gesetzliche lage bei rauferein

gelöscht_06

Gesperrt
Super Knochen
mir geht es jetzt rein darum, in welcher lage ein hundebesitzer einen anderen anzeigen kann.... (und auch damit durch kommen kann)

1. beide hunde OHNE leine

2. ein hund an der leine, einer ohne

3. beide hunde an der leine

4. beide hunde OHNE leine, einer davon MIT beißkorb

5. ein hund an der leine, einer ohne dafür mit beißkorb

da ja das gesetzt beißkorb oder leine vorschreibt... wie sieht es da dann bei rauferein aus (wo danach zum TA gegangen werden muß)
 
mir geht es jetzt rein darum, in welcher lage ein hundebesitzer einen anderen anzeigen kann.... (und auch damit durch kommen kann)

1. beide hunde OHNE leine

2. ein hund an der leine, einer ohne

3. beide hunde an der leine

4. beide hunde OHNE leine, einer davon MIT beißkorb

5. ein hund an der leine, einer ohne dafür mit beißkorb

da ja das gesetzt beißkorb oder leine vorschreibt... wie sieht es da dann bei rauferein aus (wo danach zum TA gegangen werden muß)

es gibt auch Situationen, bei denen Beißkorb und Leine vorgeschrieben sind, z.B. dort, wo viele Menschen sind, Veranstaltungen etc. (nachzulesen im Tierschutzgesetz). Und manchmal wird von Gesetzes wegen auch Beißkorb und Leine vorgeschrieben, wenn ein Hund bereits "auffällig" geworden ist (gebissen hat). Wenn so ein Hund z. B. keinen Beißkorb, aber eine Leine hat (und umgekehrt), obwohl er beides haben müßte,und es entsteht eine Rauferei, dann ist der Halter dieses Hundes auf jeden Fall schuld.
 
Ich finde das mit den gesetzten total scheisse sorry der ausdruck aber es ist so ich habe einen bullterrier und den muss ich an der leine führen mit beisskorb und ein nachbar mit einem dackel der muss das nicht warum ein dackel ist genau so gefährlich und nur weil er klein ist darf er ohne allem herumlaufen warum sollte ich meinen so genanten kampfhund von einem dackel beissen lassen. nur weil der nachbar tel. und ned auf seinen hund schaut also was ist da jetzt gerecht
 
Also genau wissen tu ich es nicht, aber gefühlsmäßig würde ich sagen.
Beide Hunde OHNE was kann keiner anzeigen, weil sich beide nicht ans Gesetz halten. Find ich von keinem der beiden klug.

Einer mit Leine einer ohne, kann der mit Leine anzeigen. So denke ich mir das.

Beide mit Leine ist finde ich ein bissi unglücklich, weil beide mit Leine sollte es keine Rauferei geben. Weil nicht zsamm lassen. Wenn du dem anderen sagst dass er seinen Hund nicht herlassen soll, und du deinen kurz hältst und du nicht alleine bist und Zeugen hast, dass der andere darauf aufmerksam gemacht wurde, und er tut es trotzdem, dann kannst du schon anzeigen, wenn du geschädigt bist. Er denke ich wird nicht durchkommen, wenn der andere geschädigt wurde.
Bei der vierten Variation täte ich sagen ist der geschädigte der Hund ohne alles kommt es darauf an, ob der andere schonmal eine Verletzt hat trotz Beisskorb, weil der HF muss seinen Hund sicher verwahren, wenn der Beissi nicht reicht, täte ich sagen muss auch die Leine ran, allerdings, kommt ihm in diesem Falle der Umstand dass der andere nix ohben hatte zugute, weil er kann argumentieren, dass der Hund mit Leine ja gar nicht hergekommen wäre.

Bei der fünften Variation brauchst glaub ich einen guten Anwalt. Weil da kannst wahrscheinlich am längsten streiten.
 
@juka: mir ging es jetzt rein darum, wenn man spazieren ist, und es passiert was

okay, aber das eine gilt auch bei einem spaziergang: wenn ein halter verpflichtet wurde, dass sein hund beißkorb + leine tragen muss, weil sein hund als "auffällig" gilt, dann liegt die schuld bei diesem halter, und nicht bei dir (vorausgesetzt, du hast einen "normalen":D hund). verstest, was ich meine? du könntes also den halter anzeigen, wenn was passiert (auch wenn du nicht weißt, dass der böse hund leine+beißkorb tragen muss!)
 
