Habe ich ein Recht auf Preiserlass?

Shamiro

Anfänger Knochen
Hallo an Alle

Da der Züchter nicht auf meine Mails antwortet und auch keinen Anruf annimmt, hoffe ich hier auf Antwort.

Bei einem FCI Züchter in D kaufte ich einen 9 Monate alten Hund, als Show- und Zuchthund für 1‘300 Euros. Nach ihren Angaben wurde er von einem anderen Züchter wieder an sie zurückgegeben, da er für DK etwas zu klein sei.

Aber hier in F der ideale Typ seiner Rasse ist und mir sein Kennel bestens bekannt ist, liess ich ihn durch Freunde einfliegen.

Nun musste ich feststellen, dass er ein Zangengebiss hat und in seinem Alter und noch 4 Milchzähne hat, welche erst noch ziehen lassen muss und dadurch die Zahnstellung demzufolge zusätzlich noch gelitten hat.

Auffallend ist auch, dass auf der AT kein erster Eigentumswechsel eingetragen ist hingegen unter Bemerkungen: „Nicht nach der Zuchtordnung des CER gezüchtet“ mit Stempel dieses Verbandes.

Müsste demnach nicht bereits einen ersten Eigentumswechsel eingetragen sein, wenn der Hund schon mal verkauft wurde und was heisst: „Nicht nach der Zuchtordnung des CER gezüchtet“?

Ansonsten ist der Hund vom Typ her sehr schön, aber m.E. zu teuer verkauft, da er kein Show- und Zuchthund ist, als welcher er mir angeboten wurde. Denn dies waren die Voraussetzungen an den Verkäufer.
 
Hallo an Alle

Da der Züchter nicht auf meine Mails antwortet und auch keinen Anruf annimmt, hoffe ich hier auf Antwort.

Bei einem FCI Züchter in D kaufte ich einen 9 Monate alten Hund, als Show- und Zuchthund für 1‘300 Euros. Nach ihren Angaben wurde er von einem anderen Züchter wieder an sie zurückgegeben, da er für DK etwas zu klein sei.

Aber hier in F der ideale Typ seiner Rasse ist und mir sein Kennel bestens bekannt ist, liess ich ihn durch Freunde einfliegen.

Nun musste ich feststellen, dass er ein Zangengebiss hat und in seinem Alter und noch 4 Milchzähne hat, welche erst noch ziehen lassen muss und dadurch die Zahnstellung demzufolge zusätzlich noch gelitten hat.

Auffallend ist auch, dass auf der AT kein erster Eigentumswechsel eingetragen ist hingegen unter Bemerkungen: „Nicht nach der Zuchtordnung des CER gezüchtet“ mit Stempel dieses Verbandes.

Müsste demnach nicht bereits einen ersten Eigentumswechsel eingetragen sein, wenn der Hund schon mal verkauft wurde und was heisst: „Nicht nach der Zuchtordnung des CER gezüchtet“?

Ansonsten ist der Hund vom Typ her sehr schön, aber m.E. zu teuer verkauft, da er kein Show- und Zuchthund ist, als welcher er mir angeboten wurde. Denn dies waren die Voraussetzungen an den Verkäufer.

***Willst Du ihn behalten, auch wenn er entgegen Deinen Erwartungen und auch der Bestätigung durch den Züchter nicht "vollwertig" ist, kannst Du Dich nur mit der Züchterin zusammenschließen und einen Deal aushandeln - wenn mit ihr zu reden ist!? Ansonsten bliebe Dir wohl nur Option 2: Du schickst ihn wieder zurück und forderst stattdessen einen vollständigen, vollwertigen und "sauberen" Hund.
Option 3, Du gehst, wenn sie nicht auf Deine Forderung eingeht, vor Gericht.

liebe Grüße
Gini & Rodin
 
Die Frage ist...Ist der Gerichtsstand in D oder bei Dir? Ich nehme mal an in D, da der Hund ja von hier ist.

