Habe meinen Hund umsonst gechipt!?

doron

Junior Knochen
Also ich verstehe nur mehr Bahnhof!!



Ab wann muss gechippt werden?

Die einander vielfach überschneidenden Regelungen der EU (Heimtierausweis), des Bundestierschutzgesetzes und seiner Durchführungsverordnungen, die derzeit nur als Entwürfe vorliegen und des bisher geltenden Landestierschutzrechtes Wien machen es schwierig zu beurteilen, ab wann welche Tiere nun gechippt sein müssen.
Das Bundestierschutzgesetz, das mit 1. Jänner 2005 in Kraft tritt, sieht vor, dass alle Hunde und Katzen gechippt und registriert - wie und wo ist noch offen sein müssen. Für schon in Österreich lebende Tiere gibt es jedoch eine Übergangsfrist von einem Jahr, sodass diese Chippflicht erst mit Anfang 2006 tatsächlich eintritt und überwacht werden kann. Für Hunde und Katzen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Österreich geboren oder nach Österreich verbracht werden, gilt jedoch eine 3-monatige Übergangsfrist. Dazu kommt, dass nur für Tiere, die länger als ein Monat in Österreich sind, diese Chippflicht gilt, so dass de facto auch für Welpen bzw. nach Österreich verbrachte Tiere die Chippflicht tatsächlich erst mit Mai 2005 einsetzt. Allerdings sind die Verordnungen, die diese Termine regeln, noch nicht publiziert und es ist noch möglich, dass sich hier Änderungen ergeben; die Kammer wird darüber berichten.
Davon unabhängig ist die bereits bestehende Chippflicht bei der Ausstellung eines EU-Heimtierausweises, der für Reisen innerhalb der EU ab dem 1. Oktober 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben ist. Allerdings kann die Chippung auch durch eine gut lesbare Tätowierung ersetzt werden.
Dazu kommt, dass auch hier eine Übergangsregelung besteht: Wer sein Tier vor dem 1. Oktober 2004 gültig gegen Tollwut hat impfen lassen, kann mit dieser Bescheinigung für die Dauer der Wirksamkeit der Impfung in Österreich 1 Jahr noch mit der alten Impfbescheinigung sein Tier innerhalb der EU verbringen. Im alten gelben Impfpass muss aber auch die Chipnummer vermerkt sein.
Eine besondere Situation besteht in Wien: Hier hat das Landesrecht ab dem 1. Jänner 2004 die verpflichtende elektronische Kennzeichnung von Hunden vorgesehen, jedoch mit einer Übergangsbestimmung von einem Jahr, also bis 1. Jänner 2005. Da auf Grund des neuen Bundestierschutzgesetzes das Land Wien die Zuständigkeit zur Regelung dieser Frage verloren hat, gilt diese Regelung ab 1. Jänner 2005 nicht mehr und es tritt die oben dargestellte Neuregelung Chippflicht von Hunden und Katzen mit Übergangsbestimmung bis Anfang 2006 in Kraft. Es ist sicher nicht einfach, diesen Fristendurcheinander Tierbesitzern verständlich zu machen: Tierärztinnen und Tierärzte, die in Wien Hundehalter darauf hingewiesen haben, dass ihre Tiere ab Jänner 2005 gechippt sein müssen, haben das jedoch auf Basis des geltenden Wiener Landesrechtes zu Recht getan.
 
Hallo Doron,

umsonst hast Du ihn sicherlich nicht gechipt, denn immerhin machst Du das doch hoffentlich in erster Linie für Deinen Hund und nicht für die Behörden, oder?!

In Deutschland besteht ab 2011 eine Chippflicht, bis dahin müssen nur auslandsreisende Hunde gechipt sein.

Bei mir wird seit 12 Jahren alles gechipt, was vier Beine hat...


Liebe Grüße

Gesa & Borderbande
 
Die ganze Chip-Pflicht ist Käse, wenn keine Registrierpflicht besteht. Meiner Meinung nach müsste der Tierarzt, der chipt auch für die Registrierung sorgen.
 
Ja, ihr habt beide natürlich Recht!

