Freilaufende Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen

Westallgaeuer

Medium Knochen
Viele Hundebesitzer sind sich nicht darüber bewusst, dass die Tiere ihre "Notdurft" weder in privaten Vorgärten noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen und ein Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Vegetationsperiode besteht. So dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Mahd bzw. Beweidung nicht betreten werden. Jeder Hundebesitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht:
Nach § 37 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt natürlich nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde. Jeder Hundehalter sollte sich in diesem Zusammenhang vergegenwärtigen, dass er mit einem solchen Verhalten gegen geltendes Recht verstößt und diese Verstöße mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.
Nach § 64 Abs. 2 Ziffern 18 bzw. 19 LNatSchG)ist das Verunreinigen von Grundstücken in der freien Landschaft bzw. das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen in der Nutzzeit außerhalb der Wege eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EURO geahndet werden kann. Ordnungswidrig handelt im übrigen auch, wer Tiere, für die er verantwortlich ist, außerhalb eingezäunter Grundstücke ohne genügend Aufsicht oder Sicherung lässt, wenn dadurch die Nutzung eines fremden landwirtschaftlichen Grundstücks gefährdet wird. Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 28 Abs. 1 Landwirtschaftsgesetz (LLG) mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EURo geahndet werden.
Allgemein gilt: Die freie Landschaft ist keine Müllkippe. Nach § 37 Abs. 4 LNatSchG) ist jedermann auch verpflichtet, von ihm anlässlich des Betretens der freien Landschaft abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder aufzunehmen und zu entfernen.
Unberührt von diesen staatlichen Forderungen haben die betroffenen Landwirte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowohl einen Unterlassungs-, als auch einen Schadensersatzanspruch wegen der erfolgten Verunreinigung der landwirtschaftlichen Kulturen.
Der allzu sorglose Hundespaziergang in der Feldflur kann für den Hundehalter also eine äußerst kostspielige Sache werden:
Wir bitten deshalb alle Hundehalter darum, ihre Tiere im eigenen Grundstück auslaufen zu lassen oder den Hundekot auf Wegen und in fremden Grundstücken wieder mit nach Hause zu nehmen.
Führen Sie sich die Auswirkungen - auch für Sie selbst als Verbraucher - z.B. beim Gemüse- und Salatanbau vor Augen und haben Sie Verständnis dafür, dass der Hundekot gerade in landwirtschaftlichen Grundstücken dazu führt, dass Erntegut verunreinigt werden kann. Für die auf solche Art betroffenen Landwirte zieht dies erhebliche finanzielle Einbußen nach sich und für Sie als Verbraucher steht das Thema Appetitlichkeit ganz sicher im Vordergrund. Wir möchten Sie als Hundebesitzer deshalb bitten und an alle appellieren, die in der Natur Erholung suchen, das Betreten der Kulturen zu unterlassen und auf den Wirtschaftswegen zu bleiben.
Quelle: Gemeindeblatt Isny
Hab das mal reingestellt. Kann sich jeder seine Gedanken drüber machen.
 
Hi, ich finde, als verantwortungsvoller Hundehalter hat man sowieso dafür zu sorgen, daß die Hinterlassenschaften seiner Hunde wieder verschwinden.Ich lasse meine Hunde nie auf Felder sch...und wenn es doch mal passiert, habe ich immer lecker Tütchen dabei :D
Obwohl ich 4 eigene Hunde habe, finde ich es selber eklig, wenn überall Hundehaufen rumliegen.
Genau das Kacken anderer Hunde auf den Felder erschwert mir als Hundesportler übrigens die Suche nach geeignetem Fährtengelände! ( Die Bauern denken immer, die Hunde würden eh nur aufs Feld machen...)
LG
Dina
 
und was machen menschen, di in der natur herumspazieren ? kacken genau so hinter den busch statt bis zur nächsten jausenstation o.ä. zu warten. und um es auch noch schön zu markieren trapieren sie ihre angeschissenen taschentücher drauf, damit es mein hund schon von weiter ferne sieht (nicht nur riecht) um sich gleich fröhlich grunzend darin zu wutzeln. :mad:
also auch nicht besser
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Sim,
das ist allerdings extrem eklig !!! :mad:
Meine Hunde haben auch solch ein Talent, diese leckeren Taschentücher aufzuspüren...da könnte ich echt kotzen!!! Leider regt sich darüber kaum jemand auf
LG
Dina
 
Grundsätzlich OK, lasse meine Hunde auch nicht überall hinsch***. Aber was ist mit Hasen, Rehen oder Füchsen, ect.? :confused:
 
Ich persönlich sorge immer dafür, daß mein Süßer nicht auf Felder oder Weideland kackt. Wenn es doch mal passiert, mach ich es auch wieder weg.

