen" Hundehalter, die unter den HVO's stöhnen, ganz zu schweigen vom Hundeelend, das durch diese Tat heraufbeschworen wurde.
Helga
 
Sollte dieses Urteil jetzt so abschreckend sein das so ein Vorfall in Zukunft nicht mehr passiert ?

Oder will man dieses, mit der Verordnung oder dem zukünftigen Bundesgesetz erreichen ?

Ich muss ja echt zugeben, unsere Politiker haben echt was auf dem Kasten
Und auf die Deutsche Justiz kann man sich ebenso verlassen,

Unser Ibrahim hat echt Glück gehabt, dass er kein Deutscher ist,
denn dann hätte er sich einen 10 Jahresvertrag mit der JVA eingefangen.

Ich bin echt so Stolz auf unsere Politiker und unsere Justiz,
jetzt nach diesem harten Urteil, passiert bestimmt nichts mehr,
jetzt haben sie uns vor Nachahmern geschützt.
Jetzt wird keiner mehr seinen Hund aggressiv machen
und ihn dann als Status Symbol benutzen.
Jetzt hat man mal wirklich hart durchgegriffen.
Und falls doch nicht ?????
Na ja egal, Hauptsache die Haare liegen und die Diäten stimmen.

Mit kaempferischen Gruessen
gegen Rasselisten aller Art,
besonders gegen die LHV
und der Diskriminierung von Hund und Halter.

Thorsten und ODIN aus Dortmund Familienhund@web.de

Nur wer gegen den Strom schwimmt,
kann die Quelle (des Uebels) erreichen.

Wenn es keine Listen-Hunde im Himmel gibt,
dann will ich, wenn ich sterbe, dorthin gehen,
wo auch die Listen-Hunde hin gehen.
 
Gibt es in Deutschland Untersuchungen, ob sich die Darstellung von Politikern, kann auch sein Vizekanzlern, in Medien und Fernsehen als Prügler von Staatsorganen negativ auswirkt auf das Verhalten von normalen Staatsbürgern. Tragen solche Medienberichte dazu bei, dass Normalbürger ihre Aggression gegen Hundebesitzer einschränken ? Longline
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Helga:
Für mich der "Aufreger" des heutigen Tages; dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Eltern des getöteten Buben und gleich ein zweiter in die Gesichter der vielen, vielen "normalen" Hundehalter, die unter den HVO's stöhnen, ganz zu schweigen vom Hundeelend, das durch diese Tat heraufbeschworen wurde.
Helga
[/quote]

Hallo Helga,
ich finde auch, das Urteil ist der Schwere der Tat absolut nicht angemessen.

****Ich habe in das Hunde-Info-Forum eine Fax-Vorlage hineingepostet.****
Mit diesem Formularschreiben können wir dem zuständigen Staatsanwaltschaft sagen, was wirklich "Im Namen des Volkes" wäre, nämlich ein Revisionsverfahren mit dem Ziel einer einigermaßen angemessenen Verurteilung der Täter!
 
Hallo Familienhund,
wie hast du das mit Ibrahim und seinem Glück, kein Deutscher zu sein, gemeint? Ich hoffe,nicht so wie ich es verstanden habe, sonst würdest du nicht gegen den Strom schwimmen, sondern mit ihm. Zumindest dem mit dem braunen Wasser, der leider immer breiter wird.
Unbehagliche Grüße von
ottokar
 
>>Unser Ibrahim hat echt Glück gehabt, dass er kein Deutscher ist, denn dann hätte er sich einen 10 Jahresvertrag mit der JVA eingefangen.>>

Hallo Thorsten,
§ 15 StGB "Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln"

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Fahrlässig handelt, wer in pflichtwidriger Unvorsichtigkeit die Folge seines Verhaltens nicht bedenkt oder darauf nicht Rücksicht nimmt. "Pflichtwidrig ist die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beobachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist"

all diese schlauen Aussagen liegen in diesem Urteil. Wäre Ibrahim Kulunk ein abtrünniger Moslem und hätte vorher anständig gesoffen, hätte er Strafminderung bekommen wegen Vollrausch (verminderter Schuldfähigkeit)!
Das sind Gesetzte nicht war, ich fass es einfach nicht, wieso der Staatsanwalt es nicht auf Vorsatz gebracht hat.
Schliesslich hatte Ibo Auflagen zu befolgen, gegen die er vorsätzlich verstossen hat.

Thorsten was meinst Du, ob der Richter etwa bedroht wird? Da geht was nicht mit rechten Dingen zu. In der letzten Anhörung sagte er noch "Herr Kulunk, sie haben eine ganze Nation gespalten" und jetzt zieht er den Schwanz ein. Vielleicht hast Du Recht, Ausländer haben Bonuspunkte in der Urteilsfindung, ich muss es leider fast schon annehmen.
 
Der Staatsanwalt hat lt. APA-Meldung von heute (siehe Hunde-Info-Forum) wegen zu geringem Strafausmaß Revision gegen das Urteil eingelegt.
 
Aber hallo - hat doch der liebe Gott ein klein wenig Verstand über das Gericht in Hamburg herabfallen lassen!
lg
Helga
 
zuerst einmal:

Freude, nichts als Freude über diesen Schritt der Staatsanwaltschaft.

In einem Revisionsverfahren wird bekanntlich der Tathergang und die Entstehung zu dieser Tat genauer abgehandelt.
Ich hoffe, hier wird endlich bemerkt, das Herr K. vorsätzlich und nicht fahrlässig gehandelt hat.
Er hat bewusst die Leinen und Maulkörbe der beiden Hunde in seiner Wohnung zurückgelassen. Es ist unstrittig, dass er Auflagen zu erfüllen hatte.

Gruss
Ilselore




[Dieser Beitrag wurde von Ilselore am 23. Januar 2001 editiert.]
 
Völlig Wuascht ob der Staff-Besitzer deutscher oder türke war - auf alle fälle eine drecksau sondergleichen !!!
Wegen dem Vollpumperer hamma jetzt schon fast ein jahr die Nachrichten voll.
Stellt euch mal vor der gute Ibrahim hätte Alfred oder Fritz geheissen und kurze Haare gehabt ... da wär sofort wieder von rassistischen Motiven ausgegangen worden..
So oder so ... Verantwortung für den eigenen Hund übernehmen!!!
 
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