Nur das momentane Chaos in Österreich geht auf Kosten der Tiere und auch der Tierbesitzer und mir ganz gehörig auf die Nerven:

1. Chippflicht mit Registrierung für Hunde in Wien 2004

2. Chippflicht mit Registrierung für Hunde in Wien bis 2005

3. Chippflicht ohne Registrierung für Hunde in Wien bis 2005

4. Chippflicht mit Registrierung bei Registrierungsstelle der Gem. Wien (ohne Suchfunktion) für Hunde in Wien bis 2004

5. Chippflicht mit oder ohne Registrierung für Hunde und Katzen in Wien bis 2006 (dient nur zur Kennzeichnung!?)

6. Chippflicht mit Registrierung für Hunde, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr bis Ende 2005.

7. Chippflicht gilt nur für österreichische Hunde, Katzen und Frettchen; gilt nicht für zB deutsche Hunde, da Tätowierung bis zum Jahr 2012 gilt!

8. Chippflicht gilt allerdings auch wieder nicht für österr. Fleischfresser, die in Drittstaaten verbracht werden (nur Tatoo) und wiedereingeführt werden; Nur brauchen diese Tiere eine Tollwuttiterbestimmung! Die gilt jedoch wiederum nicht für zB Kroatien oder den Antillen sowie französisch Guijana (was ist eigentlich mit Deutsch Ostafrika?)

9. Chippflicht gilt auch für zB 15 Jahre alte Schäferhunde, allerdings nur wenn sie nicht tätowiert sind!


ALLES KLAR


LG

Doron
 
Liebe Tina!

Wir müssen unsere Tiere (Hunde, Katzen) ab 1.1.05 bis 1.1.06 chippen lassen (Tierschutzgesetz). Wiener Hunde mussten bis Ende 2004 gechipt und registriert (Register der Gem. Wien) werden. Diese Vorschrift ist allerdindings in rund einem Monat nicht mehr gültig. Außerdem war die Wiener Tierregistrierungsstelle für die Suche von entlaufenen Hunden nicht zugängig!

LG

Doron
 
doron schrieb:
Liebe Tina!

Wir müssen unsere Tiere (Hunde, Katzen) ab 1.1.05 bis 1.1.06 chippen lassen (Tierschutzgesetz). Wiener Hunde mussten bis Ende 2004 gechipt und registriert (Register der Gem. Wien) werden. Diese Vorschrift ist allerdindings in rund einem Monat nicht mehr gültig. Außerdem war die Wiener Tierregistrierungsstelle für die Suche von entlaufenen Hunden nicht zugängig!

LG

Doron

Ja das hab ich schon mitbekommen, ich wollte nur wissen um welche Registrierung es sich handelt. Wie ich sehe meint ich die Registrierung bei der Gemeinde.

Im übrigen werde ich meine Katze mit Sicherheit nicht chippen lassen. Hund schon, Wohnungskatze nicht. :mad:

Gelten diese Gesetz auch in Tirol?
 
Soviel ich weiss, ist eine Registrierung nicht vorgesehen (außer auf freiwilliger Basis).
Das neue Tierschutzgesetz gilt natürlich für ganz Österreich, daher auch für Tirol.

LG

Doron
 
doron schrieb:
Soviel ich weiss, ist eine Registrierung nicht vorgesehen (außer auf freiwilliger Basis).
Das neue Tierschutzgesetz gilt natürlich für ganz Österreich, daher auch für Tirol.

LG

Doron

Es muss doch jeder Hund bei der Gemeinde registriert sein, schon allein der Hundesteuer wegen. :confused:

Tierschutzgesetz hin oder her, bei Wohnungskatzen halte ich den Chip nicht für sinnvoll.

Zu deiner eigentlichen Frage: Bei einem Hund finde ich den Chip in jedem Fall sinnvoll. ;) Schon allein weil du ihm so im Falle dass er mal davonläuft eine ungemütliche Nacht im Tierheim ersparen kannst.
 
Meine Tierärztin hat mir letzte Woche gesagt, dass der Noah, der in Wien gemeldet ist bis Ende Jänner 2005 gechipt sein muss. Die Fanni ist "Burgenländerin", da ist es noch nicht so dringend. Da ich sie aber ebenfalls in nächster Zeit chippen lasse, hab ich gar nicht nachgefragt, wie lange ich gesetzlich noch Zeit hätte.

Ich durchblick das Ganze aber auch absolut nicht-wie auch wenn sich ständig was ändert :rolleyes:

LG, Maria
 
Liebe Tina!

Du brauchst nicht verwirrt sein!

Mit der Steuer hat das alles sichtlich nichts zu tun, sondern mit dem neuen "BUNDESTIERSCHUTZGESETZ". Dort ist eine Chippung von Katzen und Hunden bis Anfang 2006 vorgesehen.
Das hat nichts mit deiner Gemeinde, Bezirk oder Land zu tun!!
Bitte verstehe: EU Recht schlägt Bundesgesetz schlägt Landesgesetz. So isses. Lediglich der Vollzug obliegt dem Land (Stichwort: mittelbare Bundesverwaltung!) Gendarmerie, bzw Polizei.
Außerdem ist, wie gesagt, absolut keine Registrierung im Bundestierschutzgesetz vorgesehen!!!
 
doron schrieb:
Liebe Tina!