Ganz zu Anfang hatte mir jemand die Geschichte vom Kälbersterben erzählt (welche ich damals auch noch geglaubt habe :rolleyes: )
Mittlerweile find ich es einfach nur noch eklig und sorge dafür, daß man uns Hundebesitzer nicht noch mehr vorwerfen kann...
 
Nelly schrieb:
Grundsätzlich OK, lasse meine Hunde auch nicht überall hinsch***. Aber was ist mit Hasen, Rehen oder Füchsen, ect.? :confused:

Das hab ich mich allerdings auch schon mehrfach gefragt... :confused:
Vor allem, da ein Wildtier noch eher mit irgendwelchen Krankheiten oder Parasiten behaftet ist, als unsere Haustiere, die ja regelmäßig geimpft werden.
Wenn man aber die meckernden Leute danach fragt, ist die Diskussion dann beendet, weil sie auch keine Antwort drauf wissen :D
 
Westallgaeuer schrieb:
Viele Hundebesitzer sind sich nicht darüber bewusst, dass die Tiere ihre "Notdurft" weder in privaten Vorgärten noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen und ein Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Vegetationsperiode besteht. So dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Mahd bzw. Beweidung nicht betreten werden. Jeder Hundebesitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht:
Nach § 37 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt natürlich nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde. Jeder Hundehalter sollte sich in diesem Zusammenhang vergegenwärtigen, dass er mit einem solchen Verhalten gegen geltendes Recht verstößt und diese Verstöße mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.
Nach § 64 Abs. 2 Ziffern 18 bzw. 19 LNatSchG)ist das Verunreinigen von Grundstücken in der freien Landschaft bzw. das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen in der Nutzzeit außerhalb der Wege eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EURO geahndet werden kann. Ordnungswidrig handelt im übrigen auch, wer Tiere, für die er verantwortlich ist, außerhalb eingezäunter Grundstücke ohne genügend Aufsicht oder Sicherung lässt, wenn dadurch die Nutzung eines fremden landwirtschaftlichen Grundstücks gefährdet wird. Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 28 Abs. 1 Landwirtschaftsgesetz (LLG) mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EURo geahndet werden.
Allgemein gilt: Die freie Landschaft ist keine Müllkippe. Nach § 37 Abs. 4 LNatSchG) ist jedermann auch verpflichtet, von ihm anlässlich des Betretens der freien Landschaft abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder aufzunehmen und zu entfernen.
Unberührt von diesen staatlichen Forderungen haben die betroffenen Landwirte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowohl einen Unterlassungs-, als auch einen Schadensersatzanspruch wegen der erfolgten Verunreinigung der landwirtschaftlichen Kulturen.
Der allzu sorglose Hundespaziergang in der Feldflur kann für den Hundehalter also eine äußerst kostspielige Sache werden:
Wir bitten deshalb alle Hundehalter darum, ihre Tiere im eigenen Grundstück auslaufen zu lassen oder den Hundekot auf Wegen und in fremden Grundstücken wieder mit nach Hause zu nehmen.
Führen Sie sich die Auswirkungen - auch für Sie selbst als Verbraucher - z.B. beim Gemüse- und Salatanbau vor Augen und haben Sie Verständnis dafür, dass der Hundekot gerade in landwirtschaftlichen Grundstücken dazu führt, dass Erntegut verunreinigt werden kann. Für die auf solche Art betroffenen Landwirte zieht dies erhebliche finanzielle Einbußen nach sich und für Sie als Verbraucher steht das Thema Appetitlichkeit ganz sicher im Vordergrund. Wir möchten Sie als Hundebesitzer deshalb bitten und an alle appellieren, die in der Natur Erholung suchen, das Betreten der Kulturen zu unterlassen und auf den Wirtschaftswegen zu bleiben.
Quelle: Gemeindeblatt Isny
Hab das mal reingestellt. Kann sich jeder seine Gedanken drüber machen.