Nach dt. Recht (ich komme aus dem Einzelhandel) ist der Hund ja eine Ware, ein Gegenstand. Lt. Gesetzgebung hast Du bei magelhafter Ware das Recht auf:

4. Reklamation bei mangelhafter Ware

Der Verkäufer muss dem Käufer eine mangelfreie Ware übergeben. Tut er dies nicht, so hat er nicht ordnungsgemäß geleistet und dem Kunden stehen deshalb verschiedene Ansprüche (Gewährleistungsrechte) gegen ihn zu.

Ein Mangel an der Kaufsache liegt vor, wenn ihr tatsächlicher Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe von der Beschaffenheit abweicht, die Verkäufer und Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben. Wurde keine Vereinbarung getroffen, so muss die Ware für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungsart geeignet sein bzw. die für eine entsprechende Sache übliche Beschaffenheit aufweisen. Mängel sind beispielsweise technische Defekte oder die Eigenschaft als Unfallfahrzeug bei einem ohne entsprechenden Hinweis verkauften Gebrauchtwagen. War beiden Seiten klar, dass die Sache funktionsuntüchtig ist, so stellt dies keinen Mangel dar.

Zu der maßgeblichen Beschaffenheit zählen auch Eigenschaften, die der Kunde nach öffentlichen Werbeaussagen erwarten durfte. Wird also eine Jacke als „extrem wettertauglich“ angepriesen, so muss sie tatsächlich eine besonders hohe Wetterfestigkeit aufweisen, ansonsten ist die Jacke mangelhaft.

Manchmal muss die verkaufte Sache erst noch zusammengebaut, eingebaut oder angeschlossen werden, beispielsweise eine Waschmaschine. Haben die Parteien vereinbart, dass der Verkäufer die Waschmaschine beim Käufer anschließt und macht er dabei etwas falsch, so liegt nach neuem Recht ein Sachmangel vor.

Auch die Lieferung einer anderen als der vereinbarten Ware gilt als Sachmangel. Ebenso die fehlerhafte Montageanleitung, nach der es dem Kunden beispielsweise nicht gelingt, einen Schrank zusammenzubauen.

Wichtig:
Dem Kunden stehen aber nur dann Gewährleistungsrechte zu, wenn der Mangel bereits im Zeitpunkt des so genannten Gefahrübergangs vorlag. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware übergibt. Es reicht aus, wenn der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorliegt, aber erst später erkennbar wird (Bsp.: eine Schuhsohle ist von Anfang an schlecht verklebt und reißt nach einiger Zeit ab).

Der Verkäufer haftet aber nur dafür, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Kaufes fehlerfrei ist, nicht aber für die unbegrenzte Haltbarkeit der Sache, Verschleiß oder Probleme durch unsachgemäßen Gebrauch.

Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auf, wird bei Verbrauchern gesetzlich vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang vorlag. Der Verkäufer kann aber diese Vermutung widerlegen.


5. Möglichkeiten des Kunden bei mangelhafter Ware

Steht die Fehlerhaftigkeit der Ware fest, so hat der Kunde gegen den Verkäufer verschiedene Rechte.

Der Käufer hat bei Lieferung einer mangelhaften Ware zunächst einen Anspruch auf so genannte Nacherfüllung. Er kann also Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder Ersatzlieferung einer neuen Sache verlangen. Erst wenn diese Nacherfüllung scheitert, weil sie unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist oder wenn eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abläuft, kann der Käufer wie auch vorher den Rücktritt vom Vertrag erklären (frühere Bezeichnung: Wandlung), mindern und Schadensersatz verlangen.

Rücktritt bedeutet die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Ware und Geld werden also jeweils an die andere Partei zurückgegeben. Der Verkäufer hat dem Käufer auch die Vertragskosten zu ersetzen, z. B. Montage-, Transport- oder Untersuchungskosten.

Minderung nennt man die Herabsetzung des Kaufpreises.