Du brauchst nicht verwirrt sein!

Mit der Steuer hat das alles sichtlich nichts zu tun, sondern mit dem neuen "BUNDESTIERSCHUTZGESETZ". Dort ist eine Chippung von Katzen und Hunden bis Anfang 2006 vorgesehen.
Das hat nichts mit deiner Gemeinde, Bezirk oder Land zu tun!!
Bitte verstehe: EU Recht schlägt Bundesgesetz schlägt Landesgesetz. So isses. Lediglich der Vollzug obliegt dem Land (Stichwort: mittelbare Bundesverwaltung!) Gendarmerie, bzw Polizei.
Außerdem ist, wie gesagt, absolut keine Registrierung im Bundestierschutzgesetz vorgesehen!!!

Ich glaube wir reden aneinander vorbei! :D
Das hab ich schon verstanden, ich sag nur dass ich meine Katze nicht chippen lasse, egal ob nun Bundesgesetzt oder was auch immer.
Mich hat vorhin nur immer das Wort "Registrierung" verwirrt, nicht das Gesetz an sich. ;)
 
Hallo Tina,
muß mich dir anschliessen, verstehe auch Bahnhof. :confused:
Als meine Hunde gechippt wurden bekam ich SOFORTdie Registrierungsnummer die dann auch gleich in den Heimtierpass eingetragen wurde.
Das Karterl von Animaldata kam eine Woche später per Post, aber die Reg. Nr. hatte ich sofort!
lg Henny :confused:
 
Henny schrieb:
Hallo Tina,
muß mich dir anschliessen, verstehe auch Bahnhof. :confused:
Als meine Hunde gechippt wurden bekam ich SOFORTdie Registrierungsnummer die dann auch gleich in den Heimtierpass eingetragen wurde.
Das Karterl von Animaldata kam eine Woche später per Post, aber die Reg. Nr. hatte ich sofort!
lg Henny :confused:

Hi,

also in den Heimtierpass wird die Chipnummer eingetragen. Wenn Du Dein Tier dann zB bei TASSO registrieren läßt, gibt es eine Tasso interne Registriernummer. Meinst Du vielleicht das??


Liebe Grüße


Gesa & Borderbande
 
Aha!
Aber wenn der Hund in der Zwischenzeit entlaufen wäre, hätten die anhand der Chipnummer den Hund identifizieren können ?
Oder gilt erst die Reg. Nr.?
lg Henny noch nicht ganz aufgeklärt :o
 
Ich befürchte, du hast recht!
Chipen bedeutet Kennzeichnung, wie zB Tätowierung.
Registrieren kannst du deinen Hund zB auf den Fidschi Inseln und kein TA hat, trotz Lesegerät, irgendeine Chance den Tierbesitzer wiederzufinden!

Mit Welpen darfst du ab jetzt anscheinend überhaupt nicht mehr verreisen, so ein Erlass unseres werten BM für Gesundheit (man beachte das eigenwillige Deutsch - rettet den Genetiv!):

EU-Heimtierausweis

Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen nach Italien

Die Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen erlaubt sich mitzuteilen, dass gemäß einem Schreiben der italienischen Veterinärbehörde Hunde, Katzen und Frettchen ausschließlich mit einer gültigen Tollwutimpfung und einem Heimtierausweis im Privatreiseverkehr nach Italien verbracht werden dürfen. Ausnahmen für Welpen, die noch nicht gegen Tollwut geimpft werden können bzw. noch keine gültige Tollwutimpfung haben, sind nicht vorgesehen.

Für die Bundesministerin:
Dr. Amely Krug
 
Henny schrieb:
Aha!
Aber wenn der Hund in der Zwischenzeit entlaufen wäre, hätten die anhand der Chipnummer den Hund identifizieren können ?
Oder gilt erst die Reg. Nr.?
lg Henny noch nicht ganz aufgeklärt :o

hallo Henny,


aaalso...

Sagen wir mal, Du läßt heute Deinen Hund chippen, und er entläuft Dir morgen. Dann kannst Du mit der vorhandenen Chipnummer auch erstmal im Haustierzentralregister wie zB Tasso (sorry, aber ich bin absoluter Tasso Fan) anrufen und den Verlust mitteilen. Wird er irgendwo gefunden, wird der Chip abgelesen und beim Haustierzentralregister (doofes, langes Wort) abgefragt. Durch Deine aktuelle Verlustmeldung mit Chipnummer kann Dir Dein Hund dann sofort zugeordnet werden!

