Habe meinen Hund umsonst gechipt!?

sag ich auch,
danke schön!!!!
Ich kann sogar Änderungen ( Adresswechsel etc. )online durchführen, nur Markerl hab ich bei Animaldata keins gekriegt, buh schluchz, hab ich mir von der Behindertenwerkstätte in St. P. machen lassen.
Hab ja noch einen Hund zum Chippen, der kann ja dann Tasso- Mitglied werden. ;)
glg Henny
 
so.
hab fibi jetzt auch bei tasso reg lassen - mal schauen ob ´ne rückmeldung kommt...

die von animldata gehen mir auf die nerven...
fibi wurde vom TA d züchterin registriert allerdings erst jetzt, obwohl sie schon vor monaten gechippt wurde...
egal - auf alle fälle stimmt d name nicht u ich hab keine berechtigung zum daten ändern, das übl passwort (geb datum) funkt nicht
ich hab denen schon 2x mail geschrieben - ohne reaktion...
saftladen :mad:
 
wollt nur mal sagen das meine ganzen tiere auch bei tasso registriert sind also meine katzen und auch jeder pflegehund der zu mir kommt wird dort registriert.
find ich total super und muß auch zugeben das ich ein rießen tasso fan bin :D

mfg manu
 
@ borderfanatic

Der "Europäische Heimtierausweis" wurde meiner Meinung nach eingeführt, um unterschiedliche Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren im Reiseverkehr innerhalb der EU zu beenden (Vereinigtes Königreich, Schweden und Irland ausgenommen). Nun hat sich Italien urplötzlich mit Sonderbestimmungen, die nicht mit anderen Ländern akkordiert wurden zu Wort gemeldet.

Dieses "Ausscheren" aus der Gemeinschaft finde ich schon "dramatisch"!

Weder Deutschland noch Österreich hat, im zumindest letzten Jahrzehnt, besondere Bestimmungen für Fleischfresserwelpen unter 3 Monaten verlangt (deine Infos bzgl Gesundheitsbescheinigung für Deutschland dürften reichlich überholt sein).
Im Gegenteil: Du kannst eben mit deinen Welpen(unter 4 Monaten) in der gesamten EU herumwieseln wie du willst, ausgenommen Italien, wo dies ab jetzt unter Strafe steht!

LG

Doron
 
passt zwar nicht so ganz rein..

aber wie wollen die kontrollieren, dass alle Katzen gechipt sind?

1. bei Wohnugnskatzen ist es unsinnig
2. bei Freilaufkatzen kann niemandem nachgewiesen werden, dass die Katze ihm gehört
3. wie soll das bei den Bauernhofkatzen gehen???


Aber so wies aussieht, kommt mein Wuff nicht ums chippen herum :( (bin da noch ziemlich skeptisch wegen ev. "Nebenwirkungen")
 
oh no, also muss ich meine katze chippen lassen??

Geh das is aber ein Dreck, wofür denn bitteeee????

(meine katze läuft im sommer immer in den wald und so...

na toll, da freu ma uns aba :cool:
 
Ich lasse meine Katzen nicht chippen, sehe nicht ein warum und wie AS schon gesagt hat, wer will es kontrollieren und vor allem wie? :confused:

Meine Hunde sind gechippt und ich lasse auch alle Findlinge und Pfleglinge chippen.

lg Katrin
 
naaj soweit ich das verstanden hab, müssen momentan "nur" die Katzen in Wien gechipppt werden. und halt Katzen und Frettchen, wenn sie verreisen.. (ok beim verreisen seh ichs ja noch irgendwie ein)

aber wie bitte um himmels willen, wollen die das bei den Katzen kontrollieren? Wenn bei mir jemand an der Tür läutet, hocken meine Mietzen unterm Bett :D dann müsst ich nur noch schnell Futterschüsseln und Wassernapf wegräumen und halt die Decken und Katzenhaare entfernen *lol* und das Badezimmer zumachen und voilà: ich hab gar keine Katzen :D
 
doron schrieb:
@ borderfanatic

Der "Europäische Heimtierausweis" wurde meiner Meinung nach eingeführt, um unterschiedliche Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren im Reiseverkehr innerhalb der EU zu beenden (Vereinigtes Königreich, Schweden und Irland ausgenommen). Nun hat sich Italien urplötzlich mit Sonderbestimmungen, die nicht mit anderen Ländern akkordiert wurden zu Wort gemeldet.

Dieses "Ausscheren" aus der Gemeinschaft finde ich schon "dramatisch"!

So hat jeder seine Sichtweise. Dramatisch finde ich ganz andere Sachen. Dramatisch finde ich, dass neu beitretende EU Länder noch kein Tierschutzgesetz in "unserer Form" benötigen, bzw eine lange Übergangszeit haben, um dies zu ändern, dramatisch finde ich, dass auch in EU Ländern Tiere in den Tierheimen nach teilweise 2 Wochen getötet werden - um nurmal bei den Tieren zu bleiben...

Da finde ich das Einreiseverbot ungeimpfter Haustiere als kaum erwähnenswert - muss ich ganz ehrlich sagen.

doron schrieb:
Weder Deutschland noch Österreich hat, im zumindest letzten Jahrzehnt, besondere Bestimmungen für Fleischfresserwelpen unter 3 Monaten verlangt (deine Infos bzgl Gesundheitsbescheinigung für Deutschland dürften reichlich überholt sein).