Der Käufer kann in bestimmten Fällen vom Verkäufer auch Schadensersatz verlangen, beispielsweise Ersatz des Mangelschadens, der durch die Sache selbst entsteht (z. B. Reparaturkosten). Er kann aber auch Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden, die an anderen Rechtsgütern eintreten (z. B. verdorbene Speisen in einer defekten Gefriertruhe) geltend machen. In diesem Fall ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ausnahmsweise nicht erforderlich, d.h. der Anspruch kann unmittelbar geltend gemacht werden.
Anders als früher kann der Käufer jetzt auch Schadensersatz verlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde den Fehler bei Abschluss des Vertrages kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht allerdings, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/index.html

Jetzt ist es es natürlich schwierig, zu beweisen, das der Hund diesen Mangel bereits hatte und dies Dir nicht bekannt war vor dem Kauf. Ich schätze mal, es gibt keine Zeugen. In so einem Falle kannst Du Dich nur gütlich einigen oder vor Gericht ziehen.
 
Naja, wenn ich einen hund mit 9 monaten bekomme weiß der Züchter sehr wohl, das noch Milchzähne da sind bzw. der Hund ein Zangengebiss hat, da muss ich nicht viel beweisen das dies vorher schon war - wird ja kaum mit 9 monaten beim neuen Besitzer passiert sein ;)
Die Frage ist - hast du dir den hund vorher nicht angeschaut?

Auf meinen Papieren steht nur bei der Tschechin - weil Exportpedigree- ein Besitzer auf der AT, sonst bei keiner AT, ergo würde da auch kein besitzerwechsel stehen?!

Tja, der Zusatz: „Nicht nach der Zuchtordnung des CER gezüchtet“
Beduetet im Normalfall, das die Verpaarung so nicht hätte sein dürfen, eventuell fehlen Untersuchungen der Eltern oder sonstiges.

da wurdest du wenn es so ist, wohl ganz schön gelinkt und ich würde es aufjedenfall einem Anwalt übergeben.
 
Das allein klingt ja für mich schon nach Betrug :confused::o

die frage ist jetzt nur ob es sich beweisen lässt das der käufer expliziet einen show-/zuchthund verlangt hat (sei es schriftlich od. durch zeugen). wenn ja stehn die chancen gut einen teil des geldes zurück zu holen, wenn nicht (weil zb. nur per telefon...) dann sieht es weniger gut aus.

wobei ich mich schon frage warum ich, wenn ich innerhalb europas einen zuchthund kaufe, mir diesen nicht selber anschauen fahre u. abhole - damit erspart man sich den meisten ärger und ggf. auch viel geld.
 
...wobei ich mich schon frage warum ich, wenn ich innerhalb europas einen zuchthund kaufe, mir diesen nicht selber anschauen fahre u. abhole - damit erspart man sich den meisten ärger und ggf. auch viel geld.

natürlich, ich persönlich käme auch nicht auf die Idee...

Aber die "moralischen" Ansichten zu diskutieren, würde wohl zu weit führen.

Wenn die Fakten so sind wie hier dargestellt, ist das jedenfalls m.M.n. nicht mit rechten Dingen zugegangen.
 
Ich kann auch aus zûchtersicht behaupten, der zûchter Weiss ganz genau ob der hund in ordnung ist Oder nicht MIT dem alter.

Zum stempel auf den papieren.

Ich hab mal durch Zufall nen pointerwelpen auf willhaben gefunden, wo auch stand mit Papieren, war aus nem nachbarland. Somit hab ich es an ne befreundete Züchterin weitergeleitet aus dem Land ( weil man weiß ja nie ob da nicht ein Hund mit schutzvertrag verkauft wird, wo Züchter Vorkaufsrecht hat ) tja rausgekommen ist, Vater des Hundes hd c und aggressiv, Mutter hd d und auch Net ganz rein was das Wesen anging. Stand in der Sprache auf den Papieren " nicht zugelassene verpaarung". So schnell geht's das man so nen Hund kauft, weil man der Sprache nicht mächtig ist.
 
Naja, wenn ich einen hund mit 9 monaten bekomme weiß der Züchter sehr wohl, das noch Milchzähne da sind bzw. der Hund ein Zangengebiss hat, da muss ich nicht viel beweisen das dies vorher schon war - wird ja kaum mit 9 monaten beim neuen Besitzer passiert sein ;)
Die Frage ist - hast du dir den hund vorher nicht angeschaut?

