Paris
Super Knochen
Es gibt Kündigungsregeln die im versicherungsvertragsgesetz geregelt sind. Die Kündigunen die du schilderst, sind "Kündigung im Schadenfall".Nicht nur dem Versicherer steht es zu, so die Kündigung auszusprechen, sondern auch dem Versicherungsnehmer.
Es gibt einige Kündigungsmöglichkeiten, die Kunden werden eben nur selten darüber aufgeklärt.
lg Paris
Es gibt einige Kündigungsmöglichkeiten, die Kunden werden eben nur selten darüber aufgeklärt.
lg Paris