Also ich verstehe nur mehr Bahnhof!!
Ab wann muss gechippt werden?
Die einander vielfach überschneidenden Regelungen der EU (Heimtierausweis), des Bundestierschutzgesetzes und seiner Durchführungsverordnungen, die derzeit nur als Entwürfe vorliegen und des bisher geltenden Landestierschutzrechtes Wien machen es schwierig zu beurteilen, ab wann welche Tiere nun gechippt sein müssen.
Das Bundestierschutzgesetz, das mit 1. Jänner 2005 in Kraft tritt, sieht vor, dass alle Hunde und Katzen gechippt und registriert - wie und wo ist noch offen sein müssen. Für schon in Österreich lebende Tiere gibt es jedoch eine Übergangsfrist von einem Jahr, sodass diese Chippflicht erst mit Anfang 2006 tatsächlich eintritt und überwacht werden kann. Für Hunde und Katzen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Österreich geboren oder nach Österreich verbracht werden, gilt jedoch eine 3-monatige Übergangsfrist. Dazu kommt, dass nur für Tiere, die länger als ein Monat in Österreich sind, diese Chippflicht gilt, so dass de facto auch für Welpen bzw. nach Österreich verbrachte Tiere die Chippflicht tatsächlich erst mit Mai 2005 einsetzt. Allerdings sind die Verordnungen, die diese Termine regeln, noch nicht publiziert und es ist noch möglich, dass sich hier Änderungen ergeben; die Kammer wird darüber berichten.
Davon unabhängig ist die bereits bestehende Chippflicht bei der Ausstellung eines EU-Heimtierausweises, der für Reisen innerhalb der EU ab dem 1. Oktober 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben ist. Allerdings kann die Chippung auch durch eine gut lesbare Tätowierung ersetzt werden.
Dazu kommt, dass auch hier eine Übergangsregelung besteht: Wer sein Tier vor dem 1. Oktober 2004 gültig gegen Tollwut hat impfen lassen, kann mit dieser Bescheinigung für die Dauer der Wirksamkeit der Impfung in Österreich 1 Jahr noch mit der alten Impfbescheinigung sein Tier innerhalb der EU verbringen. Im alten gelben Impfpass muss aber auch die Chipnummer vermerkt sein.
Eine besondere Situation besteht in Wien: Hier hat das Landesrecht ab dem 1. Jänner 2004 die verpflichtende elektronische Kennzeichnung von Hunden vorgesehen, jedoch mit einer Übergangsbestimmung von einem Jahr, also bis 1. Jänner 2005. Da auf Grund des neuen Bundestierschutzgesetzes das Land Wien die Zuständigkeit zur Regelung dieser Frage verloren hat, gilt diese Regelung ab 1. Jänner 2005 nicht mehr und es tritt die oben dargestellte Neuregelung Chippflicht von Hunden und Katzen mit Übergangsbestimmung bis Anfang 2006 in Kraft. Es ist sicher nicht einfach, diesen Fristendurcheinander Tierbesitzern verständlich zu machen: Tierärztinnen und Tierärzte, die in Wien Hundehalter darauf hingewiesen haben, dass ihre Tiere ab Jänner 2005 gechippt sein müssen, haben das jedoch auf Basis des geltenden Wiener Landesrechtes zu Recht getan.
Ab wann muss gechippt werden?
Die einander vielfach überschneidenden Regelungen der EU (Heimtierausweis), des Bundestierschutzgesetzes und seiner Durchführungsverordnungen, die derzeit nur als Entwürfe vorliegen und des bisher geltenden Landestierschutzrechtes Wien machen es schwierig zu beurteilen, ab wann welche Tiere nun gechippt sein müssen.
Das Bundestierschutzgesetz, das mit 1. Jänner 2005 in Kraft tritt, sieht vor, dass alle Hunde und Katzen gechippt und registriert - wie und wo ist noch offen sein müssen. Für schon in Österreich lebende Tiere gibt es jedoch eine Übergangsfrist von einem Jahr, sodass diese Chippflicht erst mit Anfang 2006 tatsächlich eintritt und überwacht werden kann. Für Hunde und Katzen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Österreich geboren oder nach Österreich verbracht werden, gilt jedoch eine 3-monatige Übergangsfrist. Dazu kommt, dass nur für Tiere, die länger als ein Monat in Österreich sind, diese Chippflicht gilt, so dass de facto auch für Welpen bzw. nach Österreich verbrachte Tiere die Chippflicht tatsächlich erst mit Mai 2005 einsetzt. Allerdings sind die Verordnungen, die diese Termine regeln, noch nicht publiziert und es ist noch möglich, dass sich hier Änderungen ergeben; die Kammer wird darüber berichten.
Davon unabhängig ist die bereits bestehende Chippflicht bei der Ausstellung eines EU-Heimtierausweises, der für Reisen innerhalb der EU ab dem 1. Oktober 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben ist. Allerdings kann die Chippung auch durch eine gut lesbare Tätowierung ersetzt werden.
Dazu kommt, dass auch hier eine Übergangsregelung besteht: Wer sein Tier vor dem 1. Oktober 2004 gültig gegen Tollwut hat impfen lassen, kann mit dieser Bescheinigung für die Dauer der Wirksamkeit der Impfung in Österreich 1 Jahr noch mit der alten Impfbescheinigung sein Tier innerhalb der EU verbringen. Im alten gelben Impfpass muss aber auch die Chipnummer vermerkt sein.
Eine besondere Situation besteht in Wien: Hier hat das Landesrecht ab dem 1. Jänner 2004 die verpflichtende elektronische Kennzeichnung von Hunden vorgesehen, jedoch mit einer Übergangsbestimmung von einem Jahr, also bis 1. Jänner 2005. Da auf Grund des neuen Bundestierschutzgesetzes das Land Wien die Zuständigkeit zur Regelung dieser Frage verloren hat, gilt diese Regelung ab 1. Jänner 2005 nicht mehr und es tritt die oben dargestellte Neuregelung Chippflicht von Hunden und Katzen mit Übergangsbestimmung bis Anfang 2006 in Kraft. Es ist sicher nicht einfach, diesen Fristendurcheinander Tierbesitzern verständlich zu machen: Tierärztinnen und Tierärzte, die in Wien Hundehalter darauf hingewiesen haben, dass ihre Tiere ab Jänner 2005 gechippt sein müssen, haben das jedoch auf Basis des geltenden Wiener Landesrechtes zu Recht getan.