Bei uns ist keine Leinenpflicht .. wenn sich da zwei Freiläufer ineinander Verbeissen.. äh... Pech gehabt würd ich sagen - und jeder zahlt die Verletzungen an seinem Hund selber (oder die Versicherung für den jeweils anderen - wenn man sich leiden kann :D )

Oder - wenn ein agressiver Hund, der schon mehrmals auffällig geworden ist angreift - ich denke dann hat man eine Chance, dass man "freigesprochen" wird...

wenn einer an der Leine ist, der andre frei läuft - egal ob Leinenpflicht oder nicht - und der an der Leine gebissen/verletzt wird ist die Sachlage auch klar.

Wenn einer an der Leine einen Freigänger, der zu Nahe kommt beisst... wirds wohl schwierig ... dann könnt man argumentieren, dass man ja den an der Leine hätte loslassen können...
ODER dass der, der freiläuft ja nix beim andren zu suchen hat, wenn er ja angeleint ist

(zur Erinnerung, ich gehe davon aus, dass keine Leinenpflicht ist)


Wenn Leinenpflicht herrscht ist es ungleich einfacher... der der freiläuft hat immer schuld....
 
okay, aber das eine gilt auch bei einem spaziergang: wenn ein halter verpflichtet wurde, dass sein hund beißkorb + leine tragen muss, weil sein hund als "auffällig" gilt, dann liegt die schuld bei diesem halter, und nicht bei dir (vorausgesetzt, du hast einen "normalen":D hund). verstest, was ich meine? du könntes also den halter anzeigen, wenn was passiert (auch wenn du nicht weißt, dass der böse hund leine+beißkorb tragen muss!)


d.h. ein Hund der einmal gebissen hat (weil er schlechte Erfahrungen gemacht hat) und ohne MK, aber MIT Leine läuft und von einem freilaufenden "Der tut nix" angegriffen wird, darf sich nicht verteidigen?
Toll :(

Ich finde wenn 1 Hund angeleint ist, hat der andere HF dafür zu sorgen, dass kein freilaufender Hund zum angeleinten läuft - so einfach wäre die Sache!

Warum sollen die einen ihre Hunde komplett verwahren, sprich immer mit Leine UND MK, während die anderen der Fraktion-"Der tut nix"- Narrenfreiheit haben?

Gestern sind wir mit einem "netten" Golden Rüden zusammengestossen der sich "einen Haxn ausgefreut hat" und um uns rumgeschossen ist, aber trotzdem hat es sein Frauli nicht für notwenig gefunden ihren Hund abzurufen :mad: Sowas ist einfach unnötig und mühsam!
 
Wenn einer an der Leine einen Freigänger, der zu Nahe kommt beisst... wirds wohl schwierig ... dann könnt man argumentieren, dass man ja den an der Leine hätte loslassen können...
ODER dass der, der freiläuft ja nix beim andren zu suchen hat, wenn er ja angeleint ist

(zur Erinnerung, ich gehe davon aus, dass keine Leinenpflicht ist)

Wenn ich meinen Hund angeleint führe und ein nicht-angeleinter Hund beschädigt "mein Eigentum", hat der andere HF meinen "Schaden" zu ersetzen! Egal ob Leinenpflicht besteht oder nicht!
Wo kommen wir denn dahin, wenn jmd einen Schaden verursacht und dafür nicht haften muss?
 
d.h. ein Hund der einmal gebissen hat (weil er schlechte Erfahrungen gemacht hat) und ohne MK, aber MIT Leine läuft und von einem freilaufenden "Der tut nix" angegriffen wird, darf sich nicht verteidigen?
Toll :(

Ich finde wenn 1 Hund angeleint ist, hat der andere HF dafür zu sorgen, dass kein freilaufender Hund zum angeleinten läuft - so einfach wäre die Sache!

Warum sollen die einen ihre Hunde komplett verwahren, sprich immer mit Leine UND MK, während die anderen der Fraktion-"Der tut nix"- Narrenfreiheit haben?