Das mit den Zähnen ist bei der Rasse nicht so eindeutig, wie bei anderen Rassen, daher kann ich schon verstehen, das da "Ungereimtheiten" aufkommen können. Ist halt die Frage, ob es Absicht war. Ich meine jetzt die Milchzähne. Mein Addi hat mit 6 Jahren noch Milchzähne.

Mit dem Zangengebiß hab ich keine Erfahrung. Kann sich sowas noch verwachsen mit Zahnwechsel?
 
die frage ist jetzt nur ob es sich beweisen lässt das der käufer expliziet einen show-/zuchthund verlangt hat (sei es schriftlich od. durch zeugen). wenn ja stehn die chancen gut einen teil des geldes zurück zu holen, wenn nicht (weil zb. nur per telefon...) dann sieht es weniger gut aus.

wobei ich mich schon frage warum ich, wenn ich innerhalb europas einen zuchthund kaufe, mir diesen nicht selber anschauen fahre u. abhole - damit erspart man sich den meisten ärger und ggf. auch viel geld.

***Wenn ICH einen Hund kaufe oder auch im Ausland "bestelle", bei einem bekannten Züchter, dann setze ich schon grundsätzlich voraus, dass ich einen "fehlerlosen", vollständigen, gesunden, wesensfesten Hund bekomme, für den der ja auch nicht gerade geringe bezahlte Preis berechtigt ist!? Alles andere spricht automatisch schon gegen Legalität. Und wenn sich dann nach den Fehlern und Mängeln am Welpen/Junghund noch heraussstellt, dass der Züchter nicht mehr zu erreichen ist, nicht auf Anfragen reagiert, sollte man schon fast davon ausgehen, dass das ganze eine betrugsmäßige, geplante Abzockerei war.

liebe Grüße
Gini & Rodin
 
Das mit den Zähnen ist bei der Rasse nicht so eindeutig, wie bei anderen Rassen, daher kann ich schon verstehen, das da "Ungereimtheiten" aufkommen können. Ist halt die Frage, ob es Absicht war. Ich meine jetzt die Milchzähne. Mein Addi hat mit 6 Jahren noch Milchzähne.

Mit dem Zangengebiß hab ich keine Erfahrung. Kann sich sowas noch verwachsen mit Zahnwechsel?

***Mit 6 Jahren noch Milchzähne??? Hat er einige Zähne doppelt?

Jeder Hund durchläuft zwischen dem 4. und 6. Monat den Wechsel von Milchgebiss zu bleibendem Erwachsenen-Gebiß. Mit spätestens 7 Monaten ist der Zahnwechsel abgeschlossen, etwaige zurückgebliebene Milch-Fangzähnchen sollte man dann auch durch den TA beseitigen lassen, da sie das bleibende Gebiss verformen können. Die nicht korrekt gewachsenen Schneidezähne (Canini) lassen sich nur mehr manuell (mittels Korrektur) in ihrer Stellung verändern, auswachsen tut sich sowas nicht mehr, es kann aber zu einer Verstärkung der Fehlstellung kommen.

liebe Grüße
Gini & Rodin
 
***Mit 6 Jahren noch Milchzähne??? Hat er einige Zähne doppelt?

Jeder Hund durchläuft zwischen dem 4. und 6. Monat den Wechsel von Milchgebiss zu bleibendem Erwachsenen-Gebiß. Mit spätestens 7 Monaten ist der Zahnwechsel abgeschlossen, etwaige zurückgebliebene Milch-Fangzähnchen sollte man dann auch durch den TA beseitigen lassen, da sie das bleibende Gebiss verformen können.
liebe Grüße
Gini & Rodin

Ich halte jetzt seit über 20 Jahren Hunde und kenne mich mit meiner Rasse bestens aus. ;) Du kannst mir also glauben, das das vollkommen "normal" ist. Wenn ich dem Addi die Zähne hätte ziehen lassen, dann wäre die Schnauze ziemlich leer. Gute Züchter achten allerdings darauf, solche Hunde nicht für die Zucht zu nehmen. Darum ist der Addi auch kastriert. Und nein, er hat auch keine Zähne doppelt. Das ist halt leider rassebedingt...Ist aber ein anderes Thema. ;) Er kommt damit gut zurecht und auch Knochen sind kein großes Thema.