Haben wir schlecht geschlafen? :confused:
Es lebe die Diktatur!!!! :rolleyes:
 
ich bekenne mich dazu das ich die sche** die meine hunde am feld/wegrand machen und in den büschen, nicht wegräume.
an den galgen mit mir :cool:
 
jaja die lieben kleinen kinderl dürfen rund um den spielplatz alles zuscheißen oder sogar auf der strasse hausmauern anpinkel (hab ich alles schon erlebt) aber nein die müssen es nicht weg räumen denn anscheinend ist menschscheiße besser als die von hunden.

beides gehört weg find ich.

aber wenn ich wo gehe und sie scheissen ins gebüsch oder so dann kracksel ich da net rein und räums weg.
bei den menschen wärs auch nur halb so schlimm wenn sie nicht die taschentücher draufhaun würden.

in der allee findet man noch viel gschmackigere dinge, angefangen von tausenden gebrauchten kondomen bis hin zum dildo der von einem hund meiner freundin freudig gebracht wurde (kotz) :D


lg sandra
 
Sockemaus schrieb:
angefangen von tausenden gebrauchten kondomen bis hin zum dildo der von einem hund meiner freundin freudig gebracht wurde (kotz) :D


lg sandra


:eek: Wo gehst du denn spazieren :eek: :D
 
ganz genau bei der trabrennban drüben ist nämlich das hur..viertel

lg sandra
 
Sockemaus schrieb:
bis hin zum dildo der von einem hund meiner freundin freudig gebracht wurde (kotz) :D


lg sandra


Wiiiieher!! :D :D :D

Ich hätte mich vor Lachen erst mal auf der Straße gewälzt! :D :D

Ne, es ist schon schlimm was alles so in der Weltgeschichte entsorgt wird, aber ich glaube, das ist ein anderes Thema.

Ich bekenne mich aber dazu, daß ich ab und zu beim Spaziergang durch unbewohnte Gebiet (soll heissen, ohne Mülleimer) oft ein recht eklig aussehendes Tütchen mit mir rumschleife, weil ich glaube, daß meiner nicht überall hinsch*** muss.
 
Sandohund schrieb:
Wiiiieher!! :D :D :D

Ich hätte mich vor Lachen erst mal auf der Straße gewälzt! :D :D

QUOTE]

jaja lustig ist es eh gewesen, vorallem da die person es nicht gleich erkannt hat was der hund da bringt und noch genau geschaut hat.(ohne brille)
aber danach wars ziemlich eklig :D

lg sandra
 
@sockemaus

ich hoff doch der war wenigstens nicht an :eek: :D

also ich finds sogar schlimmer wenn menschen überrall hinsch**** müssen, für hunde wurde schließlich noch kein wc erfunden für menschen schon :rolleyes:
 
nee das war son gummiding ohne batterien*ggg*

ja ich verstehs auch noch wenn kinder mal müssen, die halten es net so lang aus, oder jemand der wirklich arg bauchweh hat.
aber sonst schon net

lg sandra
 
hab schon erlebt das ein mann gemeint hat er muss an die hausmauer pinkeln obwohl auf der anderen straßenseite ein kleineres waldstück wäre und das hät dann auch ned sein müssen :rolleyes:
 
Was ist denn mit der Gülle? :confused: Denn Gülle besteht ja auch hauptsächlich aus Harn und Kot, je nach Beigabe von Einstreu und Wasser und wird als eigener Wirtschaftsdünger auf den Feldern verwendet. Ich achte auch darauf, dass mein Hund nicht mitten ins Feld sch....., oder in Vorgärten, bla bla bla.... und ich muss auch denn Ball nicht direkt ins Feld werfen...aber ich persönlich halte nichts von diversen Reglementierungen und Panikmachen!
@Nelly: Aber was ist mit Hasen, Rehen oder Füchsen, ect.? Da kann man niemand zur Rechenschaft ziehen!!!! Das ist ja bei Hunden anders, denn da muss ja irgendwo am Ende der Leine ein Herrli oder Frauli sein, die man verantwortlich machen kann. :rolleyes:
Die Bevölkerung wird auch noch mit falschen Informationen in die Irre geführt, dass er zu vermehrten Kälbersterben kommt, durch den Parasiten Neospora Canium in Hundekot. Denn ein Hund könnte sich nur dann infizieren, wenn er Nachgeburten, Abortmaterial und Gebärmutterausfluss bereits infizierter Kühe frisst. Dabei handelt es sich meist umd die eigenen Hunde des Bauern. Weltweit sind erst 3 Fälle publiziert worden. In über 90% der Fälle erfolgt die Übertragung von Neospora Caninum über die Plazenta des Mutterleibes auf den Kälberfötus, sodass der Hund als Überträger nicht in Frage kommen kann.

Mensch und Hund leben nun schon seit tausenden von Jahren zusammen aber jetzt wirds kompliziert... Dadurch, dass das Thema Hund in der heutigen Zeit ein sehr populistisches Thema ist und medienwirksam Emotionen geschürt werden...bin ich mal gespannt, was die Zukunft bringt...
 
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