Hab ne frage zum OÖ Hundehaltegesetz!

Viez

Super Knochen
Hi!

Also ich hab mal eine frage zum hundehaltegesetz in Oö: wann besteht nun eigentlich leinenpflicht, im Ortsgebiet und wald, immer???
Ich hab mich eigentlich immer auf dem laufenden gehalten nur durch diese gesetzesnovelle bin ich nun ganz durcheinander gekommen, hab zwar meinen nachbarn gefragt (der ist polizist), aber der konnte mir da auch nicht weiterhelfen.
Könnt ihr mir diese frage beantworten oder vielleicht eine gute seite sagen, wo der gesetzestext so steht, dass ihn auch "otto.-normal-bürger" versteht?
Würd mich sehr freuen
 
im Wald ist generell keine Leinenpflicht, nur wenn durch Schilder am/im Wald ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Der Hund muss allerdings jederzeit abrufbar sein!


LG
jutta
 
aha danke jutta. Und weißt du auch wies im ortsgebiet ausschaut, da schon oder? Außerhalb des Ortsgebietes nicht?
 
Lt. Hundehaltegesetz 2002 § 6 müssen Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet Leine ODER Maulkorb tragen! Bei Bedarf an Haltestellen, in öffentlichen Verkehrsmittel, in Kindergärten und Schulen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, sowie bei größeren Menschenansammlungen.

Ich arbeite auf der Gemeinde und bin da für die Hundehalter zuständig!

Ich hoffe Dir geholfen zu haben!

LG
jutta
 
Ah danke, hast mir wirklich sehr geholfen! Gestern bin ich schon wieda angequatscht worden warum ich meinen hund (außerhalb des ortsgebiets) nicht an der leine habe, obwohl ich ihn, wenn ich jemanden sehe, sofort zu mir rufe.
Is ja lustig bei uns, ich wohn ca. 30 m vom ende des ortsgebietes entfernt und die meisten leute quatschen mich in der selben richtung an, nur nach etwa 60m. Da kann ich dann ab jetzt sagen: das ortsgebiet hat da drübena aufgehört!

Vielen, vielen Dank
 
gerne, druck Dir halt den § aus, den kannst ihnen dann vor die nase halten! Diesen Wichtigtuern!! :D

LG
jutta
 
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