Nur mal so nebenbei...1300 Euro ist nicht wirklich viel für einen Hund dieser Rasse. Ich kenne da auch ganz andere Preise. Obwohl der Preis in diesem Fall eher keine Rolle spielt, da es sich ja um einen Hund mit bestimmten Eigenschaften handeln sollte, weil für die Zucht/Show.

@Shamiro

Ich glaube, ich habe eine leise Ahnung, um welchen Kennel es sich handelt. :cool:

Hast Du es mal über den VDH/CER versucht? Ich meine, wenn der Züchter so gar nicht mehr zu erreichen ist?
 
Ich fühle mich einfach über den Tisch gezogen und auch enttäuscht seitens des Züchters insbesondere durch dessen Stillschweigen. Denn auch ich kann es nicht nachvollziehen, dass dieser nicht wusste was das Gebiss dieses Hundes betraf. Auch, dass ich nicht vorab informiert wurde was ich unter der Bemerkung in der AT: „Nicht nach der Zuchtordnung des CER gezüchtet“, zu verstehen oder wissen sollte.

Insbesondere weil dieser Hund als ein Traum für die Ausstellung angeboten wurde und der Züchter sich insbesondere darüber freute, dass ich ihn in F ankören will. Nicht um damit Geld zu verdienen, sondern mit dem Gedanke seinem Kennel Ehren und Bekanntheit im Ausland zu verhelfen.

Nun ist er „nur“ ein zu teurer, lieber und schöner Hund für mich. Zurück geben oder gar Anwälte damit noch reicher zu machen und mir dies auch einen enormen Umtrieb bereiten würde, ist es für mich kein Thema. M.E. etwas Geld zurück oder auch nur eine Stellungnahme seitens des Züchters, könnte ich in den entsprechenden Rasseforen erreichen wo auch dieser aktiv ist. Aber solche Themen werden nicht gern gelesen und schnell geschlossen mit dem Hinweis dies persönlich zu bereinigen. Oder als Ruf- und Geschäftsschädigung abgetan wird.

Der Hund selber kann ja nichts dafür und ich kann nur hoffen, dass er ansonsten gesund bleibt. Dennoch oder gerade deshalb werde ich ihn im April hier mal Ausstellen, um zu sehen wie die Bewertung ausfallen wird. Aber auf Zuchtzulassung mache ich mir dadurch keine Hoffnung, dies machte mir auch mein TA zu deutlich klar, da nur eine Kieferoperation ihm zu einem Scherengebiss verhelfen kann um angekört zu werden, was aber m.E. ein Betrug an die Züchter für ihre Hunde wäre.
 
Hallo Anja,
ich denke nicht, wenn ich meinem (nebst zwei noch Anderen) diese Milchfangzähne ziehen lasse, dann wäre die Schnauze ziemlich leer.

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In wieweit sollte mir der CER dabei helfen können?

Aber 1300 Euro als nicht wirklich viel für einen Hund dieser Rasse zu sehen ist relativ. Da ich in F einen mit gleichem Zahnfehler dieser Rasse für 500 Euro erhalten hätte. Aber ebenso optisch ein Traum ist und dies ist für mich schon ein wesentlicher Unterschied.

Wenn es dich interessiert, es handelt sich dabei um den selben Hund welchen du haben wolltest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich halte jetzt seit über 20 Jahren Hunde und kenne mich mit meiner Rasse bestens aus. ;) Du kannst mir also glauben, das das vollkommen "normal" ist. Wenn ich dem Addi die Zähne hätte ziehen lassen, dann wäre die Schnauze ziemlich leer. Gute Züchter achten allerdings darauf, solche Hunde nicht für die Zucht zu nehmen. Darum ist der Addi auch kastriert. Und nein, er hat auch keine Zähne doppelt. Das ist halt leider rassebedingt...Ist aber ein anderes Thema. ;) Er kommt damit gut zurecht und auch Knochen sind kein großes Thema.

