Lisa40
Neuer Knochen
Hallo,
Bitte gebt mir ratschläge was ich dagegen machen kann bzw. soll?
Wir wohnen in einem Einfamilienhaus das Cousin und Cousine geerbt haben. Im 1 St.wohnt der Cousin mit Frau u. 4 Kindern und Hund.
Die Cousine hat an uns Ehepaar 3 Katzen und mittelgroße Mischlingshündin das Erdgeschoss vermietet. Mit Gartenbenützung.
Im Mietvertrag haben wir nichts gegen Hundehaltung stehen und bevor wir sie uns genommen haben haben wir auch die Mieter u. unsere Vermieterin gefragt ob dies ok ist. Kein Einwand.
Wir holten unser Mädel mit 3 Monaten,leider passierte es am Anfang das sie ihr Häufchen gemacht hat im Garten. Haben dieses auch immer sofort weck geräumt.Ist ja selbstverständlich.Jetzt ist unsere Maus 7 Monate u.stubenrein.
Jedenfalls ist es jetzt so das wir von den Mitbewohnern eine sogenannte
Gartenordnung bekommen haben wo drinnen steht:
Ihr Hund darf NICHT mehr bis zum 1 Lebensjahr in den Garten. Muß IMMER AN DIE LEINE genommen werden. Und auf der Terrasse (diese gehört zu unserer Whg.) muß sie auch ANGELEINT sein.LEINENPFLICHT!!
Im Anschluß an diese Zeit wird geprüft ob der Hund auch wirklich GARTENTAUGLICH ist.
Unsere Vermieterin meinte wir solln halt unsere an die Leine nehmen und schaun das wir gut miteinander auskommen.
Der Hund von denen darf ohne Leine laufen, verrichtet seine Geschäfte im Garten und wir sollten jetzt unsere anleinen???Bitte wie soll denn das gehen???
Bitte was solln wir da bloß machen??Unsere sitzt natürlich vor der Terrassentüre und winselt wenn sie den anderen sieht.
Bitte bräuchten dringend einen Rat?????
Lieben Gruß Lisa
Bitte gebt mir ratschläge was ich dagegen machen kann bzw. soll?
Wir wohnen in einem Einfamilienhaus das Cousin und Cousine geerbt haben. Im 1 St.wohnt der Cousin mit Frau u. 4 Kindern und Hund.
Die Cousine hat an uns Ehepaar 3 Katzen und mittelgroße Mischlingshündin das Erdgeschoss vermietet. Mit Gartenbenützung.
Im Mietvertrag haben wir nichts gegen Hundehaltung stehen und bevor wir sie uns genommen haben haben wir auch die Mieter u. unsere Vermieterin gefragt ob dies ok ist. Kein Einwand.
Wir holten unser Mädel mit 3 Monaten,leider passierte es am Anfang das sie ihr Häufchen gemacht hat im Garten. Haben dieses auch immer sofort weck geräumt.Ist ja selbstverständlich.Jetzt ist unsere Maus 7 Monate u.stubenrein.
Jedenfalls ist es jetzt so das wir von den Mitbewohnern eine sogenannte
Gartenordnung bekommen haben wo drinnen steht:
Ihr Hund darf NICHT mehr bis zum 1 Lebensjahr in den Garten. Muß IMMER AN DIE LEINE genommen werden. Und auf der Terrasse (diese gehört zu unserer Whg.) muß sie auch ANGELEINT sein.LEINENPFLICHT!!
Im Anschluß an diese Zeit wird geprüft ob der Hund auch wirklich GARTENTAUGLICH ist.
Unsere Vermieterin meinte wir solln halt unsere an die Leine nehmen und schaun das wir gut miteinander auskommen.
Der Hund von denen darf ohne Leine laufen, verrichtet seine Geschäfte im Garten und wir sollten jetzt unsere anleinen???Bitte wie soll denn das gehen???
Bitte was solln wir da bloß machen??Unsere sitzt natürlich vor der Terrassentüre und winselt wenn sie den anderen sieht.
Bitte bräuchten dringend einen Rat?????
Lieben Gruß Lisa