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Gesetzeswidriger Haustierverkauf

devaria

Super Knochen
Haustiere gesetzwidrig verkauft


Jede zweite Tierhandlung in Wien verkauft gesetzwidrig Tiere an Kinder unter 14 Jahren. Das ist das Ergebnis eines Tests des Zeitschriftenverlags DieMucha, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Seit 1. Jänner 2005 ist laut Bundestierschutzgesetz eine Abgabe von Tieren an Minderjährige unter 14 Jahren nur noch mit Einwilligung der Eltern erlaubt. Der Mucha-Test zeigt ein ganz anderes Bild: Die neue Vorschrift wird von knapp 50 Prozent missachtet.

46 Tierhandlungen in Wien wurden getestet, 21 "fielen durch" und verkauften Kaninchen, Vögel und sogar Ratten an ein zwölfjähriges Mädchen.

Auch über die artgerechte Haltung wurde in den meisten Fällen nicht informiert.

Kaum Schwierigkeiten beim Kauf
Sechs Händler fragten zwar nach der Erlaubnis der Eltern, verkauften die Tiere aber nach einer positiven Antwort des Mädchens, ohne freilich eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten zu verlangen.


Quelle:ORF.at
 
soweit ich informiert bin darf man überhaupt tiere nur an 16 jährige und aufwärts verkaufen und unter 18 jahren nur dann, wenn mindestens 1 elternteil dabei ist, weil man für den kaufvertrag eine unterschrift von einem erwachsenen braucht, da der vertrag sonst ungültig ist.

ich kenn das aus eigener erfahrung. aramis habe ich mit 17 gakauft und er ist kurz nach dem vertragsabsschluss (kaufvertrag direkt nach dem kauf) an parvovirose erkrankt. da ich natürlich das geld vom verkäufer haben wollte (entweder tierarztkostenübernahme wie es im kv ausgemacht war oder "neuer hund" :rolleyes: ) hab ich geklagt, wie dutzende andere käufer auch, weil der verkäufer nicht zahlen wollte, schlimmer noch, konkurs angemeldet hat.

in meinem fall ist dann herausgekommen, dass ich zum zeitpunkt des vertragsabschlusses erst 17 jahre alt war, somit der vertrag ungültig ist. ich hätte den veraufspreis von aramis wieder zurückbekommen müssen.
da der verkäufer aber konkurs angemeldet hat, sind die kläger (die geld wollten) gereiht worden. brauch ich eh nicht sagen, ab wievielter stelle ich gewesen wäre, hinter bank, staat,...

ausserdem meinte mein anwalt, dass man bei einer summe die ich wollte (ca. 20 000 schilling) gar nicht erst vor gericht gehen sollte.

stellt sich nämlich heraus, dass die angeklagte partei nicht zahlungskräftig ist, könnte es mir passieren, dass ich verhandlungs, gerichtskosten,... bezahlen darf, auch wenn ich gewinnen würde und das übersteigt bei weitem die summe, die ich eingefordert hätte.

lg
 
mit 16 war ich öfters im tierheim weil ich einen hund wollte. hab mir dann einen rüden übers wochenende probeweise (hatten schon einen zwergpudel daheim) mit nach hause genommen. da er dort aber die tür stark angenagt hat sobald er alleine war, hat meine mutter gesagt, dass er wieder zurück muss.
naja, im tierheim ist er dann nimmer wirklich geblieben und deshalb wurde mir der hund wieder in die hand gedrückt und gesagt, dass er jetzt nimmer bleiben will und ich ihn jetzt mitnehmen muss.
meine mutter war nicht sehr begeistert, hatte aber doch mitleid mit ihm. so bin ich zu meinem schwarzen monster gekommen :D
 
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