Gestern sind wir mit einem "netten" Golden Rüden zusammengestossen der sich "einen Haxn ausgefreut hat" und um uns rumgeschossen ist, aber trotzdem hat es sein Frauli nicht für notwenig gefunden ihren Hund abzurufen :mad: Sowas ist einfach unnötig und mühsam!

lt. gesetz ja, leider.... gesetze können auch sch**** sein... :mad:
 
Wenn ich meinen Hund angeleint führe und ein nicht-angeleinter Hund beschädigt "mein Eigentum", hat der andere HF meinen "Schaden" zu ersetzen! Egal ob Leinenpflicht besteht oder nicht!
Wo kommen wir denn dahin, wenn jmd einen Schaden verursacht und dafür nicht haften muss?


les einfach richtig, bevor Du wieder unreflektiert rumsenfst...

es hiess, wenn der , welcher angeleint ist einen andren beisst....
 
les einfach richtig, bevor Du wieder unreflektiert rumsenfst...

es hiess, wenn der , welcher angeleint ist einen andren beisst....

naja ist dort im gebiet keine leinepflicht vorhanden, jemand hat aber den anderen an der leine, und beisst den unangeleinten, dann find ich könnte der besitzer mit dem unangeleinten schon ne anzeige machen.
denn wenn der mit leine aggressiv ist hat er nen beisskorb zu tragen!
Herrscht aber generell dort leinenpflicht dann pech gehabt, kann nichts getan werden dagegen!
 
Zuletzt bearbeitet:
les einfach richtig, bevor Du wieder unreflektiert rumsenfst...

es hiess, wenn der , welcher angeleint ist einen andren beisst....


Du hast geschrieben:

-)Wenn einer an der Leine einen Freigänger, der zu Nahe kommt beisst... wirds wohl schwierig ... dann könnt man argumentieren, dass man ja den an der Leine hätte loslassen können...
ODER dass der, der freiläuft ja nix beim andren zu suchen hat, wenn er ja angeleint ist

und

-) wenn einer an der Leine ist, der andre frei läuft - egal ob Leinenpflicht oder nicht - und der an der Leine gebissen/verletzt wird ist die Sachlage auch klar



Also sehe ich das jetzt richtig:
Wenn ich mit angeleintem Hund spazieren bin und ein freilaufender ohne MK/Leine geht meinen an, dann haftet sehr wohl der HF des freilaufenden Hundes - egal ob Leinenpflicht besteht oder nicht, da eine Sachbeschädigung vorliegt mit Verschulden!
 
naja ist dort im gebiet keine leinepflicht vorhanden, jemand hat aber den anderen an der leine, und beisst den unangeleinten, dann find ich könnte der besitzer mit dem unangeleinten schon ne anzeige machen.
wenn wenn der mit leine aggressiv ist hat er nen beisskorb zu tragen!
Herrscht aber generell dort leinenpflicht dann pech gehabt, kann nichts getan werden dagegen!


:confused:
Äh, sorry, wenn ich mit Leine gehe habe ich meinen Hund unter Kontrolle!
Wenn nun ein freilaufender Hund meinen "kontrollierten Hund" verletzt - haftet der Halter des verletzenden Hundes!

Warum soll ein Hund Leine und MK tragen, weil andere HF glauben ihr Wuffi hat Narrenfreiheit?

Wenn jmd mit Leine geht hat ein freilaufender Hund dort nix verloren (ausser die 2 kennen sich oder machen sich das aus - wieder was anderes - aber von Zwangsbeglückungen und Zwangskontakte sollte Abstand genommen werden!)
 
lt. gesetz ja, leider.... gesetze können auch sch**** sein... :mad:


Das ist wirklich :mad: :mad:

Wobei ich mir da auch nicht so sicher bin - eine Anzeige wegen Sachbeschädigung kann man doch sehr wohl machen!
Sobald jmd mein Eigentum beschädigt hat er dafür, wenn schuldfähig, zu haften!
 
:confused:
Äh, sorry, wenn ich mit Leine gehe habe ich meinen Hund unter Kontrolle!
Wenn nun ein freilaufender Hund meinen "kontrollierten Hund" verletzt - haftet der Halter des verletzenden Hundes!

Warum soll ein Hund Leine und MK tragen, weil andere HF glauben ihr Wuffi hat Narrenfreiheit?

Wenn jmd mit Leine geht hat ein freilaufender Hund dort nix verloren (ausser die 2 kennen sich oder machen sich das aus - wieder was anderes - aber von Zwangsbeglückungen und Zwangskontakte sollte Abstand genommen werden!)

Du bist lustig :D

Ich habe geschrieben wenn der ANGELEINTE Hund aggressiv ist und es dort wo man spazieren geht keine Leinenpflicht gibt, dann kann ich den Halter mit dem aggressivling an der Leine anzeigen!

