Spike
Junior Knochen
Hallo zusammen,
hier einige Ausschnitte aus meinem Posting im Info-Forum "Gesetz gegen Rassenvernichtung verabschiedet.
Der Import von Hunden, die in demjenigen Bundesland, in dem sie gehalten werden sollen, auf Listen mit vermuteter Gefährlichkeit aufgeführt werden, ist verboten. Dies gilt für insgesamt 49 Rassen, wovon einige faktisch nicht mehr existieren, einige nur in minimalsten Stückzahlen, einige nur in der Phantasie. Hauptsächlich betroffen sind rund 40 Rassen, darunter alle unsere im Club vertretenen Molosser-Rassen. Auch die Verbringung nach Deutschland (z. B. Ausstellung, Durchreise, Urlaubsaufenthalt!!) ist für diese Rassen verboten. Hierfür werden Zollstellen aufgebaut.
In jedem Bundesland, in der die Zucht, der Handel und jedwede Abgabe gegen Entgelt verboten ist kann eine Zuwiderhandlung mit Strafen von bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Hunde und alle Hilfsmittel (Auto, Boxen, etc.) werden eingezogen. Dasselbe gilt für nicht genehmigte Hundehaltung eines sog. gefährlichen Hundes.
Für die Halter wird das Grundgesetz GG Art. 13 eingeschränkt. So ist jedem Beauftragten einer Behörde jederzeit Zugang zu Wohn- und Geschäftsräume, Grundstücke und Transportmitteln zu gewähren, Unterlagen einzusehen und jederzeit die Hunde zu untersuchen. Der Datenschutz der Finanzbehörden soll aufgehoben werden, um Auskünfte zu Anmeldungen und Anzeigen ohne Zustimmung erteilen zu können.
Das Tierschutzgesetz wird geändert und ermächtigt den Bundesminister zu verschiedenen Maßnahmen, wie z. B. eine Kennzeichnungspflicht von Tieren, insbesondere Hunde und Katzen, einzuführen, die Bestimmung von Aggression selbst vorzunehmen (ohne jegliche wissenschaftliche Unterstützung!!) und durch die Bestimmung sogenannter Qualzuchten und Aggressionszuchten auf Rassen, Arten und Linien ein Zuchtverbot zu erlassen. (Anm. des Verfassers: das Gutachten "Qualzuchten" des Landwirtschaftsministerium umfaßt 150 Rassen!!!)
Lieben Gruß
hier einige Ausschnitte aus meinem Posting im Info-Forum "Gesetz gegen Rassenvernichtung verabschiedet.
Der Import von Hunden, die in demjenigen Bundesland, in dem sie gehalten werden sollen, auf Listen mit vermuteter Gefährlichkeit aufgeführt werden, ist verboten. Dies gilt für insgesamt 49 Rassen, wovon einige faktisch nicht mehr existieren, einige nur in minimalsten Stückzahlen, einige nur in der Phantasie. Hauptsächlich betroffen sind rund 40 Rassen, darunter alle unsere im Club vertretenen Molosser-Rassen. Auch die Verbringung nach Deutschland (z. B. Ausstellung, Durchreise, Urlaubsaufenthalt!!) ist für diese Rassen verboten. Hierfür werden Zollstellen aufgebaut.
In jedem Bundesland, in der die Zucht, der Handel und jedwede Abgabe gegen Entgelt verboten ist kann eine Zuwiderhandlung mit Strafen von bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Hunde und alle Hilfsmittel (Auto, Boxen, etc.) werden eingezogen. Dasselbe gilt für nicht genehmigte Hundehaltung eines sog. gefährlichen Hundes.
Für die Halter wird das Grundgesetz GG Art. 13 eingeschränkt. So ist jedem Beauftragten einer Behörde jederzeit Zugang zu Wohn- und Geschäftsräume, Grundstücke und Transportmitteln zu gewähren, Unterlagen einzusehen und jederzeit die Hunde zu untersuchen. Der Datenschutz der Finanzbehörden soll aufgehoben werden, um Auskünfte zu Anmeldungen und Anzeigen ohne Zustimmung erteilen zu können.
Das Tierschutzgesetz wird geändert und ermächtigt den Bundesminister zu verschiedenen Maßnahmen, wie z. B. eine Kennzeichnungspflicht von Tieren, insbesondere Hunde und Katzen, einzuführen, die Bestimmung von Aggression selbst vorzunehmen (ohne jegliche wissenschaftliche Unterstützung!!) und durch die Bestimmung sogenannter Qualzuchten und Aggressionszuchten auf Rassen, Arten und Linien ein Zuchtverbot zu erlassen. (Anm. des Verfassers: das Gutachten "Qualzuchten" des Landwirtschaftsministerium umfaßt 150 Rassen!!!)
Lieben Gruß