Ich weiss nicht, wieviel Du praktisch mit der Ein- und Ausfuhr zu tun hast?! Fakt ist, dass Du KEINEN ungeimpften Welpen ohne Gesundheitszeugnis vom Amt hier über den Zoll bekommst.

In Düsseldorf sind die AMtsVets teilweise so streng, dass sie solche Hunde gleich mal eben beschlagnahmen!


doron schrieb:
Im Gegenteil: Du kannst eben mit deinen Welpen(unter 4 Monaten) in der gesamten EU herumwieseln wie du willst, ausgenommen Italien, wo dies ab jetzt unter Strafe steht!

Bei Gelegenheit suche ich gerne nochmal die Vorschriften raus - ich sage Dir, da wirst Du mit den Ohren schlackern!!

LG

Gesa & Borderbande
 
Voila:


*************
Neue Verordnung für EU-Länder:

Ab dem 03.07.2004 tritt die neue EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26.05.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten und aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Diese Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung darstellen. Weiterhin besagt die Verordnung, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Norm nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden.

Bei Einreise muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres - gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut - mit einem inaktiverten Impstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.

Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein , oder wenn es seine Mutter begleiten, von der es noch abhängig ist.

Bei der Einreise von Heimtieren aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Großbritannien/Nordirland, Schweden und Irland muss der Impferfolg gegen Tollwut durch Antikörperbestimmung (Mindesthöhe des Antikörpertiters: 0,5 IU/ml), nachgewiesen sein. Der Abstand zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme beträgt mindestens 120 Tage (Schweden) bzw. ca. 4 Wochen (Empfehlung für Großbritannien/Nordirland) und längstens 365 Tage. Diese Antikörperbestimmung braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn ein Tier nach einer Antikörperbestimmung entsprechend der Empfehlungen des Impfstoffherstellers ohne Unterbrechung regelmäßig wieder geimpft wurde. Weniger als drei Monate alte Hunde und Katzen dürfen nicht einreisen, bevor sie das für die Impfung erforderliche Alter erreicht haben und ein Antikörpertest gemacht wurde, es sei denn, die zuständige Behörde gewährt eine Ausnahmeregelung. die Verbringung von bis zu 5 Tieren innerhalb der Mitgliedsstaaten ist zulässig.

Bei der Einreise von Heimtieren aus Drittländern Andora, Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan in einen EU-Mitgliedsstaat gelten die Bestimmungen zum Tollwutschutz entsprechend der Ausfuhr aus einem EU-Mitgliedsstaat. Bei der Einfuhr aus einem anderen als den aufgeführten Drittländern in einen EU-Mitgliedsstaat müssen die Tiere tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm) sowie einen Tollwuttiter von 0,5 IU/ml aufweisen (Abstand zur letzten Tollwutimpfung mindestens 30 Tage, Zeitpunkt der Blutentnahme spätestens 3 Monate vor Einreise). Diese Antikörperbestimmung braucht nicht wiederholt weder, wenn das Tier gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers in den dafür vorgesehene Zeitabständen wiederholt geimpft wurde. Die Frist von 3 Monaten gilt nicht im Fall der Wiedereinführung eines Heimtieres, aus dessen Ausweis hervorgeht, dass das Ergebnis der Tollwutantikörpermessung ausreichend war, bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat. Der amtliche Tierarzt muss hierbei die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse bescheinigen.

(textquelle: http://www.tierarzt-uhl.de/Einreise.htm)


...soviel zu meinem wahnsinnig veralteten Wissensstand :cool:



Gesa & Borderbande
 
Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein , oder wenn es seine Mutter begleiten, von der es noch abhängig ist.

Na also geht ja!

An der Grenze nach Italien befindet sich aber niemansd mehr der irgendwas kontrolliert , ich hab seit dem Sommer 2 mal die Grenze an verschiedenen Stellen überquert. Aber da war keiner ,der unsere neuen schönen :D Pässe sehen wollte!!!

Aber was ma ham des hamma, ungültig werdens ja sicher net und aus de EU treten wir sicher auch net aus :rolleyes:

daher wieder mal viel Lärm um nix

lg Henny
 
Uns wenn die Italiener so Ausnahmeregelungen haben wollen wie die Briten und Iren, dann müssen sie halt auch kontrollieren. Sonst sind ihre Gesetze ziemlich zahnlos.

hab zuerst ein bisserl zu früh aufs Absenden gedrückt, sind nette Sachen für den Fehlersammelthread dabei,
ich weiß :o

Henny
 
@borderfanatic

Na, da bin ich aber froh, daß wenigstens ein Staat in der EU die Welpen kontrolliert! Österreich (hat übrigens exakt die gleichen Bestimmungen wie Deutschland) fordert seit Jahrzehnten weder Gesundheitsbescheinigung noch Tollwutimpfung für Fleischfresser unter 3 Monaten im privaten Reiseverkehr. Ab 1. Okt 2004 wird lediglich eine eindeutige Kennzeichnung und ein E-Heimtierausweis im Einklang mit den relevanten gemeinschaftlichen Bestimmungen verlangt. Eine Kontrolle an den österreichischen Aussengrenzen ist seit 1. Mai 2004 nicht mehr vorgesehen. Eine Überprüfung der Bestimmungen erfolgt lediglich infolge eines sogenannten Anlassfalles (TW Verdacht, Bissverletzung, allgemeiner Verkehrskontrolle, etc.....)

LG

Doron
 
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