Herrscht dort Leinenpflicht hab ich geschrieben dann PECH gehabt wenn der unangeleinte angefallen wird.
 
Du bist lustig :D

Ich habe geschrieben wenn der ANGELEINTE Hund aggressiv ist und es dort wo man spazieren geht keine Leinenpflicht gibt, dann kann ich den Halter mit dem aggressivling an der Leine anzeigen!

Herrscht dort Leinenpflicht hab ich geschrieben dann PECH gehabt wenn der unangeleinte angefallen wird.

Was verstehst du unter "aggressiv"?
Hm, d.h. wenn ich gemütlich mit meinem angeleinten, nicht verträglichen Rüden spazieren gehe (nehmen wir mal an: keine Leinenpflicht) und um die Ecke taucht ein anderer Hund auf (nehmen wir mal an: ein Rüde) und der läuft zu meinem Hund und meiner beisst den anderen, da er schon sehr oft angeleint gebissen wurde, dann bin ICH schuld, obwohl der andere HF seinen Hund scheinbar nicht unter Kontrolle gehabt hat?!
Warum ruft man einen Hund nicht ab, wenn man sieht er läuft zu einem angeleinten Hund?
Sowas verstehe ich einfach nicht! *kopfschüttel*
 
Du hast geschrieben:

-)Wenn einer an der Leine einen Freigänger, der zu Nahe kommt beisst... wirds wohl schwierig ... dann könnt man argumentieren, dass man ja den an der Leine hätte loslassen können...
ODER dass der, der freiläuft ja nix beim andren zu suchen hat, wenn er ja angeleint ist

und

-) wenn einer an der Leine ist, der andre frei läuft - egal ob Leinenpflicht oder nicht - und der an der Leine gebissen/verletzt wird ist die Sachlage auch klar



Also sehe ich das jetzt richtig:
Wenn ich mit angeleintem Hund spazieren bin und ein freilaufender ohne MK/Leine geht meinen an, dann haftet sehr wohl der HF des freilaufenden Hundes - egal ob Leinenpflicht besteht oder nicht, da eine Sachbeschädigung vorliegt mit Verschulden!

nochmal für ganz besonders Intelligensresistente Menschen:

vielleicht raffst du es so:

du haben deine Hund an leine
mein Hund nix leine
kein Leinenpflicht
mein hund tute wirklich nixe
dein hund an Leine beisse meine unangeleinte....

alles klar??

also nochmal...

du hast einen angeleinten hund - ich einen freilaufenden.
Mein unangeleinter Hund sitzt zum Beispiel neben mir am Straßenrand, während ich mich unterhalte (nur ein Beispiel)
Du läufst mit deiner Zwingertöle an der Leine vorbei und die schnappt nach meinem und verletzt ihn..


jetzt kapiert?

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
 
nochmal für ganz besonders Intelligensresistente Menschen:

:D :D

vielleicht raffst du es so:

du haben deine Hund an leine
mein Hund nix leine
kein Leinenpflicht
mein hund tute wirklich nixe
dein hund an Leine beisse meine unangeleinte....

alles klar??

Das kann ich auch :D :D

Also nochmal für dich:
Wenn deine Wuffi zu meine Wuffi läuft und meine Wuffi angeleint ist - dann hat deine Hundi nix bei meine Hundi verloren - egal ob Leinenpflicht besteht oder nicht!

Punkt!


du hast einen angeleinten hund - ich einen freilaufenden.
Mein unangeleinter Hund sitzt zum Beispiel neben mir am Straßenrand, während ich mich unterhalte (nur ein Beispiel)
Du läufst mit deiner Zwingertöle an der Leine vorbei und die schnappt nach meinem und verletzt ihn..


Na no na net - wenn meine Zwingertöle (toll, das sind Hundefreunde hier :rolleyes: ) deinen Der tut nix einfach so beisst - im vorbeigehen - gehört mir ja der Hund weggenommen!
Denn wenn man nicht fähig ist einen angeleinten Hund an einem abgesetzen/abgelegten vorbei zu führen gehört der Hund entzogen!

Aber wenn dein Tut-nix zu meiner angeleinten Zwingertöle läuft und meine Töle beisst ihn - bist du selbst schuld ;)

Jetzt kapiert :rolleyes: :D
 
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