***Sorry, ich wollte Dir keinesfalls auf die Zehen steigen oder gar kritisieren!;) Und hab leider auch zu wenig nachgedacht, dass ja Chinese Crested Hairless/Powderpuffs und andere Nackedeis da andere Zahnzustände haben (können?). Tut mir leid, war nicht beabsichtigt.

liebe Grüße
Gini & Rodin
 
Hallo Anja,
ich denke nicht, wenn ich meinem (nebst zwei noch Anderen) diese Milchfangzähne ziehen lasse, dann wäre die Schnauze ziemlich leer.




In wieweit sollte mir der CER dabei helfen können?

Aber 1300 Euro als nicht wirklich viel für einen Hund dieser Rasse zu sehen ist relativ. Da ich in F einen mit gleichem Zahnfehler dieser Rasse für 500 Euro erhalten hätte. Aber ebenso optisch ein Traum ist und dies ist für mich schon ein wesentlicher Unterschied.

Wenn es dich interessiert, es handelt sich dabei um den selben Hund welchen du haben wolltest.

***So aus der Sicht seitlich ist eigentlich zu ersehen, dass da auch kein Zangenbiss vorhanden ist, sondern ein "wilder Kreuzbiss*. Von den doppelten würde ich aber schon zumindest die Milchzähne ziehen lassen?
Mich persönich würde interessieren, woraus der doch hohe Preis für einen Zwutsch resultiert, bei dem die Zähne kreuz und quer durcheinander stehen?
Wenn sie vergoldet wären, würde ich das ja noch verstehen ...;)

Ich wäre wirklich an einer aufschlußreichen Antwort interessiert!;) Einfach, weil man nie auslernt!

liebe Grüße
Gini & Rodin
 
Um welche Rasse geht es hier? DK = Deutsch Kurzhaar?

Armer Hund übrigens. Was wird aus ihm, wenn er an den Züchter zurück geht?
 
Den rasseclub wie auch den vdh würd ich definitiv kontaktieren, damit die wissen was für Betrügereien ihre Züchter betreiben. Am besten per Mail und den Züchter in cc setzen. Oder eingeschriebenen Brief an den Züchter mit Hinweis das Kopien an den Club und VDH gehen, dann kommt er zumindest in Zugzwang. Am besten mit Foto und tierärztlichen Gutachten (darauf chip bzw tätowier Nr vom ta vermerken lassen).

Hast du keine Rechtsschutzversicherung? bzw müsste man schauen ob nicht ein konsumentenschutz (falls es sowas bei euch gibt) helfen kann.
 
Hallo, Shamiro,

"nicht nach ... CER gezüchtet" - da würde ich beim Rasseclub/Zuchtbuchamt nachfragen - Du bist Eigentümer des Hundes und hast ein Recht auf Auskunft über die Hintergründe dieses Eintrags.

Und prinzipiell darf ein für Show und Zucht gekaufter Hund in diesem Alter kein solches Gebiß haben - ich denke auch, daß das Kreuzbiß ist.

Auch wenn Du keinen großen Zirkus um die Sache machen willst: in dem Rasseverein gibt es sicher so etwas wie ein Ehrengericht oder Schiedsgericht oder wie man es nennen will - da kannst Du Dich vielleicht hinwenden. MIT Bildern von den Zähnen!

Wenn Du vor dem Kauf klar gesagt/schriftlich festgehalten hast, was für einen Hund Du haben willst, dann ist dieser Verkauf, egal ob Du den Hund gesehen hast vorher oder nicht, schon so etwas, was ich als Betrug bezeichnen würde (man muß ja vorsichtig sein mit öffentlichen Äußerungen). Was steht im Kaufvertrag?

Viele Grüße
 
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