Damit es besonders schnell geht, kann man Tiere bei Tasso online registrieren. Sie sind dann quasi ohne Zeitverlust durch den Postweg sofort registriert und kurz darauf bekommst Du ein Schreiben mit der internen Registrierungsnummer und im Falle von Tasso auch eine Marke für das Halsband + Tierpass und all das kostenlos.

Wie ich finde, eine super Sache!! :cool:

Die Chips sind inzwischen auch nach einer ISO Norm, dh wo auch immer er gefunden wird, ob in A / D / F / E oder sonstewo, jedes Lesegerät kann den Chip identifizieren (das ist noch nicht lange so!).

Ist es jetzt etwas verständlicher?? Ansonsten frag einfach !!

Liebe Grüße


Gesa & Borderbande
 
doron schrieb:
Ich befürchte, du hast recht!
Chipen bedeutet Kennzeichnung, wie zB Tätowierung.
Registrieren kannst du deinen Hund zB auf den Fidschi Inseln und kein TA hat, trotz Lesegerät, irgendeine Chance den Tierbesitzer wiederzufinden!

ES gibt inzwischen schon internationale Suchtierregister. Und wenn Dein Hund im Ausland verloren geht, kann man ihn nachträglich sofort dort anmelden.

doron schrieb:
Mit Welpen darfst du ab jetzt anscheinend überhaupt nicht mehr verreisen, so ein Erlass unseres werten BM für Gesundheit (man beachte das eigenwillige Deutsch - rettet den Genetiv!):

EU-Heimtierausweis

Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen nach Italien

Die Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen erlaubt sich mitzuteilen, dass gemäß einem Schreiben der italienischen Veterinärbehörde Hunde, Katzen und Frettchen ausschließlich mit einer gültigen Tollwutimpfung und einem Heimtierausweis im Privatreiseverkehr nach Italien verbracht werden dürfen. Ausnahmen für Welpen, die noch nicht gegen Tollwut geimpft werden können bzw. noch keine gültige Tollwutimpfung haben, sind nicht vorgesehen.

Für die Bundesministerin:
Dr. Amely Krug

Das hast Du falsch verstanden. Damit ist folgendes gemeint:

Wenn Du zB einen Welpen aus dem Ausland nach zB Deutschland holen möchtest, dieser aber noch zu jung ist für eine Tollwutimpfung (empfohlen: 5.Woche Parvo; 9. Woche SHPPIL; 13. Woche T´- also Tollwut), gibt es die Möglichkeit, ihn im Alter bis ich glaube 8 Wochen, alleine mit einem amtstierärztlichen Zeugnis einreisen zu lassen. Dort steht dann drin, dass der Welpe aus einem nachweislich tollwutfreien Gebiet stammt und zum Zeitpunkt der Untersuchung gesund ist.

Und DAS geht jetzt halt in Italien (!) nicht mehr. Wenn sich also ein Italiener einen Welpen im Ausland kaufen möchte, muss er warten, bis die Tollwutimpfung mindestens 4 Wochen alt ist!

Nehmen wir an, er ist mit 12 Wochen Tollwut geimpft, dann darf er frühestens mit 16 Wochen einreisen.

Es bedeutet also nicht, dass Du grundsätzlich nicht mehr mit einem Welpen nach Italien darfst - lediglich dieser Freiraum mit dem Gesundheitszertifikat statt Tollwutimpfung ist gestrichen. Möchtst Du also mit Deinem Welpen in Italien Urlaub machen, muss seine Tollwutimpfung mindestens 4 Wochen zurückliegen.

Ich finde das eigentlich nicht besonders dramatisch.


Liebe Grüße


Gesa & Borderbande
 
BärBarotti schrieb:
blöde frage: gilt tasso nur für D od auch für Ö?? :confused:

Hi,

soweit ich weiss, sind dort auch Tiere aus Österreich angemeldet. Wenn Du magst, stöbere doch einfach mal auf deren Seiten und schick ihnen ein Mail. Die Leute dort sind superklasse, nette und richtig auf Zack!! Wenn sie keine Tiere ausserhalb Österreichs registrieren, werden sie Dir auf jeden Fall mit guten Adressen weiterhelfen können! TASSO Haustierzentralregister

Liebe Grüße


Gesa & Borderbande
 
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